Drucksache - IX-0862  

 
 
Betreff: Bauen verboten? Blockade und Stillstand wichtiger Pankower Projekte durch ideologisches „Handeln“ des Bezirksamts Pankow.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.02.2024 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantwortet     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage Fraktion der SPD 21.BVV am 28.02.2024

Heidekrautbahn:

  1. Welchen Stellenwert hat für das Bezirksamt die Reaktivierung der Heidekrautbahn und beabsichtigt es die hierfür erforderlichen Prioritäten in der Bearbeitung zu setzen?
  2. Welche konkreten naturschutzrechtlichen Bedenken hat das Umwelt- und Naturschutzamt hinsichtlich der Reaktivierung der Heidekrautbahn?  Weshalb werden diese erst jetzt zum Abschluss der Planungen vorgetragen, obwohl das Bezirksamt seit Jahren im Planungsprozess eng eingebunden ist und sich die BVV seit Jahren für die Reaktivierung der Heidekrautbahn einsetzt?

Pankower Tor:

  1. Worin genau bestehen die Unterschiede zwischen den unproblematisch erfolgten, fachgerechten Umsiedlungen von Kreuzkrötenpopulationen in NRW durch die RAG Montan Immobilien GmbH und Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG (IDR) und der extrem schwierigen, potentiellen Umsiedlung auf dem Gelände des Pankower Tors?
  2. Erachtet das Bezirksamt die Kosten in Höhe von rd. 50.000 € pro umgesiedelter Kreuzkröte am Pankower Tor für angemessen/ausreichend und wie beurteilt das Bezirksamt angesichts des eklatanten Schulplatzmangels in Pankow das Verhältnis zu den Baukosten von rd. 36.000 Euro pro neuem Schulplatz? Welcher Stellenwert wird bei der Abwägung mit Aspekten des Umweltschutzes den originären bezirklichen Pflichtaufgaben Schulplatzversorgung und Kitaplatzmangel zugemessen?

Beabsichtigt das Bezirksamt entsprechend der Beschlusslagen der BVV Pankow zum Pankower Tor zu handeln?

Friedhof Georgen-Parochial III

  1. Laut dem Friedhofsentwicklungsplans des Landes Berlin von 2006 sind große Teile des Georgen-Parochial-Friedhofs III für die Umwandlung für Nutzungen wie Wohnen oder auch für öffentliche Infrastruktur geeignet. Für die dringend benötigte Schaffung von Schulplätzen und bezahlbaren Wohnraums sind also geeignete Flächen vorhanden und für eine Teilfläche des „Friedhof Georgen-Parochial III und Segensfriedhof“ liegt ein vollständig ausgearbeitetes städtebauliches Konzept für den Schul- und Wohnungsbau vor. Warum wird dies nicht entsprechend dem Konzept umgesetzt?

Die Bearbeitung des städtebaulichen Konzepts durch Gruppe Planwerk erfolgte seit 2017 in enger Zusammenarbeit mit Vorhabenträgern, STATTBAU und dem Bezirksamt Pankow. Weshalb wird erst jetzt nach über sieben Jahren und damit zum Abschluss der Planungen ein Mangel an Ausgleichsflächen vorgetragen, obwohl das Bezirksamt seit Jahren im Planungsprozess eng eingebunden ist?

Schlussfrage:

Welche Planungskosten sind bei den drei Projekten jeweils bislang entstanden?


SPD-Fraktion, Marc Lenkeit, Roland Schröder, Mike SzidatBerlin, 20.02.2024


Begründung:

Viele größere Projekte werden durch die BVV und das Bezirksamt Pankow seit Jahren befürwortet, geplant und umgesetzt. Gerade aber bei den größeren Projekten mit einer durchaus übergeordneten Bedeutung dauern die Abstimmungs- und Planungsprozesse extrem lang. Dabei ist in keiner Weise nachvollziehbar, warum angesichts eindeutiger Handlungsbedarfe und erklärter prioritärer Zielsetzungen sowie vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten, kaum Planungsfortschritte erzielt werden. Besonders auffällig ist dabei, dass immer neue Forderungen aus den bereits länger beteiligten Fachämtern erhoben werden, die anscheinend ausschließlich nach Gründen suchen, mit denen belegt werden soll, warum das Projekt nicht im vorgesehenen Umfang umgesetzt werden kann. Daraus resultiert ein faktischer Stillstand der stadtentwicklungspolitischen Planung jenseits der „normalen Baugenehmigungen gemäß § 34 BauGB.

