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Drucksache - V-0688
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur
Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand der
Vorlage Neuwahl einer Schiedsperson
für den Schiedsamtsbezirk 5 im Bezirk Pankow 2. Beschlussentwurf Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Für die Dauer von fünf Jahren
wird für den Schiedsamtsbezirk 5 im Bezirk Pankow Frau Barbara Michaelis Florapromenade 21 13187 Berlin zur Schiedsperson gewählt. 3. Begründung Das Schiedsamt 5 ist seit dem
01.08.1996 unbesetzt. Die Amtsgeschäfte des Schiedsamtes 5 werden bisher
vertretungsweise durch die Schiedsperson des Schiedsamtes 7 übernommen. Ende des Jahres 2003 standen
aufgrund ablaufender Amtsperioden der tätigen Schiedsleute mehrere Schiedsämter
zur Neubesetzung an, so dass gem. § 3 Abs. 2 BlnSchAG bereits am 3. Februar 2003 in der Presse und
dem Radiosender 88acht bekannt gemacht wurde, dass sich interessierte Bürger um
das jeweilige Amt bewerben können. Darauf
meldeten sich 107 Interessenten, mit denen eine Informationsveranstaltung am 7.
April 2003 durchgeführt wurde. In Folge dieser Veranstaltung bewarben sich 19
Bürger verbindlich um die jeweiligen Ämter. Mit
diesen Bewerbern wurden seitens des Rechtsamtes und des Bundes Deutscher
Schiedsfrauen und Schiedsmänner Bezirksvereinigung Berlin (BDS) Gespräche
geführt. Zwischen den verbleibenden Bewerbern wurde eine Vorauswahl getroffen,
bei der ausschlaggebend war, dass die dargelegten Gründe für die Bewerbung ein
ernsthaftes Interesse an der Wahrnehmung der verantwortungsvollen Aufgabe
erkennen ließen und feste monatliche Sprechzeiten gewährleistet und mit der
ausgeübten Tätigkeit in Einklang gebracht werden können. In
der Folgezeit wurden diverse Schiedsämter neu besetzt. Alle geeigneten Bewerber
konnten nicht berücksichtigt werden. Aufgrund
der ausreichenden Anzahl an Bewerbern, sollte auch das seit Jahren unbesetzte
Schiedsamt 5 neu besetzt werden. Aufgrund des Bezirksamtsbeschlusses V- 514/03
vom 25.11.2003 hat die BVV mit Beschluss vom 10.12.2003 Herrn Peter Albrecht
zur Schiedsperson für dieses Schiedsamt gewählt. Der Präsident des
Amtsgerichts lehnte allerdings mit Schreiben vom 24.03.2004 die Berufung von
Herrn Peter Albrecht zur Schiedsperson gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 BlnSchAG ab, da
dieser im März 2004 seinen Wohnsitz aus beruflichen Gründen ins Bundesland
Thüringen verlegen musste. Die nunmehr ersatzweise zur
Wahl vorgeschlagene Schiedsamtskandidatin gehört ebenfalls zu dem damaligen
Bewerberkreis und erfüllt die o.g. Kriterien aus Sicht des Rechtsamtes und des
BDS gleichermaßen vollumfänglich. Sie fiel auch dadurch auf, dass sie bereits
über einschlägige Rechtskenntnisse verfügt, wortgewandt ist und sehr ruhig und
sachlich auftrat. Die Bewerberin erklärte
ferner ihre Bereitschaft, auch jetzt noch das Schiedsamt 5 zu übernehmen und
sich für die Ausübung dieses Amtes fortbilden zu lassen. 4. Rechtsgrundlage a)
§ 3 Abs. 1 Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v.
07.04.1994 (GVBl. S. 109); b) Ausführungsvorschriften (AV BlnSchAG) vom 11.04.1996 (ABl. S. 1419) zu §§ 2, 3 BlnSchAG c) § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlugen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372); d) § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl. 165); e) § 16 Abs. 1 c) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 28.02.2001 (GVBl. S. 61), geändert durch Gesetz vom 27.9.2001 (GVBl. S. 521); 5. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Schiedspersonen erhalten für
die Bereitstellung und Wartung eigener Räume, einschl. Ausstattung,
Beleuchtung, Beheizung, Instandhaltung und Reinigung eine monatliche
Entschädigung von 48,57 EUR. 6. Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung - keine - 7. Kinder- und
Familienverträglichkeit - entfällt - Burkhard Kleinert Bezirksbürgermeister |
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