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Drucksache - IX-0676
Abstimmungsergebnis im Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung: 14 Ja-Stimmen / 0 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen Das Bezirksamt wird ersucht, auf dem Pölnitzweg in Buch eine einheitliche Beschilderung hinsichtlich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen. Begründung der Beschlussempfehlung Ausschuss Mobilität und öffentliche Ordnung:Der Ausschuss teilt die Auffassung, dass einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzungen in beide Fahrtrichtungen grundsätzlich sinnvoll sind und zur Klarheit von Verkehrsregelungen beitragen. Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung empfiehlt daher mit 14 Ja-Stimmen, bei keiner Nein-Stimme oder Enthaltung die Annahme der Drucksache. Begründung des Ursprungsantrages der CDU:Der Pölnitzweg ist derzeit mit unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgeschildert. Nicht nachvollziehbar ist, warum auf dem Pölnitzweg in Richtung Hobrechtsfelder Chaussee für ca. 200 Meter ein Tempolimit von 50 km/h angeordnet ist. Hingegen ist aus Richtung Hobrechtsfelder Chaussee kommend der gesamte Pölnitzweg mit einem Tempolimit von 30 km/h ausgeschildert. Unter anderem dieser Umstand führt dazu, dass die auf dem Pölnitzweg gefahrene Geschwindigkeit nicht selten die zulässige Höchstgeschwindigkeit übersteigt und es so häufig zu gefährlichen Begegnungen zwischen den Kraftfahrzeugen und den zahlreichen Fußgängern, hier insbesondere auch Kindern auf dem Schulweg zum Ludwig-Hoffmann-Quartier, kommt. |
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