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Drucksache - IX-0861
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Siehe Anlage
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die in den Anlagen aufgelisteten Maßnahmen für die Programmplanung 2025 des Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerung“, Fördergebiete Buch und Greifswalder Straße, sowie die Maßnahmen des Förderprogramms „Lebendige Zentren und Quartiere“, Fördergebiet Langhansstraße, sind an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen als Vorschlagsliste für das Programmjahr 2025 weiterzuleiten.
Auf der Grundlage des § 164b des Baugesetzbuchs werden zwischen Bund und Ländern jährlich Verwaltungsvereinbarungen (VV Städtebauförderung) abgeschlossen. Grundlage für den Einsatz der Mittel sind das Besondere Städtebaurecht des Baugesetzbuches, die Landeshaushaltsordnung (LHO) mit den dazugehörenden Ausführungsvorschriften (AV LHO) sowie die zwischen Bund und Land geschlossenen jährlichen Verwaltungsvereinbarungen Städtebauförderung. Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung werden im Bezirk Pankow Vorhaben im Vorgängerprogramm "Stadtumbau“ bereits seit dem Jahr 2002 gefördert. Die Vorschlagslisten enthalten jeweils die bezirklichen Vorschläge für den Einsatz von Fördermitteln aus den Förderprogrammen „Nachhaltige Erneuerung“ und „Lebendige Zentren und Quartiere“ wurden Ende 2023 mit den Fachämtern und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vorabgestimmt. Sie entsprechen den jeweiligen ISEK- bzw. VU-Entwicklungszielen. Für das Fördergebiet Buch erfolgt die Programmplanung auf der Grundlage des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Ortsteil Buch — Schlussbericht — das am 01.12.2015 in 2. Lesung (BA-Vorlage Nr. VII-1391/2015) beschlossen wurde. Für das Fördergebiet Greifswalder Straße erfolgt die Programmplanung auf der Grundlage des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Großwohnsiedlung Greifswalder Straße (Beschluss Nr.: Vlll-0176/2017 vom 04.07.2017). Für das Fördergebiet Langhansstraße erfolgt die Programmplanung auf der Grundlage des Abschlussberichts der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das Untersuchungsgebiet Pankow – Langhansstraße, der als städtebauliche Planung gemäß § 140 Nr. 4 BauGB für das Sanierungsgebiet Langhansstraße beschlossen wurde (BA-Beschluss Nr.: IX-0105/2022 vom 22.02.2022, BVV-Beschluss 04.05.2022 – Drs. IX-0141, BVV/006/IX). 4. Rechtsgrundlagen § 164b Baugesetzbuch (BauGB), § 36 Abs. 2b, Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2, Nr. 9 BezVG 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine 6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung siehe Anlage 8. Kinder- und Familienverträglichkeit
3 Anlagen 1
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
Fördergebiet Buch
* Erneute Anmeldung wg. Verzögerung Erarbeitung BPU BIZ
Nachrichtlich: Sanierungs- und Fördergebiet Langhansstraße - Finanzierung aus Ausgleichsbeträgen
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