Drucksache - V-0677  

 
 
Betreff: BürgerInnenbeteiligung und ressortübergreifende Planung - Bereichsentwicklungsplanung im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2004 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Vorberatung
27.05.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen vertagt   
10.06.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen vertagt   
12.08.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Vorberatung
Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü 90/Die Grünen, 22. Tagung, 31.03.2004

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

  1. Für die Bereiche

 

·         Skandinavisches Viertel (zwischen Bornholmer Straße und der Ortsteilgrenze Prenzlauer Berg)

·         Tiroler Viertel (zwischen Stettiner Bahn Berliner Straße sowie der Ortsteilgrenze Pankow)

·         Pankow-Süd, Kissingenviertel, Quartier um die Neumannstraße (zwischen Wisbyer Straße, Berliner Straße, Prenzlauer Promenade sowie der Stettiner Bahn)

·         Weißenseer Spitze (zwischen Ostseestraße, Prenzlauer Promenade, Pistoriusstraße und der Grenze zum Sanierungsgebiet Komponistenviertel)

 

eine teilräumliche Bereichsentwicklungsplanung (BEP) zu beginnen.

 

  1. Der Bezirksverordnetenversammlung bis zu ihrer 24. Tagung am 16. Juni 2004 über die konkrete Auswahl der Teilräume sowie die Zeitplanung zu berichten.

 

Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) ist das zentrale Instrument bezirklicher Planung (siehe Bereichsentwicklungsplanung in Berlin, herausgegeben durch die Berliner Bezirke)

 

Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) ist das zentrale Instrument bezirklicher Planung (siehe Bereichsentwicklungsplanung in Berlin, herausgegeben durch die Berliner Bezirke).

 

Die Teilräumliche Planung bietet die Chance einer weitreichenden Beteiligung von BürgerInnen, da die einzelnen Teilräume dem Lebensumfeld entsprechen. Der Planungsgrundsatz eines integrativen Ansatzes entspricht hierbei den Zielen einer Verwaltungsreform, die sowohl eine vorausschauende Nutzungsplanung und Koordinierung der Fachplanungen als auch die Beteiligung von BürgerInnen oder privaten Akteuren vorsieht. Sie zwingt die unterschiedlichen Abteilungen, ihre einzelnen Planungen aufeinander abzustimmen. Durch den räumlichen Bezug werden die einzelnen Planungen transparent.

 

Gerade die Erfahrungen in letzter Zeit mit Projekten des großflächigen Einzelhandels in unserem Bezirk Pankow zeigen die Notwendigkeit auf, sich in teilräumlichen Planungen über die einzelnen Planungsziele zu verständigen.

 

 
 

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