Drucksache - V-0684  

 
 
Betreff: Geplante Neuaufteilung der Mittel für die Grünflächenunterhaltung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2004 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.06.2004 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
AntrBü, 22. Tagung, 31.03.2004
VzK 13, SB, 24. Tagung, 16.06.2004

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                .6. 2004

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

                                                                                                     in Erledigung der

                                                                                                     Drucksache-Nr.: V - 0684/04

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Betr.: Geplante Neuaufteilung der Mittel für die Grünflächenunterhaltung

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 22. Sitzung am 31.3. 2004 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V - 0684/04–

 

 

1.      Die BVV lehnt die Pläne zur Neuaufteilung der Mittel für die Grünflächenunterhaltung ab.

2.      Die BVV beauftragt das Bezirksamt, gegen diese Pläne tätig zu werden und der BVV zur 24. Tagung am 2.6. 2004 über die Ergebnisse zu berichten.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

 

Im März 2004 wurden die zuständigen Bezirksstadträte von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von der Absicht des Senates informiert, auf der Basis des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2003 die Zuweisungen an die Bezirke für den Bereich der Grünflächenunterhaltung (bisher A 04) nach einem neuen Modell zu berechnen, welches bereits für den Ergänzungsplan 2005 wirksam werden sollte. Danach wurden alle Berliner Grünanlagen in drei Kategorien einsortiert:

 

1.      Grünanlagen mit hauptstädtischer Funktion (20 Flächen/ 38 ha)

2.      Grünanlagen mit gesamtstädtischer Freizeit- und Erholungsfunktion (42 Anlagen/ 980 ha)

3.      alle anderen öffentlichen Grünanlagen (4567 ha).

 

Während die Berechnung der Zuweisung für die Grünanlagen der Kategorien 1 und 2 ausschließlich nach fachlichen Kriterien (Ausstattung und Nutzungsintensität) erfolgen soll, werden in der Kategorie 3 vier Faktoren mit unterschiedlicher Gewichtung zugrunde gelegt:

 

-         sozialräumliche Entwicklungstendenz (50%)

-         Ausstattung mit Grünanlagen (16,7%)

-         städtebauliche Dichte (16,7%)

-         Gartendenkmale (16,7%).

 

Bereits während der Präsentation durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung lehnte das zuständige Pankower Bezirksamtsmitglied das neue Berechnungsmodell ab, da es in einigen Bezirken zu dramatischen Kürzungen führen würde. Mit den dann noch zur Verfügung stehenden Mitteln wäre die Verkehrssicherheit nicht mehr flächendeckend zu gewährleisten, von Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen könnte keine Rede mehr sein.

 

Da es vor dem Hintergrund der realen finanziellen Ausstattung der Bezirke in der Grünflächenunterhaltung einer politischen Diskussion über das sogenannte Wertausgleichsmodell bedurfte, bevor dieses wirksam werden sollte, wurde auf Antrag des Bezirksamtes Pankow eine entsprechende Beratungsvorlage auf die Tagesordnung des Rates der Bürgermeister (RdB) im März 2004 gesetzt.

 

Diese wurde in die RdB-Ausschüsse für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Kleingartenwesen sowie Finanzen und Wirtschaft überwiesen. Auf Initiative des Bezirksamtes Pankow hatte der RdB-Ausschuss für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Kleingartenwesen folgende Beschlussempfehlung an den federführenden RdB-Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft abgegeben:

 

  1. Der Rat der Bürgermeister stellt fest, dass das geplante Wertausgleichsmodell für die Pflege und Unterhaltung öffentlicher Grünanlagen unter Berücksichtigung folgender Prämissen zu überarbeiten ist und nicht für das Haushaltsjahr 2005, sondern erstmalig für das Haushaltsjahr 2006 zur Anwendung zu bringen ist:

·        Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit in den öffentlichen Grünanlagen ist auch für die Grünanlagen, welche in der niedrigsten Pflegeaufwandsklasse (Klasse IV) unterhalten werden, ein auskömmlicher Zuweisungssatz bzw. –preis festzusetzen.

·        Durch die Umverteilung der Mittel darf die Grünflächenpflege- und unterhaltung in keinem Bezirk grundsätzlich in Frage gestellt werden. Daher ist eine Verträglichkeitsgrenze vorzusehen, mit der gewährleistet wird, dass durch die vorgesehene Umverteilung keinem Bezirk eine größere Abweichung von plus/minus 10% zwischen dem für die vier Pflegeaufwandsprodukte errechneten Produktbudget 2006 und den im Jahr 2004 verausgabten Haushaltsmitteln für die Grünflächenpflege- und unterhaltung entsteht.

·        Die notwendige erhöhte Mittelbereitstellung für die Pflege der Grünanlagen mit hauptstädtischer Funktion im Bezirk Mitte darf nicht zu Lasten der Grünflächenunterhaltung der anderen Bezirke gehen. Der Sondertatbestand „hauptstädtische Bedeutung“ erfordert eine entsprechende Sonderfinanzierung aus anderen Mitteln (z.B. hauptstadtbedingte Lasten aus Hauptstadtfinanzierungsvertrag).

