Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - IX-0883
Für die Linksfraktion: BV Wolfram Kempe, BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer Für die SPD-Fraktion: BV Katja Ahrens, BV Roland Schröder Gruppe der FDP: BV Dr. Thomas Enge, BV Oliver Simon Begründung:Die BVV Pankow hat sich in mindestens 9 Beschlüssen (VI-0498, VI-1091, VII-1061, VIII-0431, VIII-0436, VIII-0768, VIII-0847, VIII-1219. IX-0798) für die Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der Heidekrautbahn eingesetzt und ausgesprochen. In keinem dieser Beschlüsse ist jedoch ausdrücklich das „überwiegende öffentliche Interesse“ schriftlich festgestellt worden – wohl, weil sich das von selbst verstand, zumindest für die BVV-Pankow. Die Formulierung beschreibt einen unbestimmten Rechtsbegriff, der darauf hinausläuft, zwischen verschiedenen berechtigten öffentlichen Interessen, in diesem Falle zwischen dem Natur- und Klimaschutz einerseits und dem Tier- und Landschaftsschutz andererseits abzuwägen. In einer Stellungnahme (v. 22.10.22) im TÖB-Verfahren zur erneuten Planfeststellung (notwendig nach §18, Abs 1,Satz 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)) weist das Umwelt- und Naturschutzamt zwar auf die Möglichkeit eine Befreiung von den Ge- und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG - §67), des Berliner Naturschutzgesetzes (NatSchG Bln) und der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung (LSG-VO) hin – wenn ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ (so der Gesetzestext) vorliegt, vermeidet aber ausdrücklich, eine solche Abwägung durchzuführen. Der Verweis kann hier auch nicht greifen, solange unklar bleibt, von welchen konkreten Ge- und Verboten Befreiung begehrt werden soll. Wenn das Bezirksamt die hier notwendige Abwägung scheut, sollte die BVV Pankow, auch eingedenk ihres langjährigen Bemühens, entsprechend tätig werden. |
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