Bezirksamt Pankow von Berlin | .02.2024 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Weitergabe der BA-Protokoll an die Bezirksverordnetenversammlung
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 folgenden Beschluss gefasst:
Im Sinne einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit wird der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mit Wirkung des Beschlusses das Themen- und Ergebnisprotokoll der Bezirksamtssitzung nach Bestätigung im Bezirksamt übermittelt. Eine rückwirkende Weitergabe bereits vorliegender Protokolle wird ausgeschlossen.
Begründung
Aufgrund des fortbestehenden großen Interesses der BVV an der Weitergabe der BA-Protokolle, wurde die Bezirksaufsicht um Stellungnahme gebeten. Nach einer Besprechung mit allen Rechtsamtsleitungen am 4.12.2023 bei SenInn erging am 13.12.2023 per E-Mail folgende Mitteilung:
„Für die Protokollierung der Sitzungen des Bezirksamts gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Teilweise werden sehr ausführliche Sitzungsprotokolle erstellt, die u. a. auch detaillierte Abstimmungsergebnisse zu den Beschlussvorlagen enthalten. Teilweise werden eher Ergebnisprotokolle erstellt.
Es liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Bezirksämter, zu entscheiden, inwieweit der BVV die Protokolle der Bezirksamtssitzungen zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch auf Zurverfügungstellung besteht nicht. Die Sitzungen des Bezirksamts sind grundsätzlich vertraulich. Der unbeeinflusste Willensbildungsprozess im Bezirksamt ist zu schützen. Bei einer Zugänglichmachung der Protokolle der Bezirksamtssitzungen gegenüber der BVV ist deshalb insbesondere darauf zu achten, dass Diskussionsverläufe, Meinungsverschiedenheiten und Abstimmungsergebnisse vor einer Weitergabe an die BVV geschwärzt werden. Insoweit gilt der Grundsatz, dass das Bezirksamt nach außen - auch gegenüber der BVV - "mit einer Stimme spricht.“
Nach dieser abwägenden Einordnung durch die Bezirksaufsicht ist klar, dass einer Weitergabe der Protokolle dann nichts im Wege steht, wenn es sich um Themen- und Ergebnisprotokolle handelt, die keine Diskussionsverläufe, Meinungsverschiedenheiten und Abstimmungsverhalten einzelner Bezirksamtsmitglieder erkennen lassen.
Das Bezirksamt Pankow stellt daher in Zukunft wieder den Aspekt der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der BVV in den Vordergrund. Da in der Vergangenheit die Protokolle des BA Pankow den Meinungsfindungsprozess des BA Pankow in den Vordergrund gestellt haben, werden diese Protokolle nicht nachträglich weitergegeben.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch Bezirksbürgermeisterin
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