Drucksache - V-0660  

 
 
Betreff: Einschränkung des Bebauungsplanentwurfes XVIII-63
um die Grundstücke Meyerbeerstraße 32/56, Herbert-Baum-Straße 24/32, Gounodstraße 19/23, Teilflächen des Grundstückes Gounodstraße 29/33, Gounodstraße 41/43 sowie Mahlerstraße 25 und 33 im Bezirk Pankow, OT Weißensee und
Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes XVIII-65 um die Grundstücke Mahlerstraße 25 und 26 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2004 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
0660 B-Planentwurfes XVIII-63 ANLAGE2
VzK §15 BezVG; 31.03.2004

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                10.03.2004

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache – Nr.:

 

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gem. § 15 BezVG

 

 

 

 

 

Betr.:

 

Einschränkung des Bebauungsplanentwurfes  XVIII-63

um die Grundstücke Meyerbeerstraße 32/56, Herbert-Baum-Straße 24/32, Gounodstraße 19/23, Teilflächen des Grundstückes Gounodstraße 29/33, Gounodstraße 41/43 sowie Mahlerstraße 25 und 33 im Bezirk Pankow, OT Weißensee und

Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes XVIII-65 um die Grundstücke Mahlerstraße 25 und 26 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.03.2004 beschlossen:

 

 

I.          Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVIII-63 wird um die Grundstücke Meyerbeerstraße 32/56, Herbert-Baum-Straße 24/32, Gounodstraße 19/23, Teilflächen des Grundstückes Gounodstraße 29/33, Gounodstraße 41/43 sowie Mahlerstraße 25 und 33 eingeschränkt. Der aufzustellende Bebauungsplan umfasst jetzt Teilflächen des Grundstückes Gounodstraße 29/33 und das Grundstück Gounodstraße 39 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee.

 

 

 

 

 

 

II.         Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XVIII-65 wird um die Grundstücke Mahlerstraße 25 und 26 erweitert. Der aufzustellende Bebauungsplan umfasst jetzt die Grundstücke Mahlerstraße 26/32, 25/27a und 31 sowie einen Abschnitt der Mahlerstraße zwi­schen Meyerbeerstraße und Gounodstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

Zu I.

Mit Bezirksamtsbeschluss vom 29.04.1997 (BA-Nr. 96/97) wurde das Verfahren zum Bebauungsplan XVIII-63 eingeleitet. Er umfasste den gesamten Block zwischen Meyerbeerstraße, Herbert-Baum-Straße, Gounodstraße und Mahlerstraße. Mit Bezirksamtsbeschluss vom 05.09.2000 (BA-Nr. 163/00) wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIX-63 um die Grundstücke Mahlerstraße 27, 27a und 31 eingeschränkt. Gleichzeitig wurde das Bebauungsplanverfahren XVIII-65 mit diesen Grundstücken Mahlerstraße 27, 27a, 31 und den Grundstücken Mahlerstraße 28/32 für die Sicherung eines Spielplatzes aufgestellt. Ziel war es, den geplanten Spielplatz beiderseits der Mahlerstraße in einem Bebauungsplanverfahren planungsrechtlich zu sichern.

 

Ziel des Bebauungsplanentwurfes XVIII-63 war zum einen die Sicherung von öffentlichen Spielplätzen (Gounodstraße 29/33 und 39). Zum anderen sollte eine geordnete städtebauliche Entwicklung, die im wesentlichen in der Komplettierung der Blockrandbebauung bestand, planungsrechtlich gesichert werden. Die Sicherung der Sanierungsziele durch die verbindliche Bauleitplanung wird nur noch bezogen auf die Sicherung des öffentlichen Spielplatzes als erforderlich angesehen. Die Notwendigkeit, den Spielplatz auf den Grundstücken Gounodstraße 29/33 und 39 planungsrechtlich zu sichern, besteht weiterhin, da eine der Flächen nur angemietet wurde. Der Bebauungsplan XVIII-63 soll auf den notwendigen Bereich eingeschränkt werden. Die Planung für das Grundstück Mahlerstraße 25 soll im Bebauungsplanverfahren XVIII-65 weitergeführt werden, so dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XVIII-63 nur noch Teilflächen des Grundstückes Gounodstraße 29/33 und das Grundstück Gounodstraße 39 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ verbleiben.

