Drucksache - IX-0947  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplans 3-99 "Alte Schäferei - Schönerlinder Straße im Bezirk Pankow, Orsteil Französich Buchholz"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
03.07.2024 
24. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA Alte Schäferei, 24. BVV am 03.07.2024
VzK §15 BezVG BA Alte Schäferei, 24. BVV am 03.07.2024_Anlage 2.pdf

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Aufstellung des Bebauungsplans 3-99 „Alte Schäferei Schönerlinder Straße im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz“

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. r das Gelände südlich der Autobahn A 114, westlich des Brendegraben (Unterlauf), der westlichen Flurstücksgrenze Flurstück 84, Flur 88, nördlich der Straße 180, westlich der Schönerlinder Straße, nördlich der nördlichen Flurstücksgrenzen der Bebauungsreihe auf der nördlichen Seite der Hans-Schumacher-Straße, östlich des Schillingwegs und der Straße nach Arkenberge im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz, wird der Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-99 „Alte Schäferei Schönerlinder Straße“ aufgestellt.
  1. r den Bebauungsplan 3-99 sollen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Mit der Durchführung des Beschlusses ist das Stadtentwicklungsamt beauftragt.


Begründung

  1. Planungsgegenstand
  1.          Anlass und Erforderlichkeit

Aufgrund des prognostizierten Bevölkerungsanstiegs, des großen Wohnraumbedarfs und der integrierten Lage des Gebiets in Nachbarschaft zu anderen Entwicklungsräumen (Verkehrsinfrastruktur und Gewerbeflächen) im Nordosten des Bezirks Pankow wurde von Februar 2020 bis Februar 2023 eine städtebauliche Rahmenplanung „Alte Schäferei“r das Gebiet erarbeitet.

Konkreter Anlass für die Erarbeitung des Rahmenplans war die Absicht der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG auf einer bisher brachliegenden, ca. 28,5 ha großen Fläche, Wohnungsbau zu errichten (siehe 2.3.7, vom Bezirk Pankow beschlossene städtebauliche und sonstige Konzepte und Planungen – städtebaulicher Rahmenplan „Alte Schäferei“). Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Zur Entwicklung des Wohnungsbaustandortes ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Dieser ist gemäß § 1 Abs. 3 BauGB von der Gemeinde aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Einordnung Plangebiet Bezirkskarte


1.2             Ziele und Zwecke der Planung

Vorrangiges Planungsziel ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von neuem Wohnraum inklusive aller notwendigen Folgeeinrichtungen im Plangebiet in Orientierung am städtebaulichen Masterplan (siehe 3. Entwicklung der Planungsüberlegungen) zu schaffen. Das Wohnungsneubaupotenzial beläuft sich laut städtebaulichem Rahmenplan auf rund 2000 WE. Gleichzeitig ist beabsichtigt, einen Ausgleich und Ersatz für den naturschutzrechtlichen Eingriff im Geltungsbereich des Bebauungsplans sicherzustellen.

Mit der Entwicklung des neuen Wohnungsbaustandortes sollen Aspekte für eine zukunftsfähige Quartiersentwicklung Berücksichtigung finden. Diese sind u. a. eine autoarme Verkehrsgestaltung, eine Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie eine klimagerechte Anpassung, z. B. durch ein nachhaltiges Regenwassermanagement und die Realisierung eines innovativen, brennstofffreien und CO2 neutralen Wärmenetzes.

Das Areal ist aus verkehrlicher Sicht neu zu planen, da es bislang nur unzureichend erschlossen ist und als autoarmes Quartier konzipiert werden soll. Ein attraktiver öffentlicher Personennahverkehr wird ein verbindlicher Baustein sein. Für die äere verkehrsrechtliche Erschließung an der Bucher Straße und an der Schönerlinder Straße wird auf die Ergänzung von zwei S-Bahn-Haltepunkten abgestellt. Gleichzeitig soll das Quartier durch die Verlängerung der Tramlinie 50 über Französisch Buchholz hinaus direkt erschlossen werden.

