Drucksache - IX-0767  

 
 
Betreff: Gewährleistung der Sicherheit des IKT Einsatzes im Bezirksamt Pankow von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.11.2023 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA 18.BVV am 15.11.2023

Siehe Anlage


An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Gewährleistung der Sicherheit des IKT Einsatzes im Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 folgenden Beschluss gefasst:

Zur Gewährleistung der Sicherheit des IKTEinsatzes im Bezirksamt Pankow von Berlin wird ab 15.10.2023 Herr Manuel Blaser zum behördlichen Informationssicherheitsbeauftragten und IKT-Notfallbeauftragten benannt.
Der bisherige behördliche Informationssicherheitsbeauftragte Herr Ingo Schoof (berufen mit BAVorlage Nr.: VI0704/09 vom 17.02.2009) hat mit Wirkung vom 01.10.2023 diese Aufgabe niedergelegt.

Begründung

Alle Behörden der Berliner Verwaltung sind verpflichtet, ein Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) gemäß den Standards des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf der Grundlage des BSIGesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. S. 2821), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. S. 2408) geändert worden ist, aufzubauen und permanent weiterzuentwickeln.

Bestandteile des IKTSicherheitsmanagements sind:

-          Aufbau einer IKT-Sicherheitsorganisation,

-          die Festlegung von grundsätzlichen Zielen für die IKT-Sicherheit durch Erstellen einer behördlichen IKT-Sicherheitsrichtlinie,

-          die Fortschreibung des behördlichen IKT-Sicherheitskonzepts für die verfahrensunabhängige IT-Infrastruktur, IT-Dienste und Telekommunikationsanlagen,

-          die Umsetzung des behördlichen IKT-Sicherheitskonzepts und der verfahrensbezogenen IT-Sicherheitskonzepte,

-          die ständige Überprüfung der IKT-Sicherheit als fortdauernder Prozess aufgrund neuer Gefährdungen und der Fortentwicklung der Informationstechnik.

Der behördlichen Informationssicherheitsbeauftragte und IKT-Notfallbeauftragte ist als Beauftragter des Bezirksamtes zuständig für die Wahrnehmung aller Belange der IKT Sicherheit innerhalb der Bezirksverwaltung. Die Aufgaben umfassen insbesondere:

-       Steuerung des IKT-Sicherheitsmanagements,

-       Unterstützung des Bezirksamts bei der Erstellung einer IKT-Sicherheitsrichtlinie,

-       Koordination der Fortschreibung des behördlichen IKT-Sicherheitskonzepts, des IKT-Notfallvorsorgekonzepts, anderer Teilkonzepte und System-Sicherheitsrichtlinien

-       Erlass weiterer Richtlinien und Regelungen zur IKT-Sicherheit, soweit nicht dem Bezirksamt oder dem Leiter der Dienststelle vorbehalten,

-       Initiierung und Überprüfung der Umsetzung und Fortschreibung des behördlichen IKT-Sicherheitskonzepts und der verfahrensbezogenen IT-Sicherheitskonzepte

-       Leitung des IKT-Sicherheitsmanagement-Teams,

-       Organisation der Zusammenarbeit mit anderen Bereichen des Bezirksamts, die sicherheitsrelevante Aufgaben wahrnehmen (z. B. Datenschutzbeauftragte/r, Brandschutzbeauftragte/r, Katastrophenschutzbeauftragte/r)

-       Untersuchung von IKT-Sicherheitsvorfällen,

-       Berichte an das Bezirksamt über den Stand der IKT-Sicherheit.

 

Wie bisher wird das IKTSicherheitsmanagementTeam den behördlichen Informationssicherheitsbeauftragten und IKT-Notfallbeauftragten in der Wahrnehmung der Aufgaben unterstützen.

 

Das behördliche IKT-Notfallmanagement wird mit der Beschlussfassung von einem Notfallbeauftragten gesteuert. Ziel des behördlichen Notfallmanagements ist es, sicherzustellen, dass die Geschäftsprozesse der Verwaltung selbst in kritischen Situationen nicht oder nur temporär unterbrochen werden und die Aufgabenwahrnehmung auch bei einem größeren Schadensereignis gesichert bleibt.

 

Es bleibt auch weiterhin Aufgabe des Bezirksamtes die Verantwortung für ein behördliches Notfallmanagement auf der obersten Leitungsebene der Behörde zu etablieren.

 

Als Mitglieder des IKT-Sicherheitsmanagement-Teams wurden neben dem IKT-Sicherheitsbeauftragten ein Mitarbeiter des FB Informations- und Kommunikationstechnik, ein Mitarbeiter des FB Hochbau (Gruppe Fachtechnik), ein Mitglied der Beschäftigtenvertretung, der behördliche Datenschutzbeauftragte, der behördliche Katastrophenschutzbeauftragte sowie als Vertretung der IT-Anwender:innen und der IT-Verfahrensbetreuungen jeweils ein Mitarbeiter aus jedem Geschäftsbereich benannt.
 

Die Gesamtverantwortung für die IKT-Sicherheit verbleibt beim Bezirksamt.

 

Der Beschluss ist zur Nachvollziehbarkeit der Betroffenen zu veröffentlichen. Gründe des Datenschutzes, Geheimhaltungsvorschriften oder überwiegende schutzwürdige Belange Dritte stehen der Veröffentlichung nicht entgegen

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin

 

Jörn Pasternack

Bezirksstadtratr Schule, Sport und Facility Management

 

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