Drucksache - IX-0673  

 
 
Betreff: Nachbesetzung eines stimmberechtigten Mitgliedes bzw. Bürgerdeputierten für den Kinder- und Jugendhilfeausschusses (KJHA) der Bezirksverordnetenversammlung für die IX. Wahlperiode
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.06.2023 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA 15.BVV am 14.06.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.06.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 16 BezVG

Gegenstand der Vorlage

Nachbesetzung eines stimmberechtigten Mitgliedes bzw. Bürgerdeputierten für den Kin-der- und Jugendhilfeausschusses (KJHA) der Bezirksverordnetenversammlung für die IX. Wahlperiode

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Als Nachfolger für die vorzeitig als stimmberechtigtes Mitglied (rgerdeputierter) aus dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss ausgeschiedene Frau Ana Obando vom freien Träger der Jugendhilfe, der Arbeiterwohlfahrt - AWO Kreisverband Berlin Mitte e. V., wird Herr Bernd Kurtzrock r die IX. Amtsperiode berufen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beruft die vom AWO Kreisverband Berlin Mitte e. V. vorgeschlagene Person, Herrn Bernd Kurtzrock, gemäß § 35 Abs. 6 mit beratender Stimme für die aktuelle Amtsperiode in den KJHA.

Begründung

Das Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) fixiert in seinem § 71 die einmalige Sonderstellung des Jugendamtes als zweigliedrige Behörde, bestehend aus dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA) und der Verwaltung (Jugendamt). Das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) beschreibt darüber hinaus die Zusammensetzung der Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses.
Nach § 35 AG KJHG beruft die Bezirksverordnetenversammlung die in § 35 Abs. 6 AG KJHG genannten Personen, die zuvor durch den KJHA selbst für jeweils eine Amtsperiode bestätigt worden sind, in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss der IX- Wahlperiode.

Die Bürgerdeputierten werden auf Vorschlag der im Bezirk des jeweiligen Jugendamtes wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Die freien Träger sollen je mindestens die doppelte Anzahl der auf sie als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder insgesamt entfallenden Personen vorschlagen. Scheidet ein gewähltes Mitglied vorzeitig aus, so sollen die Träger für die Ersatzwahl mindestens zwei Personen vorschlagen (§ 35 Abs. 6 Satz 4 AG KJHA). Die Arbeiterwohlfahrt - AWO Kreisverband Berlin Mitte e. V hat, als freier Träger der Jugendhilfe, gemäß § 35 Abs. 6 jedoch nur eine Person für die Ersatzwahl dieses Amtes benannt.

Rechtsgrundlage

§§ 71 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 5 SGB VIII i. V. m. § 35  Abs. 5 Nr. 2 Abs. 6 AG KJHG, 36 Abs. 2 b, 3, 16, 20 BezVG

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
 

Rona Tietje
Bezirksstadträtin der Abteilung
Jugend und Familie

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen