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Drucksache - IX-0825
Siehe Anlage
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 16 BezVG
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Der KJHA benennt folgende stellvertretende beratende Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen und schlägt sie der Bezirksverordnetenversammlung zur Berufung vor (Bewerber*innen siehe untenstehende Tabelle).
3. BegründungNach § 35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG benennt der KJHA selbst für jeweils eine Amtsperiode bis zu „drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen“. Diese werden durch die BVV berufen. Für jedes Mitglied ist gemäß § 35 Abs. 9 Satz 2 AG KJHA ein stellvertretendes Mitglied zu benennen. 4. Rechtsgrundlage§ 16 BezVG, § 71 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und § 36 Abs. 2 b und 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Nr. 13 BezVG 5. Haushaltsmäßige Auswirkungenkeine 6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungenkeine 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine 8. Kinder- und Familienverträglichkeitentfällt
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