Drucksache - IX-0866  

 
 
Betreff: Benennungsabsicht einer Privatstraße im Ortsteil Niederschönhausen in „Rubinweg“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.04.2024 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vzk§ 15 BezVG BA 22.BVV am 17.04.2024

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Benennungsabsicht einer Privatstraße im Ortsteil Niederschönhausen in „Rubinweg

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 folgenden Beschluss gefasst:

Es ist beabsichtigt, die neu entstehende private Erschließungsstraße an der Wackenbergstr. 112-118 im Ortsteil Niederschönhausen in „Rubinweg“ zu benennen. Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Lageplan zu erkennen.

Begründung

Der private Bauträger errichtet auf dem 8.828 großen Gelände eines ehemaligen Gewerbegebietes an der Wackenbergstraße 112 118 im Ortsteil Niederschönhausen eine geplante Neubebauung mit 38 Einfamilienhäusern. Der Baubeginn mit vorbereitenden Maßnahmen war im Oktober 2023. Der Einzug der Mieter ist für September 2024 vorgesehen.

Zur Erschließung der Wohnanlage wird eine private Erschließungsstraße errichtet.

Für eine eindeutige und ausreichende Orientierung in der Örtlichkeit ist es i. S. des § 5 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes notwendig, diese Erschließungsstraße eigenständig zu benennen. Die neu zu bildenden Grundstücke sollen über die Erschließungsstraße nummeriert werden.

Für die Benennung der neuen Privatstraße wurde der Straßenname "Rubinweg" gewählt. Der Name leitet sich von dem von Menschen am längsten geschätzten Edelstein „Rubin“ her.

Die Benennung der Straße 5 erfüllt die Voraussetzungen zur Umsetzung der Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung).

Die Abfrage des Frauenbeirates ergab, dass der Benennung der Straße zugestimmt wird.

Die Abfrage bei den übrigen Straßen- und Grünfchenämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen und gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind. Die statistische Schlüsselnummer lautet: 11366

Das Benennungsverfahren soll entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz i. V. m. der Ausführungsvorschrift Benennung durchgeführt werden.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch

Bezirksbürgermeisterin

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtinr Ordnung und
Öffentlicher Raum

Anlage
Lageplan


 

 

 
 

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