 

 

  1. Vor Anwendung des neuen Wertausgleichsmodells auf der Basis des Kostenrechnungsjahres 2004 ist die rechtzeitige Zustimmung des Rates der Bürgermeister einzuholen und das Modell gerechnet mit den Kostenrechnungsdaten des Jahres 2003 vorzustellen.

 

Die Beschlussempfehlung wurde wie folgt begründet:

 

Das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen vorgelegte neue kennzahlgestützte Wertausgleichsmodell für die vier Pflegeaufwandsprodukte ist in Bezug auf seine Implikationen für die Finanzzuweisung an die Bezirke, für seine Auswirkungen auf die bestehende Produktbildung und in Bezug auf seine Einordnung in das bestehende Konzept für die „Planung und Budgetierung von Produkten“ noch nicht hinreichend beschrieben und in den politischen Gremien und in den Bezirken diskutiert, um es bereits auf der Grundlage der Kostenrechnungsdaten 2003 für das Budgetierungsjahr 2005 anzuwenden.

 

Dem neuen Berechnungsmodell für die Pflege und Unterhaltung öffentlicher Grünanlagen liegt einerseits eine qualitative Bewertung aller öffentlichen Grünanlagen und andererseits eine Gewichtung innerhalb eines Wertausgleichsmodells zugrunde, dessen Kombination bei einem gleichbleibendem Plafonds für einige Bezirke zu unverträglichen Absenkungen führen würde.

 

Da in jedem Fall gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben (Verkehrssicherungspflichten) zu gewährleisten sind, ist eine entsprechende Mindestausstattung für jeden Bezirk unabdingbar.

 

Für die Gewährleistung einer wirtschaftlich sinnvollen Unterhaltung der Grünanlagen ist ebenfalls ein Mindestmaß einer Finanzausstattung notwendig (vgl. Jahresbericht 2001 T 391 bis 397 des Landesrechnungshofes).

 

Die bereits jetzt unterausgestatteten Bezirkshaushalte dürfen nicht zur Finanzierung hauptstadtbedingter Lasten herangezogen werden.

 

Die Akzeptanz von Wertausgleichsmodellen wird erhöht, wenn es eine mehrheitliche Auffassung derjenigen gibt, die sie betreffen.

 

In der Sitzung des federführenden RdB-Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft sowie im RdB reichten die Stimmen der Pankower Bezirksamtsmitglieder nicht aus, der o.g. Beschlussempfehlung eine Mehrheit zu verschaffen. Sowohl der RdB-Ausschuss für Finanzen als auch der RdB haben in ihren Sitzungen im Mai folgenden Beschluss gefasst:

 

a)     In Abweichung der Stellungnahme des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Kleingartenwesen des RdB unterstützt der Rat der Bürgermeister das gemeinsam durch die Ressortverantwortlichen und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erarbeitete Wertausgleichsmodell für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen Berlins als Planmengenverfahren und seine mit dem Jahr 2005 beginnende Anwendung.

b)     Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit in den öffentlichen Grünanlagen ist auch für die Grünanlagen, die in der niedrigsten Pflegeaufwandsklasse (Klasse IV) unterhalten werden, ein auskömmlicher Zuweisungssatz bzw. -preis festzusetzen.

c)      Durch das Wertausgleichsmodell darf die Grünflächenpflege und -unterhaltung in keinem Bezirk grundsätzlich in Frage gestellt werden. Daher ist eine über längstens drei Jahre gestreckte Einführungsphase vorzusehen, mit der gewährleistet wird, dass die vorgesehene Umverteilung für alle Bezirke in verträglichen Schritten erfolgt.

 

 

Wir bitten, die Drucksache V - 0684/04 als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Während bisher die Budgetberechnungen der betreffenden vier Produkte ausschließlich nach der Ist-Menge erfolgte, wird für das Haushaltsjahr 2005 das Budget zu einem Drittel nach der Planmenge und zu zwei Dritteln nach der Ist-Menge berechnet. Danach reduziert sich der Budgetgewinn des Jahres 2003 nach Berechnungen der Senatsverwaltung für Finanzen vom 25. Mai 2004 für das Jahr 2005 in Höhe von 1.173.908 € um 867.084 € auf nur noch 306.824 €.

Für die folgenden Haushaltsjahre wird die vollständige Berechnung des Budgets nach dem Planmengenmodell angestrebt. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Jahres 2003 hätte diese Berechnung statt des Budgetgewinns in Höhe von 1.173.908 € einen Budgetverlust in Höhe von 2.294.893 € zur Folge.

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Wenn weniger Mittel für die Unterhaltung der Grünflächen und Parkanlagen zur Verfügung stehen, leidet deren Attraktivität auch als Erholungsorte für Kinder und Familien.

 

 

 

 

 

 

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Burkhard Kleinert                                                         Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister                                        Bezirksstadtrat für Umwelt,

Wohnen und Bürgerdienste

 

 
 

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