Neue Buslinien sollen direkte Anbindungen in die benachbarten Ortsteile schaffen. Die Einbindung in ein leistungsfähiges Straßennetz soll durch den Ausbau der vorhandenen Knotenpunkte sowie die zukünftig direkte Anbindung an die A114 (Autobahnvollanschluss Bucher Straße) ermöglicht werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Projektentwicklung der „Alten Schäferei“ den zusätzlichen Ausbau einer übergeordneten Hauptverkehrstrasse entsprechend dem Flächennutzungsplan nicht bedarf. Es wird nicht davon ausgegangen, dass die im FNP dargestellte übergeordnete Hauptverkehrsstraße, Verlängerung Schillingweg, deren Planungszuständigkeit bei Sen MVKU liegt, zeitgleich mit der Realisierung der Wohnquartiere fertiggestellt werden würde. Die Untersetzung der Planungsvariante mit einer Wohngebietserschließungsstraße ist im Verkehrsgutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu erbringen.

Der Bebauungsplan 3-99 soll die Voraussetzungen für ein vitales Quartier mit großzügigen Freiräumen und den entsprechenden Wohnfolge- und Gemeinbedarfseinrichtungen schaffen. Durch die Erschließung der brachliegenden Fläche im Außenbereich werden wertvolle Flächen für die Realisierung von dringend benötigtem Wohnraum aktiviert.

An zentralen Plätzen und Straßen sollen belebte Erdgeschosszonen, u. a. für Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie, mit einem harmonischen Übergang zur Bebauung der Nachbarschaft entstehen.

Neben der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau sollen Flächen für die Einrichtungen der sozialen und grünen Infrastruktur, wie Gemeinschaftsschule, Kindertagesstätten, öffentliche Spielplätze, gesichert werden. Ziel ist es, über den neu entstehenden Bedarf hinaus Defizite in der Schul- und Sportflächenversorgung im Ortsteil auszugleichen.


Das geplante Schulgrundstück ist so dimensioniert, dass ein Angebot für alle Jahrgangsstufen (Primar/Sek I und II) geschaffen werden kann.

Im Nordosten des zukünftigen Geltungsbereiches sollen, östlich und westlich der
Schönerlinder Straße, zwei Teilbereiche als öffentliche Grünflächen ausgewiesen werden und der Kompensation dienen.

Das neue Stadtquartier soll flächensparend, ökologisch, kinder- und familienfreundlich, städtebaulich attraktiv und in angemessener Dichte realisiert werden. Es wird eine bauliche Grundstücksausnutzung angestrebt, die die Inanspruchnahme neuer Grün- und Freiflächen für eine bauliche Nutzung und neue Flächenversiegelungen minimiert.

1.3 Lage und Abgrenzung des Plangebiets

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Französisch Buchholz des Bezirks Pankow.

Der Geltungsbereich wird begrenzt von der Autobahn A 114 und der Anschlussstelle Schönerlinder Straße, dem Brendegraben {Unterlauf), der westlichen Flurstücksgrenze Flurstück 84, Flur 88, der Straße 180, der Schönerlinder Straße, den nördlichen Flurstücksgrenzen der Bebauungsreihe auf der nördlichen Seite der Hans-Schumacher-Straße, dem Schillingweg und der Straße nach Arkenberge. Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt 45,3 ha, davon umfasst das für eine Bebauung vorgesehene Areal der „Alten Schäferei – Schönerlinder Straße“ 28,5 ha.

Geltungsbereich B-Plan 3-99

  1.          Ausgangssituation
  1.      Beschreibung des Plangebiets

Der geplante Geltungsbereich ordnet sich bezogen auf die "lebensweltlich orientierten Räume" (LOR, räumliche Grundlage für Planung, Prognose und Beobachtung demografischer und sozialer Entwicklungen in Berlin) wie folgt ein:

Prognoseraum 0320 „rdliches Pankow“

Bezirksregion 032003 „Buchholz“

Planungsraum 03200309 „Eddastraße“ (Potenzial für Ausgleich)

Planungsraum 03200310 „Krugpfuhl“ (Verortung der Potenziale für Wohnungsbau und Ausgleich)

Das Wohnbaupotenzial „Alte Schäferei“ befindet sich in einem komplexen stadtplanerischen Entwicklungskontext. In unmittelbarer he schließt südlich das Ortszentrum
Französisch Buchholz mit dem historischen Dorfanger an.

dwestlich, in ca. 1,3 km Entfernung (Luftlinie) wird derzeit das Wohnungsbaupotenzial Elisabeth-Aue zur Realisierung untersucht (Zuständigkeit Sen SBW II W).

rdlich existieren bereits umfangreiche Gewerbeflächen. Hier wird eines der größten Gewerbegebiete Berlins, „Buchholz Nord“, geplant. Die Entfernung zur nordöstlichen Stadt- und Landesgrenze bzw. den Brandenburger Umlandgemeinden beträgt etwa
1 2 km. Der rdliche Bereich von Französisch Buchholz gehört zur neuen Siedlungsachse Richtung Wandlitz des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion (LEP HR).

