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Drucksache - V-0672
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 11.08.2004 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: In
Erledigung der Drucksache
Nr.: V – 0672/04 Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13
BezVG Schlussbericht Verkehrsregelung an der Kreuzung
Pankgrafenstraße/Bucher Straße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen. In Erledigung der in der 23. Tagung der BVV am 12.
Mai 2004 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache
V – 0672/04: Das Bezirksamt wird ersucht 1. zu prüfen,
wie der Verkehrsfluss im Bereich der Kreuzung Bucher Straße und 2. zu
überprüfen, ob die Erstellungskosten für die angeordnete LZA in Baukosten für 3. bei
positivem Ausgang der Untersuchung, Möglichkeiten des Umbaus und Varianten wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Mit Schreiben vom 01. Juni 2004 hat das Bezirksamt
die Straßenverkehrsbehörde und die für die Planung von Straßen im
übergeordneten Straßennetz zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung um
Prüfung des Ersuchens und um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 07.06.04 teilt die
Straßenverkehrsbehörde mit, dass sie auf Grund der Formulierung des Antrages
keine Zuständigkeit sieht und somit eine Stellungnahme für entbehrlich hält. Mit Schreiben vom 17.06.2004 teilt die für die
Straßenplanung dieser Kreuzung zuständige Behörde nachstehendes mit: „Die Ausbildung eines Kreisverkehrs als alternative
Planung für die Anordnung einer LZA ist theoretisch möglich. Die
Leistungsfähigkeitskriterien wären auch unter Berücksichtigung der zu
erwartenden Verkehrsverhältnisse gegeben. Der Neubau eines Kreisverkehrsplatzes
erfordert jedoch höhere bauliche Aufwendungen sowie den Grunderwerb
zusätzlicher Flächen. Inwiefern durch das Bezirksamt Pankow hier eine
Straßenbaumaßnahme aus den beschränkt vorhandenen investiven Mitteln vorgesehen
wird, ist nicht absehbar, zumal aus unserer Sicht dringendere Baumaßnahmen im
Bezirk anstehen. Die begleitenden baulichen Maßnahmen für eine LZA
sind dagegen eher gering einzuschätzen, so dass diese ohne investive Mittel
umsetzbar wären. Zur Errichtung einer LZA gibt es derzeit keinen konkreten
Realisierungszeitraum, so dass ein Variantenvergleich einschließlich einer
Kostenbetrachtung durchgeführt werden könnte.“ Seit dem 11. April 2002 ist für die Bucher
Straße/Pankgrafenstraße eine Lichtzeichenanlage angeordnet, deren Realisierung
derzeitig im Neubauprogramm 2003 – 2005 der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung nicht enthalten ist. In der bezirklichen Investitionsplanung
ist der Bau eines Kreisverkehrs an der vorgeschlagenen Örtlichkeit nicht eingeplant
und auf Grund der Vielzahl der dringenden Maßnahmen auch kurzfristig nicht
einzuordnen. Die Übertragung der Herstellungskosten einer LZA von
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für andere bauliche Maßnahmen
innerhalb einer bezirklichen investiven Straßenbaumaßnahme ist nach den
Grundsätzen der LHO nicht möglich. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungenkeine Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung: keine Kinder- und Familienverträglichkeitnicht betroffen ............................................. .................................................... Burkhard Kleinert Martin
Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Abt.
Stadtentwicklung |
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