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Drucksache - IX-0892
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
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Kastanienallee: Neuplanung statt Stillstand! |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 22. Sitzung am 17.04.2024 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0892
„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, die Planungen für den 1. und 2. Bauabschnitt der Kastanienallee zu überarbeiten. Ziel der Überarbeitung soll es sein, die Kastanienallee im Ortsteil Rosenthal in ihrem ursprünglichen Charakter zu realisieren, ohne einen (Teil) Ausbau der Straße durchzuführen.
Im Rahmen der Überarbeitung soll insbesondere berücksichtigt werde, dass
- Teilabschnitt eins und zwei sinnvoll aneinander anschlussfähig sind;
- Fuß-, Rad und KfZ-Verkehr jeweils voneinander getrennt und sicher verlaufen können;
- ausreichende Bepflanzung zur Sicherung von Lebensqualität und Hitzeschutz vorgesehen wird,
- mehr Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende vorgesehen werden.
Sollten diese Forderungen sowie die gesetzlichen Erfordernisse an eine Straße dieser Art auf der jetzigen Querschnittsbreite der Straße nicht realisiert werden können, so soll die Herunterstufung der Kastanienallee in ihrer Funktionsstufe im übergeordneten Straßennetz in diesem Abschnitt geprüft werden, um dadurch die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrbahnbreiten absenken zu können.
Die bisherigen Entwurfsplanungen des Bezirksamtes sollen in der vorgelegten Form verworfen werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt Pankow hat das Ersuchen bezugnehmend auf die vorangegangenen Stellungnahmen/Abstimmungen und der generellen Einstufung der Kastanienallee im Verkehrsnetz (übergeordnetes Straßennetz Stufe III) an die zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt weitergeleitet.
In diesem Zusammenhang wurde auch um Mitteilung zum Sachstand der Analyse zum Lkw-Verkehrsaufkommen im Rahmen des übergeordneten Konzepts für den Nordosten gebeten.
Sowie ein Ergebnis vorliegt, werden wir erneut berichten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
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entfällt
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