Drucksache - IX-0734  

 
 
Betreff: Trilaterale Zielvereinbarung 2023 zwischen den Trägern des Jobcenters Berlin Pankow und der Geschäftsführung des Jobcenters sowie Zielerreichung 2022
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.09.2023 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA 17.BVV am 07.09.2023
VzK §15 BezVG BA 17.BVV am 07.09.2023 Anlage

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.08.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: IX-…./2023

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Trilaterale Zielvereinbarung 2023 zwischen den Trägern des Jobcenters Berlin Pankow und der Geschäftsführung des Jobcenters sowie Zielerreichung 2022

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin, vertreten durch die Vorsitzende der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Pankow, Bezirksbürgermeisterin Dr. Cordelia Koch, hat mit der Agentur für Arbeit Berlin Nord und dem Jobcenter Berlin Pankow die beigefügte trilaterale Zielvereinbarung 2023 geschlossen.

Begründung

Gemäß § 48b Abs. 1 Nr. 2 SGB II sind zur Erreichung der Ziele nach dem SGB II zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Trägern mit den Geschäftsführungen der gemeinsamen Einrichtungen (Jobcentern) Zielvereinbarungen abzuschließen.  Die Zielvereinbarung 2023 wurde am 18.07.2023 durch die Vorsitzende der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Pankow unterzeichnet.

Die Vereinbarung der Werte für die gesetzlichen Ziele erfolgt unter Beachtung der gemeinsamen Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II. Um der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt eine noch höhere hrungsaufmerksamkeit zukommen zu lassen, wird in 2023 neben dem Ziele „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ nun auch das ZielVermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ geschlechterspezifisch betrachtet.

Die Zielwerte 2023 zu den gesetzlichen bzw. geschäftspolitischen Ziele SGB II stellen sich im Vergleich zu 2022 wie folgt dar:

 

2023

2022

Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (Integrationsquote - IQ)

21,0 %

Frauen: 19,3 %

nner: 22,7 %

21,4 %

Frauen: 19,7 %

nner: 22,8 %

Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

(Bestand Langzeitleistungsbeziehende)

14.450

Frauen: 6.746

nner: 7.708

16.396

 

Das geschäftspolitischen Ziel „Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung)“ wird weiterhin im Rahmen eines Monitorings betrachtet.

Die berlinweiten Ziele von gesamtstädtischer Bedeutung „Verbesserung der Integration Jugendlicher U25 in Arbeit“ sowie „Steigerung der Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)“ werden in 2023 beibehalten, wobei beim Ziel „BuT“ nunmehr die Umsetzung des gesetzlichen Hinwirkungsgebots 4 Abs. 2 SGB II) betrachtet wird. Neu ist das Ziel „Verbesserung der Erstausbildung junger Erwachsener im Alter zwischen 25 und 35 Jahren (EjE)“, welches das Ziel der Vorjahre „Integration Alleinerziehender ohne abgeschlossene Berufsausbildung ablöst. Mit dem neuen Ziel „EjE soll dem zunehmend an Gewicht gewinnendem Thema des Fachkräftemangels über eine Fokussierung der Qualifizierung einer größeren Zielgruppe Rechnung gezollt werden.

Die berlinweitenden Ziele stellen sich im Vergleich zum Vorjahr folgendermaßen dar:

 

2023

2022

Verbesserung bzw. Verstetigung  der Integration Jugendlicher U25 in Arbeit (IQ)

25,9 %

25,7 %

Erstausbildung junger Erwachsener (IQ)

3,5 %

entfällt

Verbesserung bzw. Verstetigung  der Integrationsquote Alleinerziehender ohne abgeschlossene Berufsausbildung (IQ)

entfällt

15,0 %

Steigerung der Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)

100 %

+3 %

(Zielwert 73,6 %)

Auf die Vereinbarung eines kommunalen Ziels für 2023 wurde verzichtet, um die Fokussierung auf die geschäftspolitischen und berlinweit geltenden Ziele zu richten.

Über den Stand der Zielerreichung wird regelmäßig in den Sitzungen der Trägerversammlung berichtet.

Die Auswertung der Zielerreichung 2022 ergibt folgendes Bild:

Ziel

Zielwert 2022

Ist 2022

Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (Integrationsquote im Jahresfortschrittswert)

21,4 %

20,9 %

Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (Bestand an Langzeitleistungsbeziehern im Jahresdurchschnittswert)

16.396

15.291

Verbesserung der Integration Jugendlicher U25 in Arbeit (Jahresfortschrittswert)

25,7 %

25,9 %

Verbesserung bzw. Verstetigung  der Integrationsquote Alleinerziehender ohne abgeschlossene Berufsausbildung (IQ)

15,0 %

15,5 %

Steigerung der Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)

+3 %

(Zielwert 73,6 %)

 

76,1 %

Das Jobcenter Berlin Pankow hat die in 2022 angestrebten Ziele somit nahezu vollständig erreicht.

In 2022 wurde das lokale Ziel Verbesserung der Teilhabechancen besonders arbeitsmarktferner Personen auf lokaler Ebene“ vereinbart. Dies erfolgte mit der Absicht, eine enge Zusammenarbeit im Rahmen des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) und eine gute Kommunikation der BBWA-Projekte im Jobcenter zu erreichen. Es kann festgestellt werden, dass dies erfolgreich war. Die BBWA-Projekte wurden in Dienstbesprechungen des Jobcenters vorgestellt und Kund:innen des Jobcenters wurden auf die Projekte aufmerksam gemacht. Dieses Vorgehen wird verstetigt, so dass auf die Festschreibung dieses Ziels in der Zielvereinbarung verzichtet werden kann.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern wird durch eine geschlechterspezifische Betrachtung der Zielwerte bei den gesetzlichen Zielen „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ und „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ noch mehr in den Fokus der Führungsaufmerksamkeit gerückt.

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin

Dominique Krössin
Bezirksstadträtin für Soziales und Gesundheit

 

 
 

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