Drucksache - IX-0946  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Frauenförderplans des Bezirksamtes Pankow (2024-2029)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
03.07.2024 
24. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA Frauenförderplan, 24. BVV am 03.07.2024
VzK §15 BezVG BA Frauenförderplan 2024 -Erhebung, 24. BVV am 03.07.2024_Anlage 1.xlsx
VzK §15 BezVG BA Frauenförderplan 2024 -Erhebung, 24. BVV am 03.07.2024_Anlage 2.pdf

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.05.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Fortschreibung des Frauenförderplans des Bezirksamtes Pankow (2024-2029)

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04.06.2024 folgenden Beschluss gefasst:

Der für die Jahre 2024-2029 aktualisierte Frauenförderplan des Bezirksamtes Pankow wird, vorbehaltlich der Zustimmung der Frauenvertreterin des Bezirksamtes Pankow, wie in der Anlage dargestellt, fortgeschrieben.

Begründung

Gemäß § 4 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz ist das Bezirksamt Pankow verpflichtet einen Frauenförderplan aufzustellen und diesen fortzuschreiben. Mit der in der Anlage beigefügten Fortschreibung des Frauenförderplans kommt die Dienststelle dieser Verpflichtung nach.

In Erledigung der Drucksache-Nr.: Vlll-1083/2020 der BVV „Gleichbehandlungscheck des ADS anwenden" vom 05.05.2020 wurde der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zugesagt, zukünftig den auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Berlin (LGG) regelmäßig erstellten Frauenförderplan für das Bezirksamt Pankow der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zugeben.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

 

 

 

 

 

Dr. Cordelia Koch
 

 

 

 
 

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