Im Westen angrenzend befindet sich das großflächige Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde und weitere Naturschutzgebiete. Nordöstlich verläuft die Bundesautobahn A 114 und die S-Bahntrasse (Linie S8).

Die Fläche des Wohnungsbaupotenzials „Alte Schäferei Schönerlinder Straße“ wurde von 1958 bis in die 1990er Jahre für Schaf-, Rinder- und Schweinehaltung genutzt. Die Fläche liegt seit der Nutzungsaufgabe im Wesentlichen brach. Direkt an dem abgezäunten Bereich „Alte Schäferei“ befindet sich nördlich gelegen eine Ackerfläche, die noch bewirtschaftet wird. Die alten Stallanlagen und Gebäude standen bisher als Ruinen zentral auf dem Gelände und wurden inzwischen abgeräumt.

2.2        Eigentumsverhältnisse

Die Flächen im Geltungsbereich befinden sich im Eigentum der privaten Projektgesellschaft TREUCON/GEWOBAG (60% / 40%) und des Landes Berlin.


Die Verkehrsflächen und die Grünfläche östlich der Schönerlinder Straße (Flur 75, Flurstück 32 und Teilfläche Flur 88, Flurstück 45) liegen im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) des Bezirks Pankow. Die Fläche westlich der Schönerlinder Straße ist dem Fachvermögen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abt. III; Berliner Forsten, zugeordnet.

2.3        Planerische Ausgangssituation und weitere rechtliche Rahmenbedingungen

2.3.1 Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung teilt mit Schreiben vom 14.03.2024 im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht (gemäß Artikel 13 Abs. 2 Landesplanungs-vertrag) mit, dass derzeit kein Widerspruch zur Landesplanung zu erkennen ist:

Nach der Festlegungskarte des LEP HR liegt das Plangebiet fast vollständig im Gestaltungsraum Siedlung (Z 5.6 LEP HR), in dem die Siedlungsentwicklung konzentriert werden soll und die Kommunen große Spielräume zur Binnendifferenzierung haben. Die beabsichtigte Entwicklung von Wohnungsbau sowie Integrierung von Einrichtungen der sozialen und grünen Infrastruktur sind hier zulässig.

Im äußersten Nordwesten tangiert der Geltungsbereich den Freiraumverbund
(Ziel 6.2 LEP HR). Da hier gemäß dem beigefügten Rahmenplan eine Grünfläche vorgesehen wird, ist eine Beeinträchtigung des Freiraumverbunds nicht zu erwarten.“

2.3.2 Flächennutzungsplan Berlin (FNP)

Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom
5. Januar 2015, zuletzt geändert am 5. Januar 2024 hat durch den Status Berlins als Stadtstaat gleichzeitig die Funktion eines Regionalplans. Nach der textlichen Darstellung Nr. 1 des FNP sind die Festlegungen zu städtischen Zentren, Autobahnen und übergeordneten Hauptverkehrsstraßen sowie zu Bahnflächen und Häfen als Ziele der Raumordnung zu beachten. Im FNP wird eine übergeordnete Hauptverkehrsstraße, Verlängerung des Schillingwegs als Tangentialverbindung zwischen der Bundesstraße B 96a und der Bundesautobahn BAB A 114, dargestellt. An den Geltungsbereich grenzt eine Autobahn an.

Der Flächennutzungsplan stellt den als Wohnquartier zu entwickelnden Teil des Plangebiets als Wohnbaufläche W3, Geschossflächenzahl (GFZ) bis 0,8, dar.

