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Drucksache - V-0685
Siehe AnlageBezirksamt Pankow von Berlin 2004 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: In
Erledigung der Drucksache
Nr.: V – 0685/04 Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13
BezVG Schlussbericht Illegales Kurzzeitparken in der Prenzlauer Allee auf neu geschaffenen Übergängen für den Fußverkehr Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen. In Erledigung der in der 23. Tagung der BVV am 12.
Mai 2004 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache
V – 0685/04: „Das Bezirksamt wird beauftragt, 1. sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass das illegale Kurzzeitparken auf den neu geschaffenen Übergängen für den Fußverkehr durch bauliche Maßnahmen verhindert wird. 2. der Bezirksverordnetenversammlung zu ihrer 24. Tagung am 16.06.2004 über die Ergebnisse zu berichten.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Mit der Schaffung der neuen Fußgängerübergänge zur
Straßenbahnlinie 1 in der Prenzlauer Allee wurden in Abstimmung mit dem
Tiefbauamt Poller hinter die Sinus-Rillenplatten (taktile Streifen für
Sehbehinderte und Blinde) gesetzt. Dies sollte zum Ziel haben, dass den
Betroffenen ein taktiler Streifen ohne Einbauten angeboten werden kann. Gemäß Straßenverkehrsordnung § 12 (3) Pkt. 9 ist das
Parken vor Bordsteinabsenkungen unzulässig. Auf Grund der Personalausstattung für die
Verkehrsüberwachung, derzeitig noch bei der Polizeibehörde, und der
augenscheinlich gesunkenen Bereitschaft des Verkehrsteilnehmers bestehende
Gesetze einzuhalten, kann für neuralgische Punkte anscheinend die
Verkehrssicherheit nur noch durch bauliche Maßnahmen abgesichert werden. Somit hat das Bezirksamt, hier in seiner
Verantwortung als Straßenbaubehörde, das Versetzen der Poller veranlasst. In
der Prenzlauer Allee wurden von der Danziger Straße bis zur Metzer Straße an
allen Überwegen Poller versetzt bzw. neugesetzt. An den Einmündungsbereichen
wurden fehlende Poller ersetzt. Insgesamt wurden in diesem Bereich 113 Poller
eingebaut, davon waren 73 Stück vorhanden bzw. von den Lagerplätzen. Der Rest
musste zugekauft werden. Die finanziellen Mittel in Höhe von rd. 10.000,‑
€ mussten aus dem Titel 521 01 – Unterhaltung des Straßenlandes zur Verfügung
gestellt werden. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungenkeine Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung: keine Kinder- und Familienverträglichkeitnicht betroffen ............................................. .................................................... Burkhard Kleinert Martin
Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Abt.
Stadtentwicklung |
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