Drucksache - IX-0868  

 
 
Betreff: Technische Fortschreibung zum Investitionsprogramm für 2024 bis 2028 des Bezirks Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.04.2024 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB §12 BezVG BA 22. BVV am 17.04.2024
VzB §12 BezVG BA 22. BVV am 17.04.2024_Anlage 1
VzB §12 BezVG BA 22. BVV am 17.04.2024_Anlage 2
VzB §12 BezVG BA 22. BVV am 17.04.2024_Anlage 3
VzB §12 BezVG BA 22. BVV am 17.04.2024_Anlage 4
VzB §12 BezVG BA 22. BVV am 17.04.2024_Anlage 5
VzB §12 BezVG BA 22. BVV am 17.04.2024_Anlage 6
VzB §12 BezVG BA 22. BVV am 17.04.2024_Anlage 7
VzB §12 BezVG BA 22. BVV am 17.04.2024_Anlage 8

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.03.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
gemäß § 12 BezVG

1.            Gegenstand der Vorlage

Technische Fortschreibung zum Investitionsprogramm für 2024 bis 2028 des Bezirks Pankow

2.             Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

I. Die beigefügte Übersicht zur technischen Fortschreibung des Investitionsprogramms 2024 bis 2028 auf der Grundlage des beschlossenen Investitionsprogramms 2023 bis 2027 einschließlich der bezirklichen Dringlichkeitslisten (je Fachbereich) zu den gezielten Baumaßnahmen wird beschlossen.

3.            Begründung

Die Fortschreibung für das Investitionsprogramm 2024 bis 2028 erfolgt auf Grundlage des Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen vom 06.02.2024, das sich an alle Senatsverwaltungen und die Bezirke zum Zweck der technischen Fortschreibung des aktuellen Investitionsprogramms 2023 bis 2027 richtet. In diesem Investitionsprogramm konnte SenFin die Eckwerte für die einzelnen Planjahre nur durch einen Ausgleich über dezentral veranschlagte pauschale Minderausgaben erreichen. Folglich stehen insbesondere alle Maßnahmen unter einem Finanzierungsvorbehalt mit Raten in 2026 und 2027.

 

Neuanmeldungen von Baumaßnahmen im bezirklichen Investitionsprogramm sind somit im Rahmen dieser Fortschreibung ebenfalls nicht möglich und werden nicht berücksichtigt.

 

Abweichend von dieser Vorgabe muss jedoch zur Deckung des zusätzlichen Schulplatzbedarfs im Plangebiet „Alte Schäferei“, im Zuge einer mittelfristigen Entstehung von ca. 3.900 neuen Wohneinheiten, eine Gemeinschaftsschule mit einer Sporthalle und Großspielfeld zur Projektumsetzung durch den Senat/HOWOGE neu angemeldet werden.

 

In diesem technischen Fortschreibungsverfahren zum bezirklichen Investitionsprogramm 2024 bis 2028 ist eine kritische Prüfung der zwingenden Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit der im letzten Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen erforderlich, insbesondere im Hinblick auf eine erneute dringende Priorisierungsnotwendigkeit.

 

Die Erhebung der Daten erfolgt auf der Grundlage der beigefügten vorausgefüllten Übersicht der Senatsverwaltung für Finanzen (siehe Anlage).

 

Schwerpunkt des Verfahrens der technischen Fortschreibung sind die gezielten Baumaßnahmen, vorrangig die der Berliner Schulbauoffensive. Hier werden die Änderungen gegenüber dem Investitionsprogramm 2023 bis 2027, insbesondere die aktuellen Planungsstände, die Ausfinanzierung bereits begonnener Baumaßnahmen, die Anpassung an den tatsächlichen Baufortschritt und die Baukostensteigerungen verarbeitet (in der Anlage rot hinterlegt).

r die Teilsumme der gezielten Zuweisung (Baumaßnahmen über 5,5 Mio. €) gibt es für die Jahre 2026 bis 2028 einen beschlossenen Investitionsrahmen des Investitionsprogramms 2023 bis 2027, der im Rahmen der bezirklichen Fortschreibung in den Jahren 2026 und 2027 eingehalten werden konnte.

Jahr

I-Programm 2023 bis 2027
in T€

Technische Fortschreibung I-Programm 2024 bis 2028
in T€

2026

69.585

69.585

2027

63.600

63.600

2028

77.936

87.936

 

Für das Jahr 2028 muss auf der Grundlage eines Städtebaulichen Vertrages, der voraussichtlich Ende März 2024 abgeschlossen wird, zur Finanzierung des Grunderwerbs für den geplanten Grundschulneubau „03Gn22, Grundschule Pankower Tor: Neubau Grundschule mit Sporthalle; 13189, Pankower Tor“ ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 10.000 T€ angemeldet werden.

Baumaßnahmen mit einer ersten Rate im Zeitraum 2029 bis 2032 sind außerhalb des Geltungszeitraumes des Investitionsprogramms 2024 bis 2028 und werden nur nachrichtlich ausgewiesen.

Die Maßnahmen der Pauschalen Zuweisung werden mit der nächsten Anmeldung zum Investitionsprogramm 2025 bis 2029 fortgeschrieben.

Die Beträge in den Jahren 2024 und 2025 sind aufgrund des Haushaltsgesetzes 2024/2025 nicht veränderbar. Die aktuellen Daten sind bereits in der beifügten Anlage berücksichtigt.

4.            Rechtsgrundlage

§§ 27 und 31 LHO;

§ 12 Abs. 2 Ziff. 8 BezVG;

§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG

5.            Haushaltsmäßige Auswirkungen

Ergeben sich im Rahmen der Berücksichtigung der angemeldeten Maßnahmen in den Bezirkshaushaltsplänen ab 2026.

6.            Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

7.            Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Sicherung der sozialen Infrastruktur

8.            Kinder- und Familienverträglichkeit

Die vorgesehenen investiven Maßnahmen dienen vorrangig der Erweiterung der materiell-räumlichen Bedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien in den Schulen, Sportstätten, den Spiel- und Freiflächen sowie der Sicherheit auf den Straßen.

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
 

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen