Drucksache - IX-0869  

 
 
Betreff: Nachberufung von 2 Mitgliedern für den Bezirksbeirat für Menschen mit Behinderungen für die IX. Wahlperiode
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.04.2024 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA am 22. BVV am 17.04.2024

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Nachberufung von 2 Mitgliedern für den Bezirksbeirat für Menschen mit Behinderungen für die IX. Wahlperiode

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Als Mitglieder des Bezirksbeirates für Menschen mit Behinderungen werden durch das Bezirksamt die in der Anlage aufgeführten Personen für die IX. Wahlperiode ergänzend berufen.

Begründung

Mit Bezirksamtsbeschluss IX-0198 wurden am 21.06.2022 die Mitglieder des Beirates r Menschen mit Behinderungen für die IX. Legislaturperiode benannt. Aufgrund nachträglicher Bewerbungen für die Mitarbeit im Beirat für Menschen mit Behinderungen wird die Berufung von 2 weiteren Mitgliedern erforderlich.

Die Berufung der Mitglieder erfolgt auf der Grundlage einer persönlichen Bewerbung auf eine Mitgliedschaft in den Beirat für Menschen mit Behinderungen und auf Vorschlag des Beirats für Menschen mit Behinderungen im Einvernehmen mit der kommissarischen Bezirksbeauftragten der Menschen mit Behinderungen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Es wird pro Mitglied und Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 € gezahlt. Im Jahr sind sechs planmäßige Sitzungen vorgesehen.

Vom Sitzungsgeld ausgenommen sind Mitglieder, die dem Beirat wegen ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst angehören.

Die Sitzungsgelder sind in Kapitel 3310, Titel 412 01 eingestellt.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen trägt das Bezirksamt Pankow zur Verwirklichung der gleichberechtigten Umsetzung der Rechte und gleichberechtigten Teilhabeansprüche der Menschen mit Behinderungen gemäß den Inhalten der UN-BRK entscheidend bei.

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entllt

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
 

 

 

 


Nachberufung Mitgliedern für den Bezirksbeirat für Menschen mit Behinderungen

 

 

 

 

Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen

 

 

Name, Vorname

1

 

Einzelperson

Heß, Ingrid

2

 

Einzelperson

von de Fenn, Jörg

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen