Begründung: Bezirksamt Pankow von Berlin | .05.2024 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Fortschreibung des Frauenförderplans des Bezirksamtes Pankow (2024-2029)
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04.06.2024 folgenden Beschluss gefasst:
Der für die Jahre 2024-2029 aktualisierte Frauenförderplan des Bezirksamtes Pankow wird, vorbehaltlich der Zustimmung der Frauenvertreterin des Bezirksamtes Pankow, wie in der Anlage dargestellt, fortgeschrieben.
Begründung
Gemäß § 4 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz ist das Bezirksamt Pankow verpflichtet einen Frauenförderplan aufzustellen und diesen fortzuschreiben. Mit der in der Anlage beigefügten Fortschreibung des Frauenförderplans kommt die Dienststelle dieser Verpflichtung nach.
In Erledigung der Drucksache-Nr.: Vlll-1083/2020 der BVV „Gleichbehandlungscheck des ADS anwenden" vom 05.05.2020 wurde der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zugesagt, zukünftig den auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Berlin (LGG) regelmäßig erstellten Frauenförderplan für das Bezirksamt Pankow der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zugeben.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Dr. Cordelia Koch
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