Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - IX-0804
Siehe Anlage
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 16 BezVG
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Als Nachfolger für die vorzeitig als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied (Bürger-deputierter) aus dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss ausgeschiedene Frau Julia Roth vom Bund der Pfadfinder*innen e. V. (BdP - Stamm Cassiopeia), Berlin-Weißensee, wird Herr Navid Kolivand (BdP) für die IX. Amtsperiode berufen. 3. BegründungDas Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) fixiert in seinem § 71 die einmalige Sonderstellung des Jugendamtes als zweigliedrige Behörde, bestehend aus dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA) und der Verwaltung (Jugendamt). Das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) beschreibt darüber hinaus die Zusammensetzung der Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses. Nach § 35 AG KJHG beruft die Bezirksverordnetenversammlung die in § 35 Abs. 6 AG KJHG genannten Personen, die zuvor durch den KJHA selbst für jeweils eine Amtsperiode bestätigt worden ist, in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss der IX. Wahlperiode. Die Bürgerdeputierten werden auf Vorschlag der im Bezirk des jeweiligen Jugendamtes wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Die freien Träger sollen je mindestens die doppelte Anzahl der auf sie als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder insgesamt entfallenden Personen vorschlagen. Scheidet ein gewähltes Mitglied vorzeitig aus, so sollen die Träger für die Ersatzwahl mindestens zwei Personen vorschlagen (§ 35 Abs. 6 Satz 4 AG KJHA). Der BdP hat als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 36 Abs. 6 AG KJHG jedoch nur eine Person für die Ersatzwahl dieses Amtes benannt. 4. Rechtsgrundlage§§ 71 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 6 SGB VIII i. V. m. § 35 Abs. 5 Nr. 2 Abs. 6 AG KJHG, § 36 Abs. 2 b und 3, 16, 20 BezVG 5. Haushaltsmäßige Auswirkungenkeine 6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungenkeine 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine 8. Kinder- und Familienverträglichkeitentfällt
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |