Drucksache - IX-0851  

 
 
Betreff: Weißenseer Kultursommer als Fest mit Tanz und Musik sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.02.2024 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt     
20.03.2024 
Fortsetzung 21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen     
Ausschuss für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften mitberatender Ausschuss
09.04.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Ausschuss für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur federführender Ausschuss
11.04.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur vertagt   
25.04.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur vertagt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü90/Grüne 21. BVV am 28.02.2024
2. Ausfertigung Antrag Bü90/Grüne 21. BVV am 28.02.2024
2. Ausfertigung Antrag Bü90/Grüne Fortsetzung 21. BVV am 20.03.2024
WeiKuStä: Stellungnahme

Das Bezirksamt wird ersucht, den Weißenseer Kultursommer in die Liste der Veranstaltungen aufzunehmen, für die durch eine immissionsschutzrechtliche Einzelfallbetrachtung individuelle Immissionsrichtwerte festgelegt werden können, so wie für viele andere Feste im Bezirk Pankow im BVV-Beschluss VIII-0878/2019 beschlossen.

Dadurch soll der Weißenseer Kultursommer, der zu dem Zeitpunkt des BVV-Beschlusses noch nicht existierte, auch die Möglichkeit erhalten, geeignete Immissionswerte auszuschöpfen, ohne die ein solches Kiezkulturfest schwer umsetzbar wäre.

gez. BV Almuth Tharan, BV Christoph Göring, BV Silke Gänger


Begründung:

Gemäß dem BVV-Beschluss VIII-0878/2019 wurde für eine Reihe von wiederkehrenden Festen und Veranstaltungen mit wichtiger bezirklicher Bedeutung die Möglichkeit einer immissionsschutzrechtlichen Einzelfallbetrachtung mit der Festsetzung individueller Immissionsrichtwerte geschaffen.

Veranstaltungen wie Jazz im Park, Dunckerstraßen-Fest, Choriner Straßenfest, Volksfest Rosenthaler Herbst/Erntedankfest, Fest an der Panke, Buchholzer Festtage und Kinderfest des Bezirks Pankow wurden in diese Liste aufgenommen.

Da der Weißenseer Kultursommer im Jahr 2021 ins Leben gerufen wurde und bei seiner Umsetzung nicht berücksichtigt wurde, beantragen wir die Erweiterung des BVV-Beschlusses um den Weißenseer Kultursommer.

Die vielfältigen Angebote des Weißenseer Kultursommers, darunter Konzerte, Workshops, Feste, Lesungen, Kiezspaziergänge und Ausstellungen, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und tragen maßgeblich zur Identitätsstiftung des Stadtteils bei. Nur durch eine immissionsschutzrechtliche Sonderregelung kann sichergestellt werden, dass diese für Weißensee wichtige kulturelle Veranstaltung auch weiterhin stattfinden kann.

Daher ist es für die Durchführung des Festes wichtig, die Einbindung des Weißenseer Kultursommers in die Liste von Veranstaltungen mit individuellen Immissionsrichtwerten aufzunehmen. Dies würde nicht nur den Veranstaltern und den lokalen Initiativen zugutekommen, sondern auch den Bürger*innen von Weißensee die Möglichkeit bieten, aktiv am kulturellen Leben ihres Stadtteils teilzunehmen.

Auszug aus der VzK der Drucksache VIII-0878/2019 von 2019 zur Möglichkeit immissionsschutzrechtlichen Einzelfallbetrachtung mit der Festsetzung individueller Immissionsrichtwerte: „Die aufgezählten Veranstaltungen finden seit vielen Jahren mit wachsender Beliebtheit und Akzeptanz bei Anwohnern und Besuchern statt. Sie weisen eine hohe soziale und kulturelle Bedeutung im Bezirk Pankow auf.

Die vorliegenden Anträge für das Jahr 2019 zeigen, dass durch die geplanten Veranstaltungsrahmen die Immissionsrichtwerte für störende Veranstaltungen nach § 11 der Veranstaltungslärm-Verordnung nicht ohne größere Einschränkungen eingehalten werden können. Ursache sind steigende Besucherzahlen und die damit verbundene Erhöhung der Geräuschbelastung der Anwohner. Die zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte durchzuführenden Maßnahmen würden den Charakter der Veranstaltungen erheblich verändern, ggf. wären die Veranstaltungen nicht genehmigungsfähig.

Die Einstufung der Veranstaltungen als „Veranstaltungen mit herausragender Bedeutung“, lässt immissionsschutzrechtlich eine Einzelfallbetrachtung mit der Festsetzung individueller Immissionsrichtwerte zu. Die Veranstaltungen könnten dann einen höheren Immissionsrichtwert ausschöpfen. Die Anwohner müssten dann kurzzeitig einen höheren Geräuschpegel hinnehmen.

Da die Veranstaltungen eine wachsende Beliebtheit aufweisen, sie traditionell stattfinden und einen hohe soziale Bedeutung haben, ist aus Sicht des Umwelt und Naturschutzamtes die Voraussetzungen zur Einstufung der Veranstaltungen als „Veranstaltungen mit herausragender Bedeutung“ gegeben.“

 
 

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