Drucksache - IX-0787  

 
 
Betreff: Verteilung der Erträge der Sammelstiftung Kreuzberg 2024
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.11.2023 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA 18.BVV am 15.11.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.11.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Verteilung der Erträge der Sammelstiftung Kreuzberg 2024

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 07.11.2023 folgenden Beschluss gefasst:

I. Die dem Bezirksamt Pankow aus den Erträgen der Sammelstiftung Kreuzberg bereitgestellten Mittel in Höhe von 4.690 € werden für das Haushaltsjahr 2024 satzungsgemäß und in Anlehnung an die Verteilquote der Vorjahre wie folgt aufgeteilt:

Beauftragte beim BzBm

800 €

Schul- und Sportamt

 1.090 €

Amt für Weiterbildung und Kultur

800 €

Jugendamt

 1.000 €

Amt für Soziales

  1.000 €

Begründung

Der Überschuss aus der Sammelstiftung Kreuzberg wird zu 20 % an die Senatsverwaltung und zu 80 % an die Bezirke verteilt. Für den Bezirk Pankow ergibt sich eine Erhöhung des zur Verfügung stehenden Ertrags um 490 € gegenüber dem Vorjahr (4.200).

Gemäß der Satzung der Sammelstiftung Kreuzberg sind die Erträge für folgende Verwendungszwecke vorgesehen:

-                 rsorge für Körperbehinderte

-                 rderung von Bildung (Schulen, Bibliotheken)

-                 Jugendhilfe und Jugendfürsorge (Pflegekinderdienst, Jugendpflegestätten u.ä.)

-                 Erziehung (Kindertagesstätten, Kinderheime u.ä

-                 Altenhilfe (Seniorenarbeit)

-                 Erwachsenenbildung (Volkshochschule)

Diese Zwecke sind bei der Verwendung strikt einzuhalten, weil vom Finanzamt für Körperschaften eine Steuerbefreiung hinsichtlich der Erträge des Stiftungsvermögens nur gewährt wird, sofern diese Mittel auch entsprechend eingesetzt werden.

Die Verantwortung für die Verteilung und richtige Verwendung obliegt den jeweiligen Geschäftsbereichen

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die zweckgebundenen Einnahmen vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg werden in den jeweiligen Kapiteln der Geschäftsbereiche beim Titel 38190 (Verrechnungen für zweckgebundene Ausgaben) zur Verfügung gestellt.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Der in der Satzung der Sammelstiftung Kreuzberg vorgesehene Verwendungszweck „Fürsorge für Körperbehinderte“ dient der Gleichbehandlung von Menschen mit Beeinträchtigungen Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Die Mittel werden insbesondere für die Bereiche Schule, Bibliotheken, Jugend und Soziales bereitgestellt.

Dr. Cordelia Koch

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 
 

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