Drucksache - IX-0692  

 
 
Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplans für die KGA Alte Baumschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.07.2023 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 16. BVV am 12.07.2023
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag SPD und Linke 16. BVV am 12.07.2023

Das Bezirksamt wird ersucht,

zur dauerhaften planungsrechtlichen Sicherung der kleingärtnerischen Nutzung für die Flächen der Kleingartenanlage „Alte Baumschule“ einen Bebauungsplan aufzustellen.

Den entsprechenden Aufstellungsbeschluss soll das Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zu deren 17. ordentliche Tagung am 20. September 2023 zur Beschlussfassung vorlegen.

SPD, Mike Szidat, Roland Schröder

Linksfraktion, Maria Bigos, Fred Bordfeld, Maximilian Schirmer


Begründung:

Die Kleingartenanlage (KGA) Alte Baumschule in der Hermann-Hesse-Straße 70 ist die älteste Kleingartenanlage Berlins und mit ihren über 300 Parzellen die größte KGA in Pankow. Über 12 Hektar der Fläche dieser KGA befinden sich in Privateigentum, lediglich 6% im Eigentum des Landes Berlin.  Ein unmittelbares Sicherungserfordernis für die KGA Alte Baumschule bestand bislang nicht. Im Flächennutzungsplan (FNP) sind die Flächen als Grünfläche ausgewiesen und die kleingärtnerische Nutzung steht im Einklang mit dieser Landesplanung. Darüber hinaus befindet sich die KGA Alte Baumschule im, einer Bebauung weitgehend unzugänglichen, Außenbereich des § 35 BauGB. Demzufolge wurde die KGA Alte Baumschule vom Fachbereich Stadtplanung des Bezirksamts auch in einer „Beurteilung der Situation von Kleingartenanlagen im Bezirk Pankow unter planungsrechtlichen Aspekten“, als grundsätzlich bestandssicher und somit eine planungsrechtliche Sicherung als nicht erforderlich eingestuft.

Mit den Vorgängen rund um den Kleingartenverband Gartenfreunde Pankow und der damit einhergehenden Kündigung des Pachtvertrages durch die Privateigentümerin, hat sich die Situation deutlich geändert und die Einschätzung des Fachbereichs Stadtplanung ist nicht mehr zutreffend. Nunmehr besteht die reale Gefahr des Verlustes der KGA Alte Baumschule.

hrend der kleine, im Eigentum des Landes Berlin befindliche Teil der KGA zumindest unter die Schutzfrist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen fällt, besteht für den übergroßen Teil nunmehr die konkrete Gefahr einer neuen Nutzung durch profitablere Wochenendhäuser, Freizeitgärten o. ä., solange diese Nutzungen mit der Grobeinstufung Grünfläche des FNP im Einklang stehen. Dem kann nur mit der Festlegung der kleingärtnerischen Nutzung in einem B-Plan wirksam entgegenwirkt werden.

 
 

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