Drucksache - V-0659  

 
 
Betreff: Änderung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Teutoburger Platz Templiner Straße 19 / Schwedter Straße 261, 262
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2004 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG; 31.03.2004

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Siehe Anlage

An die

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                           

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Änderung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Teutoburger Platz

Templiner Straße 19 / Schwedter Straße 261, 262

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, das Ziel Infrastruktureinrichtung mit der Zweckbestimmung "Jugendfreizeiteinrichtung" auf dem Grundstück Templiner Straße 19 / Schwedter Straße 261, 262 aufzugeben. Im Rahmenplan ist als Ziel die Erhaltung der baulichen Anlagen und der bestehenden Nutzung darzustellen.

 

 

Begründung:

 

siehe Anlage

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Der Erwerb des Grundstücks und die Errichtung einer Jugendfreizeiteinrichtung ist nicht mehr erforderlich.

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

ist gegeben

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                      Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für

Stadtentwicklung


Anlage

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Änderung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Teutoburger Platz

Templiner Straße 19 / Schwedter Straße 261, 262

 

Begründung

 

Anlass

Der Standort Templiner Straße 19 / Schwedter Straße 261, 262 ist nicht Bestandteil der Jugendfreizeitstättenentwicklungsplanung der Abteilung Jugend, Schule und Sport. Die Abteilung hat mit Schreiben vom 27.03.2003 bestätigt, dass eine Aufnahme in die Planung auch nicht vorgesehen ist.

 

Bisherige Sanierungsziele

Im Rahmenplan zum Sanierungsgebiet Teutoburger Platz ist ein Teil des Grundstücks, das mit einer Remise und einer Tankanlage bebaut ist, als Infrastruktur mit der Zweckbestimmung "Jugendfreizeiteinrichtung" dargestellt.

Die baulichen Anlagen auf dem Grundstücksteil stehen unter Denkmalschutz. 2003 wurde das Tankstellengebäude unbefristet gewerblich vermietet.

 

Überprüfung anderer Sanierungsziele

Die Denkmalschutzanforderungen setzen der baulichen Neuordnung und den damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten Grenzen.

 

·         öffentliche Grün- und Spielfläche
Der Standort ist im Spielplatzentwicklungsplan nicht vorgesehen.

 

·         soziale Infrastruktureinrichtungen
Das bisherige Ziel der Einordnung einer Infrastruktureinrichtung wird wegen der zu erwartenden Kosten für die Instandsetzung der baulichen Anlagen aufgegeben.

 

·         gewerbliche Nutzung
Das Grundstücksteil wurde als Tankstelle und Lagerplatz für einen Kohlehandel genutzt. Eine die Wohnnutzung und die Schule in der Templiner Straße 1 nicht störende gewerbliche Nutzung wäre mit den allgemeinen Zielstellungen der Stadterneuerung vereinbar.

 

·         Wohnnutzung
Eine Wohnnutzung würde den allgemeinen Zielstellungen der Stärkung der Wohnfunktion im Sanierungsgebiet gerecht werden.

 

Geändertes Sanierungsziel

Als Sanierungsziel für das Grundstück Templiner Straße 19 / Schwedter Straße 261, 262 ist die Erhaltung der baulichen Anlagen und der bestehenden Nutzung auszuweisen.

 

Handlungsbedarf

Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Eigentümer und dem Rechtsnachfolger des damaligen Tankstellenbetreibers zur Beseitigung der Altlasten behindert derzeitig eine Entwicklung des Standorts.

Die sanierungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit von Maßnahmen auf dem Grundstück ist nach der störungsfreien Einordnung der Nutzungen bzw. des Vorhabens unter Beachtung der denkmalrechtlichen Anforderungen zu beurteilen.

 

 

Die Änderung der Sanierungsziele wurde in der Steuerrunde zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N. GmbH und der Sanierungsverwaltungsstelle des Stadtplanungsamtes abgestimmt.

Die Zustimmungen der Abteilung Jugend, Schule und Sport vom 27.03.2003, und der Unteren Denkmalschutzbehörde vom 19.01.2004 liegen vor.

 

 

 

 

Anlage              Ausschnitte aus Rahmenplan 1999 und mit geändertem Sanierungsziel

                        Stand 02/2004

 

 

 
 

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