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Drucksache - V-0659
Siehe Anlage An die Bezirksverordnetenversammlung Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Änderung der Sanierungsziele
im Sanierungsgebiet Teutoburger Platz Templiner Straße 19 /
Schwedter Straße 261, 262 Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat beschlossen, das Ziel Infrastruktureinrichtung mit der Zweckbestimmung "Jugendfreizeiteinrichtung" auf dem Grundstück Templiner Straße 19 / Schwedter Straße 261, 262 aufzugeben. Im Rahmenplan ist als Ziel die Erhaltung der baulichen Anlagen und der bestehenden Nutzung darzustellen. Begründung: siehe
Anlage Haushaltsmäßige
Auswirkungen Der Erwerb des Grundstücks
und die Errichtung einer Jugendfreizeiteinrichtung ist nicht mehr erforderlich. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine Kinder- und Familienverträglichkeit
ist gegeben Burkhard Kleinert Martin
Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung Anlage Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Änderung der
Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Teutoburger Platz Templiner Straße 19 / Schwedter Straße 261, 262 BegründungAnlass
Der
Standort Templiner Straße 19 / Schwedter Straße 261, 262 ist nicht Bestandteil
der Jugendfreizeitstättenentwicklungsplanung der Abteilung Jugend, Schule und
Sport. Die Abteilung hat mit Schreiben vom 27.03.2003 bestätigt, dass eine
Aufnahme in die Planung auch nicht vorgesehen ist. Bisherige Sanierungsziele
Im
Rahmenplan zum Sanierungsgebiet Teutoburger Platz ist ein Teil des Grundstücks,
das mit einer Remise und einer Tankanlage bebaut ist, als Infrastruktur mit der
Zweckbestimmung "Jugendfreizeiteinrichtung" dargestellt. Die
baulichen Anlagen auf dem Grundstücksteil stehen unter Denkmalschutz. 2003
wurde das Tankstellengebäude unbefristet gewerblich vermietet. Überprüfung anderer Sanierungsziele
Die
Denkmalschutzanforderungen setzen der baulichen Neuordnung und den damit
verbundenen Nutzungsmöglichkeiten Grenzen. ·
öffentliche
Grün- und Spielfläche ·
soziale
Infrastruktureinrichtungen ·
gewerbliche
Nutzung ·
Wohnnutzung Geändertes Sanierungsziel
Als
Sanierungsziel für das Grundstück Templiner Straße 19 / Schwedter Straße 261,
262 ist die Erhaltung der baulichen Anlagen und der bestehenden Nutzung
auszuweisen. Handlungsbedarf
Die
rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Eigentümer und dem
Rechtsnachfolger des damaligen Tankstellenbetreibers zur Beseitigung der
Altlasten behindert derzeitig eine Entwicklung des Standorts. Die
sanierungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit von Maßnahmen auf dem Grundstück ist
nach der störungsfreien Einordnung der Nutzungen bzw. des Vorhabens unter
Beachtung der denkmalrechtlichen Anforderungen zu beurteilen. Die
Änderung der Sanierungsziele wurde in der Steuerrunde zwischen der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N.
GmbH und der Sanierungsverwaltungsstelle des Stadtplanungsamtes abgestimmt. Die
Zustimmungen der Abteilung Jugend, Schule und Sport vom 27.03.2003, und der
Unteren Denkmalschutzbehörde vom 19.01.2004 liegen vor. Anlage Ausschnitte aus Rahmenplan 1999 und mit geändertem
Sanierungsziel Stand 02/2004 |
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