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Drucksache - IX-0857
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Das Bezirksamt wird ersucht, sich mit Nachdruck bei den verantwortlichen Stellen dafür einzusetzen, dass der Betrieb der für den Pankower Norden essenziellen Straßenbahnlinie M1 während der 6-8-jährigen Brückenbauarbeiten in der Schönhauser Allee (Höhe U+S-Bahnhof Schönhauser Allee) nicht durch einen jahrelangen Schienenersatzverkehr mit Bussen unterbrochen wird. Dabei sollen alle Möglichkeiten eines durchgängigen Weiterbetriebs der M1 ein weiteres Mal intensiv geprüft werden. Unter anderem:
So soll auf die Umsetzung des BVV-Beschlusses IX-0055 „Umleitungsverkehr der Tram- Linie M1 während der Erneuerung des Ingenieurbauwerks Schönhauser Allee optimieren“ vom 16. Februar 2022 hingewirkt werden. Angesichts der bereits in 2025 beginnenden Bauarbeiten an der Schönhauser Allee Brücke könnte die M1 in einen Nord- und einen Südast geteilt werden. Hierfür soll zunächst der kurzfristig umsetzbare Einbau der Weichenanlagen (Bauweichen) in der Wisbyer Straße auf dem Streckenabschnitt zwischen Stahlheimer Straße und Gudvanger Straße und in der Schönhauser Allee im Bereich Bornholmer Straße/Schönhauser Allee erfolgen, um an der Haltestelle Wisbyer Straße/Prenzlauer Allee einen Richtungswechsel der M1 zu realisieren. Der Südast der M1 endet dann an der Wendeschleife Björnsonstr. Der Nordast (von Rosenthal bzw. Schillerstr.) endet an der Wechselstelle Masurenstr. (Drs. IX-0884) oder ebenfalls an der Björnsonstr. Unabhängig davon soll das zeitintensivere Planfeststellungsverfahren zum Einbau zusätzlicher Bogengleise an den Tramknotenpunkten Stahlheimer Str./Wisbyer Str. in westlicher Richtung und Wisbyer Str./Schönhauser Allee in nördlichere Richtung soll hierzu parallel eingeleitet werden.
Begründung der Beschlussempfehlung: Der Ausschuss bemängelte angesichts der seit Jahren bekannte Situation und dem vorliegenden Lösungsvorschlag des Einbaus von Bogengleisen an den Knotenpunkten, die von der SenMVKU vertrödelte Zeit. Jetzt, kurz vor Beginn der anstehenden langjährigen Brückenbauarbeiten in der Schönhauser Allee, müsse daher mit provisorischen Lösungen gearbeitet werden, denn die Naherschließungsfunktion der Straßenbahn in diesem bevölkerungsreichen Einzugsgebiet kann nicht von der U-Bahnlinie U2 kompensiert werden. Im Ergebnis der Ausschussdebatte wurden daher Ursprungs- und Änderungsantrag zusammengeführt und die Maßnahmenvorschläge z. T. konkretisiert. Inwieweit die unterschiedlichen Alternativvorschläge umsetzbar sind, soll die erforderliche Prüfung durch SenMVKU und BVG ergeben. Weiterhin aufrecht erhalten wird die Forderung des Einbaus von Bogengleisen an den Knotenpunkten, die auch nach den Brückenbauarbeiten eine wichtige Funktion für den Straßenbahnverkehr im Pankower Norden zukommen würde. Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung empfiehlt daher mit 10 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und 5 Enthaltungen die Annahme der so geänderten Drucksache. Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht, sich mit Nachdruck bei den verantwortlichen Stellen dafür einzusetzen, dass der Betrieb der für den Pankower Norden essenziellen Straßenbahnlinie M1 während der 6-8-jährigen Brückenbauarbeiten in der Schönhauser Allee (Höhe U+S-Bahnhof Schönhauser Allee) nicht durch einen jahrelangen Schienenersatzverkehr mit Bussen unterbrochen wird. Dabei sollen alle Möglichkeiten eines durchgängigen Weiterbetriebs der M1 ein weiteres Mal intensiv geprüft werden.