Der nordöstliche Teil des Plangebiets „Alte Schäferei Schönerlinder Straße“ ist überwiegend und die westlich der Schönerlinder Straße gelegenen Fläche vollständig als gemischte Baufläche M 2 dargestellt. Hier ist für eine Festsetzung der geplanten Ausgleichsflächen/Grünflächen gegebenenfalls eine FNP-Änderung unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung teilräumlicher Planungsziele erforderlich.


Nördlich des Geltungsbereiches sind zwei geplante S-Bahnhöfe (Bucher Straße und Schönerlinder Straße) dargestellt.

Des Weiteren stellt der FNP einen Grünzug in dem Plangebiet dar. Der Grünzug zieht sich durch die südwestlich angrenzende Wohnbaufläche sowie weiter durch die Kleingartenanlage Edelweiß und setzt sich entlang weiterer Kleingartenanlagen bis zur Elisabethaue fort.

Darüber hinaus liegt für das Gelände der „Alten Schäferei“ sowie für Teile nördlichen und westlichen Flächen eine Kennzeichnung von Schadstoffbelastungen in den Böden vor.

Neben weiteren Nutzungen grenzt an den Geltungsbereich des B-Planes auch eine Autobahn an. Im FNP dargestellte übergeordnete Hauptverkehrsstraßen, Autobahnen und Bahnflächen sind zugleich regionalplanerische Festlegung, was im weiteren Verfahren zu beachten ist.

Ausschnitt aus dem FNP


Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht (gem. Ausführungsvorschriften zum § 5 AGBauGB) wie folgt ausgeführt:

Gegen die Absicht, den Bebauungsplan 3-99 im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz aufzustellen, bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. (…) Erst nach Vorliegen näherer Planungsgrundlagen kann abschließend beurteilt werden, ob die Planung dem StEP Zentren 2030 entspricht und ob die Umsetzung der im FNP dargestellten Übergeordneten Hauptverkehrsstraße (ÜHVS) Rechnung getragen wird. Eine Beeinträchtigung dringender Gesamtinteressen (hier: Zentrenstruktur des FNP, Nr. 7, und überbezirkliche Verkehrsplanung, Nr. 2) kann noch nicht ausgeschlossen werden. (…) Ob die beabsichtigten Ausgleichsflächen aus dem FNP entwickelbar sind, ist im weiteren Verfahren zu klären.“

2.3.4  Stadtentwicklungspläne

Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030

Der noch aktuelle Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (StEP Wohnen 2030) wurde am 20. August 2019 durch den Senat beschlossen. Er führt die Fläche „Alte Schäferei“ als langfristigen Wohnungsneubaustandort auf. Derzeit erfolgt die Fortschreibung des StEP Wohnen.

Das Plangebiet ist Bestandteil des „Berliner Wohnungs- und Städtebauprogramm Wachsende Stadt“.

Weitere Stadtentwicklungspläne und sonstige vom Senat beschlossene städtebauliche Pläne werden im Laufe des Planungserfahrens auf Relevanz für die geplanten Festsetzungen geprüft.

2.3.5 Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung

Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung soll für die Projektentwicklung Bauvorhaben „Alte Schäferei“ mit ca. 2.000 WE innerhalb des Geltungsbereichs des beabsichtigten Bebauungsplanverfahrens 3-99 zur Anwendung kommen.

Die Grundzustimmung der TREUCON/GEWOBAG zur Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung vom 09.01.2024 liegt vor, einschließlich der Erklärung der Kostenübernahme für Planungsleistungen und Gutachten, die mit dem Bebauungsplanverfahren im Zusammenhang stehen.


2.3.6 Landschaftsprogramm

Das Landschaftsprogramm Berlin (LaPro, einschließlich Artenschutzprogramm) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2016 (ABl S. 1314) stellt übergeordnet die Belange von Natur und Landschaft dar. Landschaftsprogramm und Flächennutzungsplan sind aufeinander bezogen und ergänzen sich.

Die Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Maßnahmen des Landschaftsprogramms und seiner Teilpläne wird im weiteren Planungsverfahren im Umweltbericht behandelt.