Die gewünschte städtebauliche Entwicklung ist auf Grundlage § 34 Baugesetzbuch (BauGB) möglich.

 

 

 

 

Zu II.

Die Grundstücke Mahlerstraße 25 und 26 sind entsprechend Bezirksamtsbeschluß vom 21.01.2003 (BA-Nr V-265/2003) über die Änderung eines Sanierungszieles für das Sanierungsgebiet Weißensee als Grünfläche- Parkanlage vorgesehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-65 wird um diese Grundstücke ergänzt, so dass das gesamte Projekt des Spielplatzes Mahlerstraße einheitlich in einem Bebauungsplanverfahren planungsrechtlich gesichert wird.

 

Der angepasste Bebauungsplanentwurf XVIII-65 sieht nun für das Areal, mit Ausnahme des Straßenlandes, die Festsetzung Grünfläche „Öffentlicher Spielplatz“ vor. Damit wird die planungsrechtliche Grundlage für die Nutzung Spielplatz geschaffen, aber auch Nutzungen die im direkten Zusammenhang mit dem Spielplatz stehen, sind somit zulässig. Dazu gehört auch ein Anteil von gestalteter Grünfläche, „Rahmengrün“, der keine Spielgeräte beinhaltet und somit die Funktion einer Erholungsfläche wie eine Parkanlage hat. Eine explizite Zweckbestimmung „Parkanlage“ ist hier dementsprechend nicht notwendig. Die allgemeine Ausweisung „öffentlicher Spielplatz“ soll zu dem eine gewisse Flexibilität des gesamten Areals ermöglichen und den Hauptnutzungcharakter des Bereiches als Spielareal unterstreichen. In der Begründung zum Bebauungsplanentwurf XVIII-65 soll darauf besonders eingegangen werden.

 

Im Zusammenhang mit der Finanzierung des Grundstückes Mahlerstraße 26 besteht die Zusage des Bezirkes an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vom 13.05.2003, das Verfahren zügig weiterzuführen.

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Es entstehen Auswirkungen auf den Bezirkshaushalt. Die Kosten für den Grunderwerb des Grundstückes Mahlerstraße 26 wird, nach Zusage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung IV C 1 vom 15.04.2003, aus dem Kapitel 4610, Titel 89331 (Städtebauförderungsmittel) finanziert und der Kauf über die LBB-GEG getätigt.

Das Grundstück Mahlerstraße 25 ist im Eigentum von Land Berlin, so daß keine Erwerbskosten entstehen

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage 1

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Mit der Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes XVIII-65 ist eine Erweiterung des Gesamtkomplexes „Spielplatzes Mahlerstraße“ verbunden. Dies schafft zusätzliche Spiel-, Freizeit – und Erholungsmöglichkeiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                       Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

Pläne mit den neuen Geltungsbereichen liegen in der Sitzung aus.

 

Anlage 1 - Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Anlage 2 – Übersicht Geltungsbereiche Bebauungsplanentwurf XVIII-63 und XVIII-65

 

 

 

 

 

 

                                                                                                           


 

Anlage 1

zur Ermittlung der Auswirkungen
 auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

Qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1.       Fläche                           
- Versiegelungsgrad

 

X

X

 

 

 

2.       Wasser
-   Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.       Energie
-   Energieverbrauch
-   Anteil erneuerbarer Energien

X

 

 

 

 

 

4.       Abfall
-   Hausmüllaufkommen
-   Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.       Verkehr
-   Verringerung des Individualverkehrs
-   Anteil verkehrsberuhigter Zonen
-   Busspuren
-   Straßenbahnvorrangschaltungen
-   Radwege

 

 

X

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

6.       Immissionen
-   Schadstoffe
-   Lärm

X

 

 

 

 

 

7.       Einschränkung von Fauna und Flora

 

 

X

 

 

 

8.       Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

9.       Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10.    Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

11.    Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

X

 

 

Zweimalige Bürgerbeteiligung

12.    Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13.    Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14.    Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15.    wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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