Unter anderem:
- eine Umfahrung der Brückenbaustelle durch eine Linienführung der M1 durch die Pappelallee/Wisbyer Straße/Berliner Straße. Eine Möglichkeit der Umfahrung der Schönhauser Allee wäre für die verschiedenen Straßenbahnlinien auch zukünftig in den Jahren nach den Bauarbeiten sehr sinnvoll. So könnte der Betriebsablauf ungestört fortgesetzt werden, wenn sich in der Schönhauser Allee durch Unfälle, Demonstrationen, Bauarbeiten zukünftig Hindernisse ergeben, wie auch von BVG und Senatsverwaltung in der VzK VI-0795 befürwortet.
- eine Verlegung der Straßenbahnschienen beider Richtungen auf eine Straßenseite der Schönhauser Allee, die jeweils nicht durch die Baustelle betroffen ist (eine Verlegung von Straßenbahnschienen auf eine KfZ-Fahrspur wurde bei einer früheren Baustelle auf der Strecke der M1 weiter nördlich in der Berliner Straße schon einmal durchgeführt).
- eine Durchführung der Bauarbeiten in einer Weise, die es der Straßenbahn ermöglicht, die Baustelle zu durchfahren.
- eine Verlegung von Straßenbahnschienen auf eine KfZ-Spur oder einen Mittelstreifen anderer geeigneter Straßen (z.B. von der Pappelallee zur Schönhauser Allee nördlich der Baustelle) zur Umgehung der 6-8 jährigen Baustelle.
Begründung des Ursprungsantrages: Die Tramlinie M1 ist für den Pankower Nordwesten von enormer Bedeutung. Sie erschließt weite Gebiete, in denen es keinen U- oder S-Bahn-Anschluss gibt. Die Linie wird täglich von vielen Tausenden Fahrgästen insbesondere Berufspendler*innen und auch Kindern und Jugendlichen auf ihrem Schulweg genutzt. Ein Schienenersatzverkehr unter Umgehung der Baustelle, wie er von der BVG angedacht ist, würde die Fahrtzeit erheblich verlängern und zwei weitere Umstiege von Tram auf Bus und von Bus auf Tram mit jeweiligen Wartezeiten für jede Fahrt bedeuten. Dadurch würde die Tram und damit der ÖPNV insgesamt auf dieser Strecke, insbesondere auch für alle Pendler*innen aus dem Pankower Norden unattraktiv werden. Für mobilitätseingeschränkte Menschen wäre sie fast nicht mehr nutzbar. Viele Menschen würden wieder aufs Auto umsteigen, so dass die Staus gerade im Berufsverkehr im Pankower Norden stark zunehmen würden. In Anbetracht der Länge der Bauzeit (6-8 Jahre) wird eine Lösung benötigt, die einen ununterbrochenen Betrieb der M1 gewährleistet.
Auch BVG und Senatsverwaltung befürworten die Möglichkeit der Streckenführung Wisbyer/Berliner Straße in der VzK VI-0795. Die Vorhaben von 2019 wurden allerdings noch nicht umgesetzt:
„BVG: Die BVG befürwortet den Bau der doppelgleisigen Verbindungskurve Berliner Straße / Wisbyer Straße. Diese zusätzliche Verbindung dient zunächst betrieblichen Zwecken. Eine spätere Nutzung als reguläre Linienverbindung wird jedoch nicht ausgeschlossen…
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Gegen die Errichtung einer zweigleisigen Verbindung zwischen den vorhandenen Straßenbahngleisen in der Wisbyer Straße und in der Schönhauser Allee Nord bestehen keine Vorbehalte aus der Sicht der Senatsverwaltung. Wird die neue Gleisverbindung wie vom Senat geplant, zunächst nur für betriebliche Zwecke genutzt, können von der BVG durch die Vermeidung von Umwegfahrten beim Aus- und Einrücken Betriebsleistungen eingespart werden. (….) Das Anliegen des Ersuchens wurde damit durch die obigen Stellungnahmen positiv beschieden. Die Beilegung von möglichen Interessenkonflikten mit den Umbauplanungen der Lichtsignalanlage durch die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angesiedelte Verkehrslenkung Berlin sollte unter der Priorität der Verbesserung der Flexibilität des öffentlichen Nahverkehrs erfolgen.“ |
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