Drucksache - IX-0958  

 
 
Betreff: Maßnahmen zur Reduzierung des Haushaltsdefizits im Bezirksamt Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
03.07.2024 
24. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA; Reduzierung Hauhaltsdefizit 24. BVV am 03.07.2024

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

18.06.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Maßnahmen zur Reduzierung des Haushaltsdefizits im Bezirksamt Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt beschließt:

I. Zur Reduzierung des finanziellen Defizits wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der die Haushaltsjahre 2024 und 2025 betrifft. Da der von den Geschäftsbereichen erarbei-tete Maßnahmenkatalog nicht ausgereicht hat, um dem Haushaltsdefizit zu begegnen, tritt ab 30.06.2024 eine Einsparvorgabe in Höhe von 2 Mio. € in Kraft.

II. Die Einsparvorgabe lautet pro Geschäftsbereich wie folgt:

GB 1: 380.000 € (190.000 € je Haushaltsjahr)

GB 2: 70.000 € in 2024

GB 3: 300.000 € (150.000 € je Haushaltsjahr)

GB 4: 360.000 € (180.000 € je Haushaltsjahr)

GB 5: 100.000 € in 2024, 210.000 € in 2025

GB 6: 100.000 € in 2024, 270.000 € in 2025

III. Die Einsparvorgaben sind titelscharf nachzuweisen, können aber auch durch Einnah-meerhöhungen erbracht werden.

IV. Sollte diese Einsparvorgabe nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen, wird die SE FinPers ab 01.09.2024 eine Haushaltssperre definieren, um das Haushaltsdefizit zu verringern.

V. Für eine positive Entwicklung des bezirklichen Haushalts ist es zentral, dass sich die Defizite der Hilfe zur Erziehung und der Gebäudebewirtschaftung nicht wiederholen. Die GB 2 und 6 verpflichten sich zu Steuerungsmaßnahmen, die einer Wiederholung des Defizits aus dem Jahr 2023 entgegenwirken.

VI. Die Vorlage wird der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben.

Begründung

In dem Bericht aus dem Bezirksamt im Rahmen der Finanzausschusssitzung vom 9. Janu-ar 2024 wurde erstmals über mögliche Defizite in 2023 und die Erforderlichkeit von Ein-sparungen im DHH 24/25 berichtet. Seither beschäftigte sich das Bezirksamt mit Ein-sparpotentialen in den GBs. Um das weitere Verfahren aufzuzeigen wurde diese Diskus-sion durch den BA-Beschluss-Entwurf strukturiert, der in den Sitzungen am 09.04.2024, 30.04.2024, 07.05.2024 und 21.05.2024 behandelt wurde.

Das Handeln des Bezirksamtes im Rahmen der Haushaltswirtschaft ist getragen von dem Ziel, haushaltssouverän zu bleiben. Es sind alle Maßnahmen zu ergreifen, die diesem Ziel dienen. Gleichzeitig ist es das oberste Ziel, Haushaltssperren zu vermeiden, u.a. damit das dringend benötigte Personal eingestellt werden kann. Eine Haushaltssperre ist jedoch nicht zu verhindern, wenn der für 2024 und 2025 beschlossene Haushaltsplan ohne Ein-sparungen beziehungsweise ohne eine Erhöhung der Einnahmeseite umgesetzt wird.

Mit Datum vom 12.4.2024 teilte uns SenFin das Jahresergebnis und die Basiskorrektur 2023 mit, die das Bezirksamt in der Sitzung vom 16.04.2024 zur Kenntnis genommen hat. Danach beträgt das Defizit 13,75 Mio. €. Der Bezirk verfügt über eine Ergebnisrück-lage von nur rd. 2,7 Mio. €, die zur Kompensation eingesetzt wird. Weitere Rücklagen o.ä., die zur Reduzierung des Defizits beitragen könnten, bestehen nicht. Im Jahr 2025 sind damit 11.049.000,00 € aufzulösen. Die Finanzierungsvorschläge der SE Fin, zu de-nen das Bezirksamt mit der Senatsverwaltung für Finanzen in Abstimmung steht, ermögli-chen es dem Bezirksamt Pankow nur 2 Millionen € über die Haushaltswirtschaft auflösen zu müssen.

Da der zunächst von den Geschäftsbereichen erarbeitete Maßnahmenkatalog nicht ausgereicht hat, um dem Haushaltsdefizit zu begegnen, tritt ab 30.06.2024 eine Einsparvor-gabe in Höhe von 2 Mio. € in Kraft. Diese Einsparung in Höhe von 2 Mio. € wird entsprechend ihres Beitrages zum KLR-Defizit im Haushaltsjahr 2023 (Berechnungsgrundlage) auf die Geschäftsbereiche verteilt und führt zu folgenden Ergebnissen:

GB 1 (19% vom KLR-Defizit 2023): 380.000 € (190.000 € je Haushaltsjahr)

GB 2 (kein KLR-Defizit): 0 €

GB 3 (15% vom KLR-Defizit 2023): 300.000 € (150.000 € je Haushaltsjahr)

GB 4 (18% vom KLR-Defizit 2023): 360.000 € (180.000 € je Haushaltsjahr)

GB 5 (21% vom KLR-Defizit 2023): 420.000 € (210.000 € je Haushaltsjahr)

GB 6 (27% vom KLR-Defizit 2023): 540.000 € (270.000 € je Haushaltsjahr)

Da im Geschäftsbereich 5 das Defizit in Höhe von 2,2 Mio. € durch die nicht steuerbaren Produkte der Eingliederungshilfe entstanden ist und in GB 6 die Produkte der Hilfe zur Erziehung in Pankow durch das Planmengenmodell strukturell benachteiligt werden, beteiligt sich das gesamte Bezirksamt im Jahr 2024 an den notwendigen Einsparungen in den GB 5 und 6.

Folgende solidarische Maßnahmen unterstützen die GB 5 und 6 bei der Erfüllung ihrer Einsparvorgaben im Jahr 2024:

GB 2 bietet an 70.000 € im Jahr 2024 einzusparen.

GB 5 und 6 sparen im Jahr 2024 jeweils 100.000 €. Die restlichen 210.000 € werden über die nicht verausgabten Raten aus der pauschale Zuweisung für Investitionen aufge-löst.

Die Einsparvorgaben sind von den Geschäftsbereichen titelscharf nachzuweisen. Sollten Ausgabenkürzungen nicht für den gesamten Einsparbetrag möglich sein, so können auch Mehreinnahmen eingesetzt werden, um die Einsparvorgabe zu erbringen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Sind der Begründung zu entnehmen

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
 

 

 

 
 

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