2.3.7 Vom Bezirk Pankow beschlossene städtebauliche und sonstige Konzepte und Planungen

Städtebaulicher Rahmenplan „Alte Schäferei“

Am 28. Februar 2023 hat das Bezirksamt Pankow von Berlin mit dem städtebaulichen Rahmenplan „Alte Schäferei“ eine verbindliche Arbeitsgrundlage für die weitere Entwicklung in Französisch Buchholz beschlossen, Drucksache Nr. IX-0465. Der Rahmenplan „Alte Schäferei“ ist im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans zu berücksichtigen.

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin hat diesen Beschluss mit der Drucksache IX-0592 in ihrer 14. ordentlichen Tagung am 26.04.2023 per Konsensliste zur Kenntnis genommen.

An der Erarbeitung waren neben den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auch die relevanten bezirklichen Ämter beteiligt.

Bezüglich der Wohnbaupotenzialfläche Alte Schäferei Schönerlinder Straße“ sowie der benachbarten kleineren Flächenpotenziale wurden im Zusammenhang mit der berlinweit stets hohen Nachfrage nach Wohnraum die grundlegenden Rahmenbedingungen für eine Entwicklungsmöglichkeit geprüft und beschrieben. Insgesamt wurde ein Wohnungsbaupotenzial von 3.900 WE im Rahmenplangebiet ermittelt. Davon entfallen auf den Geltungsbereich des B-Plans 3-99 „Alte SchäfereiSchönerlinder Straße“ ca. 2.000 WE.

Der komplette Bericht zum Rahmenplan ist auf der Website des Stadtentwicklungsamts einzusehen:

www.berlin.de/ba-pankow/alteschaeferei


2.3.8 Geltendes Planungsrecht

r den geplanten Geltungsbereich liegt kein festgesetzter oder im Verfahren befindlicher qualifizierter (i. S. von § 30 Abs. 1 BauGB) oder einfacher Bebauungsplan
(i. S. von § 30 Abs. 3 BauGB) vor. Die Flächen werden planungsrechtlich dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zugeordnet.

2.3.9 Verfahrensart

Der Bebauungsplan soll als Angebotsbebauungsplan im Normalverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) Abteilung IC 3 und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung, Referat GL 5, wurden gemäß § 5 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) bzw. Artikel 13 Abs. 2 Landesplanungsvertrag mit Schreiben vom 29.02.2024 über die Absicht, den Bebauungsplan 3-99 aufzustellen informiert.

Im Antwortschreiben vom 08.04.2024hrte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Bauen und Wohnen, SenSBW Abteilung IC 3 IV 3, bezüglich des Verfahrens Folgendes aus:

Der Bebauungsplanentwurf 3-99 berührt dringende Gesamtinteressen Berlins nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5 und Nr. 7 AGBauGB. Die dringenden Gesamtinteressen nach Nr. 5 werden aber nach derzeitiger Einschätzung nicht beeinträchtigt. Inwieweit dringende Gesamtinteressen Berlins bzgl. § 7 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 7 beeinträchtigt werden ist zum jetzigen Planungsstand nicht abschließend prüfbar. () Das Bebauungsplanverfahren wird daher nach § 6 Abs. 2 i. V. m. § 7 AGBauGB durchgeführt.“

Siehe auch 2.3.1 Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) und 2.3.2 Flächennutzungsplan Berlin (FNP).

  1.                    Entwicklung der Planungsüberlegungen

Der entwickelte Masterplan ist eine inhaltliche und fachtechnische Weiterentwicklung des vom Bezirksamt Pankow im Februar 2023 beschlossenen Rahmenplans. Er wurde vom Büro CKSA | Christoph Kohl Stadtplaner Architekten erstellt, untersetzt durch fachliche und gutachterliche Vertiefung seitens der Büros FUGMANN JANOTTA und PARTNER Landschaftsarchitekten | Landschaftsplaner Partnergesellschaft mbB, Hoffmann Leichter Ingenieurgesellschaft mbH, UmbauStadt PartGmbB Urbane Konzepte Stadtplanung Architektur, Zech Ruth Blasius, Kraftland GmbH, BICICLI Holding GmbH MOND MOBILITY NEW DESIGNS und VOIGT INGENIEURE GmbH Berlin.

In einem intensiven Planungsprozess wurde in Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachplanungen ein städtebauliches Konzept (Masterplan) entwickelt, welches dem Bebauungsplan 3-99 zu Grunde liegen soll.

