Drucksache - V-0678  

 
 
Betreff: Gefährliche Baustellen-Regelungen auf Radverkehrsanlagen und Gehwegen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2004 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.06.2004 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
01.09.2004 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antr Bü90, 22. Tagung, 31.03.04
VzK 13, 24. Tagung, 16.06.2004

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

  1. Sich bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde der Direktion 1 bei der Berliner Polizei (Referat Zentrale Aufgaben) dafür einzusetzen, dass zukünftig Baustellen

a.       im Bereich von Radverkehrsanlagen

b.       auf Gehwegen

ausreichend gesichert werden.

  1. Die Baustellen-Regelungen müssen dabei

a.       den Prinzipien der sicheren Führung des Radverkehrs entsprechen bzw.

b.       auf Fuß- und Gehwegen die besonderen Belange von Mobilitäts- bzw. Sehbehinderten Menschen berücksichtigen.

  1. Bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung anzuregen, dass in Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet wird, die konkrete Kriterien für eine ausreichende Sicherung von Baustellen auf Radverkehrsanlagen bzw. Fuß- und Gehwegen festlegt.

  2. Hierbei sollen folgende Regelungen angeregt werden:

 

a.       Werden auf der Fläche einer Radverkehrsanlage (insbesondere bei Radwegen) Baumaßnahmen durchgeführt, soll der Radverkehr in aller Regel frühzeitig über den Straßenraum umgeleitet werden. Am Knotenpunkt vor der Baustelle bzw. an einer dafür geeigneten Ausweichstelle ist darauf hinzuweisen.

b.       In aller Regel wird auf dem entsprechenden Teilstück auf eine gemeinsame Führung von Fahrrad- und Fußverkehr abgesehen.

c.       Auf das Zusatzschild “Radfahrer absteigen” wird in diesem Zusammenhang weitgehend verzichtet.

d.       Die Sicherung der jeweiligen Baustelle soll zukünftig den Anforderungen, die an eine Absicherung im Straßenverkehr gestellt werden, auch für den Bereich der Radverkehrsanlagen gelten. Insbesondere Grabungen müssen abgesichert werden und auf die Gefahr mit Hilfe einer entsprechenden Beleuchtung bzw. einem Warnhinweis hingewiesen werden.

e.       Für Fuß- und Gehwege sind in Zusammenarbeit mit dem Berliner Behindertenverband und interessierten Verbänden konkrete Anforderungen an eine ausreichende Absicherung von Baustellen zu formulieren.

  1. Der Bezirksverordnetenversammlung zur ihrer 24. Tagung am 16.06. über die Ergebnisse zu berichten.

 

 

Die Absicherung von Baustellen auf Radverkehrsanlagen sowie Fuß- und Gehwegen sind in aller Regel absolut unzureichend

 

Die Absicherung von Baustellen auf Radverkehrsanlagen sowie Fuß- und Gehwegen sind in aller Regel absolut unzureichend. Durch eine mangelnde Absicherung werden FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen gefährdet. In den seltensten Fällen werden entsprechende Baustellen z.B. beleuchtet. Bei Grabungen kann eine schlampige Absicherung zu schwerwiegenden Verletzung, auch bei FußgängerInnen, führen.

 

Viele Tiefbaufirmen führen eine unzureichende Absicherung durch. In der Regel werden sie von der Polizei auch nicht beanstandet. Dabei wäre die Führung des Radverkehrs in dem entsprechenden Abschnitt auf der Fahrbahn in aller Regel die sicherste Lösung. Durch eine temporäre Markierung könnte der Radverkehr an einer geeigneten Stelle über die Fahrbahn umgeleitet werden. Dies würde außerdem Konfliktsituationen mit FußgängerInnen vermeiden.

 

Zwischen Metzer und Saarbrücker Straße kann derzeit eine unzureichende Baustellenabsicherung besichtigt werden. Fahrrad- und Fußverkehr werden auf einem Streifen, der stellenweise weniger als 1,50 m beträgt, gemeinsam geführt. Verschärfend kommt hinzu, dass in diesem Bereich ein Gefälle besteht. Bei Nacht sind die dort durchgeführten Grabungen nicht zu erkennen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen