Drucksache - IX-0804  

 
 
Betreff: Nachbesetzung eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes bzw. stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Kinder- und Jugendhilfeausschusses (KJHA) der Bezirksverordnetenversammlung für die IX. Wahlperiode
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.12.2023 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA 19.BVV am 13.12.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.11.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 16 BezVG

1.              Gegenstand der Vorlage

Nachbesetzung eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes bzw. stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Kinder- und Jugendhilfeausschusses (KJHA) der Bezirksverordnetenversammlung für die IX. Wahlperiode.

2.             Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Als Nachfolger für die vorzeitig als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied (Bürger-deputierter) aus dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss ausgeschiedene Frau Julia Roth vom Bund der Pfadfinder*innen e. V. (BdP - Stamm Cassiopeia), Berlin-Weißensee, wird Herr Navid Kolivand (BdP) für die IX. Amtsperiode berufen.

3.             Begründung

Das Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) fixiert in seinem § 71 die einmalige Sonderstellung des Jugendamtes als zweigliedrige Behörde, bestehend aus dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA) und der Verwaltung (Jugendamt). Das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) beschreibt darüber hinaus die Zusammensetzung der Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses.

Nach § 35 AG KJHG beruft die Bezirksverordnetenversammlung die in § 35 Abs. 6 AG KJHG genannten Personen, die zuvor durch den KJHA selbst für jeweils eine Amtsperiode bestätigt worden ist, in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss der IX. Wahlperiode.

Die Bürgerdeputierten werden auf Vorschlag der im Bezirk des jeweiligen Jugendamtes wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Die freien Träger sollen je mindestens die doppelte Anzahl der auf sie als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder insgesamt entfallenden Personen vorschlagen. Scheidet ein gewähltes Mitglied vorzeitig aus, so sollen die Träger für die Ersatzwahl mindestens zwei Personen vorschlagen (§ 35 Abs. 6 Satz 4 AG KJHA). Der BdP hat als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 36 Abs. 6 AG KJHG jedoch nur eine Person für die Ersatzwahl dieses Amtes benannt.

4.             Rechtsgrundlage

§§ 71 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 6 SGB VIII i. V. m. § 35 Abs. 5 Nr. 2 Abs. 6 AG KJHG, § 36 Abs. 2 b und 3, 16, 20 BezVG

5.             Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

6.             Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

7.             Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

8.             Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin

Rona Tietje
Bezirksstadträtin der Abteilung
Jugend und Familie

 

 
 

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