Der in hoher Größenordnung dringend benötigte Wohnraum kann nicht errichtet werden, das trifft insbesondere den bezahlbaren Wohnraum gemäß dem Model der Kooperativen Baulandentwicklung, welches mindestens 33 % bezahlbaren Wohnraum vorsieht. Gerade bei genossenschaftlichem Wohnungsbau wie er auf dem Friedhof Georgen-Parochial III und Segensfriedhof vorgesehen ist, wirkt sich das besonders negativ auf den weiterhin extrem überlasteten Wohnungsmarkt aus. Bei 2.000 insgesamt vorgesehenen neuen Wohnungen im Bereich des Rangier- und Güterbahnhof Pankow beläuft sich der Anteil von 33 % günstigem Wohnraum auf ca. 670 Wohneinheiten. Die in beiden Projekten vorgesehenen Schulstandorte werden dringend zur Reduzierung des Schulplatzmangels benötigt. Die Verzögerung bzw. Verhinderung dieser Projekte aufgrund des vorgebrachten Artenschutzes oder überbordender Forderungen nach Ausgleichflächen steht in keinem Verhältnis zum öffentlichen Ziel der Wohnraumversorgung und der Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur. Vielleicht liegt auch in diesem Zusammenhang ein offenkundig rechtwidriges Vorgehen innerhalb des Bezirksamtes vor.

Selbst bei der durch die BVV Pankow seit 2002 befürworteten Reaktivierung der Heidekrautbahn auf der Stammstrecke hebelt das Bezirksamt seine eigenen Beschlüsse aus. Dabei werden die Planungen über das Projekt i2030 gezielt vorangetrieben. Der Bund, die beiden Bundesländer Berlin und Brandenburg, Deutsche Bahn AG, die Niederbarnimer Eisenbahn AG und die Gemeinden entlang der Heidekrautbahn wie auch der Bezirk Pankow unterstützen dieses wichtige Mobilitätsprojekt, mit dem Tausende von Pendler:innen von der Straße auf die Bahn umsteigen könnten. Dafür laufen seit vielen Jahren die gemeinsamen Planungen in gemeinsamen Abstimmungsrunden, um dieses Vorhaben als Leuchtturm-Projekt für i2030 zu realisieren. Doch auch dieses Vorhaben wird von den Bedenken eines Fachamtes in Frage gestellt. Statt einer modernen Mobilitätspolitik mit einem aktiven Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und somit zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung stehen plötzlich auch entlang der in Betrieb befindlichen Strecke artenschutzrechtliche Bedenken im Vordergrund.

Diese drei Projekte sind lediglich exemplarisch zu sehen, da sie verdeutlichen, dass die Planungsprozesse im Bezirksamt zielgerichtet gestört und verschleppt werden. So entsteht der Eindruck, dass an konstruktiven Lösungen kein und dafür an Verhinderung besonders viel Interesse besteht. Das verdeutlicht auch einen bedauerlichen Mangel an Respekt vor den Mitarbeiter:innen der anderen Abteilungen und Ämter des Bezirkes, den externen Verantwortlichen für wichtige Wohnungs-, Schulbau und Mobilitätsprojektes sowie letztlich auch gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement von Bürger:innen und den Mitglieder der BVV. Zugleich entstehen für den Bezirk, das Land und die Eigentümer:innen hohe Planungskosten, aus denen nichts folgt. Diese Kosten muss das Bezirksamt offenlegen.

 
 

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