Das Plangebiet dient der Entwicklung eines Wohnstandortes mit mindestens 2.000 Wohnungen und damit der Versorgung der Bevölkerung mit dringend benötigtem Wohnraum. Die für die Wohnbebauung vorgesehenen Flächen sollen als allgemeine Wohngebiete (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden. Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen, es sind aber auch der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank-und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe und kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke allgemein zulässig.

So besteht für das Wohngebiet die Möglichkeit, in den dafür geeigneten Erdgeschosszonen in zentraler Lage Nutzungen unterzubringen, die der Versorgung in einem Wohngebiet dienen und zusammen mit den Gemeinbedarfsstandorten für Lebendigkeit und Identifikation sorgen.

Das Wohngebiet ist in vier Quartiere (Süd, Mitte, West und Nord) gegliedert, die jeweils durch eine Quartiersgarage mit Mobilitätshubs und weiteren Dienstleistungsangeboten und einem kleinen Quartiersplatz als zentrale Anlaufstelle im jeweiligen Quartier dienen. Die Quartiersgaragen sind jeweils an die Haupterschließungsstraßen
Schönerlinder Straße und die diagonale Erschließungsstraße angebunden. Die vier Quartiersgaragen mit Mobilitätshubs sind jeweils mit Haltestellen des öffentlichen Verkehrs kombiniert.

Im Gebiet ist ein Schulstandort geplant. Dieser ist so dimensioniert, dass ein Angebot für alle Jahrgangsstufen (Primar/Sek I und II) geschaffen werden kann und dessen genaue Ausrichtung im Zuge des Verfahrens bedarfsgerecht weiter konkretisiert wird. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 3,25 ha. Die künftige Schule mit Großspielfeld wird über die Versorgung des entstehenden Bedarfs durch das Wohngebiet „Alte Schäferei“ hinausgehen und auch andere Wohnungsbaupotenziale in der Umgebung versorgen und insbesondere bestehende Defizite im Ortsteil Buchholz ausgleichen. Der Schulstandort soll als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gesichert werden.

Im Gebiet sind außerdem, dem Bedarf entsprechend, zwei Kindertagesstätten geplant. Diese werden als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ geplant.

Die Integration von linearen Grünstrukturen ist zentrales Element des Entwurfs und folgt dem charakteristischen Bild der ehemaligen Feldflure in Französisch Buchholz.


Der attraktive und vielfältig zu nutzende Freiraum bietet viel Platz zum Spielen, Erholen, Treffen und Kommunizieren und Bewegen für die neuen und alten Bewohner. Der Bedarf an wohnungsnahen Freiräumen, die der wohnortnahen Erholung dienen, wird im städtebaulich-freiraumplanerischen Entwurf übererfüllt, um die Unterversorgung in der Umgebung auszugleichen und einen Mehrwert für die gesamte Nachbarschaft zu schaffen.

Der städtebaulich-freiräumliche Entwurf berücksichtigt und schützt vorhandene ökologische Strukturen. Die vorhandene und gewachsene Qualität bereichert die neuen Grünräume, sowohl atmosphärisch als auch klimatisch. Gleichzeitig wird der Eingriff in Natur und Landschaft, der durch die Bebauung stattfindet, durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

Es werden unterschiedliche Maßnahmen zur Kompensation vorgesehen, z. B. die Integration von Dach- und Fassadenbegrünung, die Anlage von Gräben und Gewässern, der minimale Versieglungsgrad von Flächen und die Entwicklung vielfältig strukturierter, naturnaher Grünflächen mit Gehölzflächen, Hochstaudensäume, Feucht- und Frischwiesen, Trockenrasen und Schilfflächen. Besonderes Element ist hierbei der Naturpark an der Westflanke des Gebiets, als Teil der Ausgleichskonzeption. Weitere Ausgleichsmaßnahmen werden auf den angrenzenden Flächen in Richtung Norden umgesetzt, mit dem Ziel, alle Eingriffe, die sich durch das Vorhaben ergeben, vor Ort auszugleichen.

Der sorgfältige Umgang mit dem Schutzgut Wasser ist ein wesentlicher Faktor für die Entwicklung eines nachhaltigen und klimaresilienten Quartiers.

Die Planung der zukünftigen Regenwasserbewirtschaftung ist umfassender Teil der Planung bei der Aufstellung des Bebauungsplans.

