Drucksache - V-0672  

 
 
Betreff: Verkehrsregelung an der Kreuzung Pankgrafenstraße / Bucher Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2004 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr Vorberatung
04.05.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.05.2004 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.09.2004 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 22. Tagung, 31.03.04
BEVerkehr, 23. Tagung, 12.05.2004
VzK13, SB, 25. Tagung, 01.09.2004

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                11.08.2004

 

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache Nr.:

                                                                                                In Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: V – 0672/04

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

 

 

 

Verkehrsregelung an der Kreuzung Pankgrafenstraße/Bucher Straße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Erledigung der in der 23. Tagung der BVV am 12. Mai 2004 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V – 0672/04:

 

Das Bezirksamt wird ersucht

 

1. zu prüfen, wie der Verkehrsfluss im Bereich der Kreuzung Bucher Straße und
     Pankgrafenstraße verbessert werden kann. Dabei ist insbesondere der Umbau
     in einen Kreisverkehr zu untersuchen.

2. zu überprüfen, ob die Erstellungskosten für die angeordnete LZA in Baukosten für
     einen Kreisverkehr umgewidmet werden können.

3. bei positivem Ausgang der Untersuchung, Möglichkeiten des Umbaus und Varianten
    der Realisierung aufzuzeigen.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Mit Schreiben vom 01. Juni 2004 hat das Bezirksamt die Straßenverkehrsbehörde und die für die Planung von Straßen im übergeordneten Straßennetz zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung um Prüfung des Ersuchens und um Stellungnahme gebeten.

 

Mit Schreiben vom 07.06.04 teilt die Straßenverkehrsbehörde mit, dass sie auf Grund der Formulierung des Antrages keine Zuständigkeit sieht und somit eine Stellungnahme für entbehrlich hält.

 

Mit Schreiben vom 17.06.2004 teilt die für die Straßenplanung dieser Kreuzung zuständige Behörde nachstehendes mit:

„Die Ausbildung eines Kreisverkehrs als alternative Planung für die Anordnung einer LZA ist theoretisch möglich. Die Leistungsfähigkeitskriterien wären auch unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verkehrsverhältnisse gegeben. Der Neubau eines Kreisverkehrsplatzes erfordert jedoch höhere bauliche Aufwendungen sowie den Grunderwerb zusätzlicher Flächen. Inwiefern durch das Bezirksamt Pankow hier eine Straßenbaumaßnahme aus den beschränkt vorhandenen investiven Mitteln vorgesehen wird, ist nicht absehbar, zumal aus unserer Sicht dringendere Baumaßnahmen im Bezirk anstehen.

Die begleitenden baulichen Maßnahmen für eine LZA sind dagegen eher gering einzuschätzen, so dass diese ohne investive Mittel umsetzbar wären. Zur Errichtung einer LZA gibt es derzeit keinen konkreten Realisierungszeitraum, so dass ein Variantenvergleich einschließlich einer Kostenbetrachtung durchgeführt werden könnte.“

 

Seit dem 11. April 2002 ist für die Bucher Straße/Pankgrafenstraße eine Lichtzeichenanlage angeordnet, deren Realisierung derzeitig im Neubauprogramm 2003 – 2005 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht enthalten ist. In der bezirklichen Investitionsplanung ist der Bau eines Kreisverkehrs an der vorgeschlagenen Örtlichkeit nicht eingeplant und auf Grund der Vielzahl der dringenden Maßnahmen auch kurzfristig nicht einzuordnen.

Die Übertragung der Herstellungskosten einer LZA von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für andere bauliche Maßnahmen innerhalb einer bezirklichen investiven Straßenbaumaßnahme ist nach den Grundsätzen der LHO nicht möglich.

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.............................................                                       ....................................................

Burkhard Kleinert                                                      Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat

                                     Abt. Stadtentwicklung

 

 
 

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