Drucksache - IX-0948  

 
 
Betreff: Anhörungs- und Beteiligungsrecht des Kinder- und Jugendhilfeausschusses als Teil des zweigliedrigen Jugendamtes bei Einsparvorgaben wahren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendhilfeausschussKinder- und Jugendhilfeausschuss
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
03.07.2024 
24. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt     
04.09.2024 
Fortsetzung 24. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag KJHA BVV am 24. BVV am 03.07.2024
2. Ausfertigung Antrag KJHA BVV am 24. BVV am 03.07.2024
2. Ausfertigung Antrag KJHA BVV am Fortsetzung 24. BVV am 04.09.2024

Das Bezirksamt wird ersucht, sich hinsichtlich der Einsparvorgaben in Folge des negativen Jahresabschlusses 2023 dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss gegenüber rechtmäßig zu verhalten, den Beschluss des Bezirksamtes zum Sparplan vom 18.06.2024 zurückzunehmen und in einem erneuten, rechtmäßigen und geordneten Beteiligungsverfahren die besonderen Rechte des Kinder- und Jugendhilfeausschusses, insbesondere nach langjährig geübtem Verwaltungshandeln das Anhörungsrecht nach § 71 Abs. 4 SGB VIII, zu wahren.


Begründung:

Der Jahresabschluss 2023 hat ein Finanzloch von 13,8 Mio. Euro in den bezirklichen Doppelhaushalt 2024/2025 gerissen. Nebst den Pauschalen Minderausgaben von jeweils rund 6 Mio. Euro pro Jahr, sind nunmehr insgesamt 26 Mio. Euro aufzulösen. Der Bezirk wird durch landesseitige Vorgaben, wie die Rekordsumme aufzulösen ist, vor zusätzliche Herausforderungen gestellt. Unter den Forderungen des Bezirksamtes und des Senates befinden sich Maßnahmen, die eindeutig und besonders den Bereich Kinder- und Jugendhilfe betreffen.

Am 18.06.2024 hat das Bezirksamt nach langer, lediglich interner und intransparenter Aushandlung einen Sparplan zur Auflösung eines Teils des Defizits i.H.v. 2,0 Mio. Euro, davon 540.000 Euro im Jugendamt beschlossen. Darüber hinaus soll das Jugendamt bei den Hilfen zur Erziehung weitere Einsparungen erzielen, damit sich das Defizite der Hilfe zur Erziehung nicht wiederholt. Obwohl es sich hier um zentrale Fragen der Jugendhilfe handelt, wurde der Kinder- und Jugendhilfeausschuss als Teil des zweigliedrigen Jugendamtes im Vorfeld des Beschlusses weder vollumfänglich informiert, noch wurde er gemäß § 71 SGB VIII angehört. Gemäß § 71 Abs. 4 SGB VIII hat der Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der bereitgestellten Mittel und soll vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des Jugendamts gehört werden (Anhörungsgebot). Stattdessen wurde im Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung am 18.06.2024 seitens des Bezirksamtes das Anhörungsrecht und jede Beteiligung des Jugendhilfeausschusses im Rahmen der Haushaltsdurchführung mündlich bestritten, ohne dass eine schriftliche Einschätzung des Rechtsamtes oder der Bezirksaufsicht zu dieser Auffassung des Bezirksamtes vorliegen. Diese hätte bereits vor Beschlussfassung des Bezirksamtes zu geplanten Einsparungen in der Jugendhilfe dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss zugehen müssen. In der Haushaltsdurchführung hat der Jugendhilfe nicht nur ein Anhörungsrecht, sondern sogar Beschlussrecht bei den Zuwendungsentscheidungen. Die rechtzeitige Beteiligung des Jugendhilfeausschusses war in Pankow jahrzehntelange geübte Verwaltungspraxis, die nun aufgegeben wurde.

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss wurde in seinen Rechten verletzt und fordert deshalb die Wiederholung des Verfahrens zur Erstellung des Sparplans mit Beteiligung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss erinnert mahnend daran, dass er als kommunales Verfassungsorgan zur Klage vor dem Verwaltungsgericht befugt ist, um sowohl eine Rechtsverletzung feststellen zu lassen als auch auf Herbeiführung der Beteiligung durch die Anhörung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses.

 
 

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