Bezirksamt Pankow von Berlin | .11.2023 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr: Benennung und Abberufung bezirklicher Mitglieder der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Pankow
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
- Das Bezirksamt erteilt der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung seine Zustimmung, die Bezirksbürgermeisterin, Frau Dr. Cordelia Koch, als ordentliches Mitglied der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Pankow abzuberufen.
- Der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung wird gleichzeitig die Leiterin der Abteilung Jugend und Familie, Frau Rona Tietje, zwecks Bestellung und Entsendung in die Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Pankow benannt.
Begründung
Das am 15.12.2010 vom Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG SGB II) bestimmt, dass die Vertreter:innen des Landes Berlin sowie deren Stellvertreter:innen in den Trägerversammlungen nach § 44 c SGB II von der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung bestellt und entsandt werden.
Für jede Trägerversammlung werden zwei Vertreter:innen sowie deren Stellvertretungen auf Vorschlag des jeweiligen Bezirksamtes bestellt und entsandt. Die Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden regelmäßig für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Sie nehmen ihre Aufgaben in der Trägerversammlung wahr, bis die jeweilige Nachfolgerin oder der jeweilige Nachfolger bestellt und entsandt ist. Die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung kann die Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin vorzeitig abberufen. Abberufungen von Personen, die auf Vorschlag eines Bezirksamtes bestellt wurden, erfolgen im Benehmen mit dem jeweiligen Bezirksamt oder auf Antrag des Bezirksamtes.
Das Bezirksamt beschließt, welche Vertreter:innen für die Trägerversammlung vorzuschlagen sind.
Frau Dr. Cordelia Koch, wurde mit Schreiben der für Arbeit zuständigen Senatorin vom 06.01.2022 in Ihrer damaligen Funktion als Leiterin der Abteilung Soziales und Gesundheit als Vertreterin des kommunalen Trägers in der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Pankow benannt. Infolge der Ergebnisse der Wiederholungswahl und der Neuverteilung der Geschäftsbereiche wurde sie am 26.04.2023 zur Pankower Bezirksbürgermeisterin gewählt. Es hat sich gezeigt, dass die mit dieser Funktion verbundenen weitreichenden formalen und repräsentativen Aufgaben eine regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen der Trägerversammlung und ausführliche Vorbereitung auf die zu behandelnden Themen erschweren.
Das Bezirksamt möchte eine möglichst kontinuierliche Mitarbeit der bezirklichen Vertreter:innen in der Trägerversammlung gewährleisten. Daher wird der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung vorgeschlagen, Frau Dr. Cordelia Koch als Mitglied der Trägerversammlung abzuberufen. Gleichzeitig wird die Leiterin der Abteilung Jugend und Familie, Frau Rona Tietje, als Mitglied der Trägerversammlung vorgeschlagen.
Die Leiterin der Abteilung Soziales und Gesundheit, Frau Dominique Krössin, bleibt weiterhin Mitglied der Trägerversammlung.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch Bezirksbürgermeisterin | Dominique Krössin Bezirksstadträtin für Soziales und Gesundheit |