Das Planungskonzept umfasst eine nachhaltige, CO2-neutrale und kostengünstige Wärme- und Stromversorgung.

Masterplan siehe Anlage 2.

hrend der Öffentlichkeitsbeteiligung werden der Planentwurf und die Begründung auf mein.berlin.de und auf der Homepage des Stadtentwicklungsamtes veröffentlicht.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen sind derzeit noch nicht konkret bestimmbar.

Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung soll für die Projektentwicklung des Bauvorhabens „Alte Schäferei“ innerhalb des Geltungsbereichs des beabsichtigten Bebauungsplanverfahrens 3-99 zur Anwendung kommen. Die damit verbundene Kostenbeteiligung des Vorhabenträgers betrifft sämtliche dem Land Berlin entstehenden Aufwendungen, die Folge oder Voraussetzung des geplanten Vorhabens sind.


Die Grundzustimmung der TREUCON/GEWOBAG zur Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung liegt vor, einschließlich der Erklärung der Kostenübernahme für Planungsleistungen und Gutachten, die mit dem Bebauungsplanverfahren im Zusammenhang stehen.

Für den geplanten Schulstandort für eine Gemeinschaftsschule sind Finanzmittel im Haushalt des Landes Berlin anzumelden und einzuplanen, in Ergänzung der Kostenbeteiligung des Vorhabenträgers an den Bau- und Baunebenkosten der Grundschulplätze entsprechend dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung. 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Musterblatt

Kinder- und Familienverträglichkeit

Durch die geplanten Festsetzungen von Gemeinbedarfsflächen „Schule“Kita“ und öffentlicher Grünflächen wird dem Anspruch sozialverantwortlicher Wohngebietsversorgung mit sozialer Infrastruktur im Ortsteil Pankow Rechnung getragen. Die planerischen Ziele orientieren sich an einer kinder- und familienfreundlichen Stadtplanung. Die Leitziele aus dem Aktionsplan der kinderfreundlichen Kommune sollen hierbei umgesetzt werden.

 

 

 

 

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
 

Cornelius Bechtler
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und
rgerdienste

Anlagen

Anlage 1: Geltungsbereich Bebauungsplan 3-99

Anlage 2: Masterplan


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

2.3.1                 Fläche

2.3.1.1                     Versiegelungsgrad

2.3.1.2                     Grundstücksausnutzung

 

 

 

X

 

 

X

 

X

 

Bewältigung des Eingriffs durch Ausgleich/Kompensation;

 

bauliche Grundstücksausnutzung, die die Inanspruchnahme neuer Grün- und Freiflächen für eine bauliche Nutzung und neue Flächenversiegelungen minimiert.

2.3.2                 Wasser

2.3.2.1                     Wasserverbrauch

2.3.2.2                     Regenwasser

 

 

 

 

X

 

X

 

Wasserverbrauch Haushalte u.a. Nutzungen

Regenwassermanagement

2.3.3                 Energie

2.3.3.1                     Energieverbrauch

2.3.3.2                     Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

X

 

X

 

 

 

CO2-neutrale und kostengünstige Wärme- und Stromversorgung.

2.3.4                 Abfall

2.3.4.1                     Hausmüllaufkommen

2.3.4.2                     Gewerbeabfallaufkommen

 

 

X

 

 

X

 

 

2.3.5                 Verkehr

2.3.5.1                     Verringerung des Individualverkehrs

2.3.5.2                     Anteil verkehrsberuhigter

Zonen

2.3.5.3                     Busspuren

2.3.5.4                     Straßenbahnvorrangschaltungen

2.3.5.5                     Radwege

 

 

 

 

X

 

 

 

 

X

 

 

 

X

 

 

 

 

X

 

X

 

 

 

 


2.3.6                    Immissionen

2.3.6.1                     Schadstoffe

2.3.6.2                     rm

X

 

 

 

 

 

2.3.7                 Einschränkung von Fauna
und Flora

X

 

 

 

 

Ausgleichskonzeption

2.3.8                 Bildungsangebot

 

X

 

 

 

 

2.3.9                 Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

2.3.10             Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

2.3.11             Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

X

X

 

 

 

2.3.12             Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

2.3.13             Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

2.3.14             Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

2.3.15             Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.


 
 

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