Drucksache - IX-0664  

 
 
Betreff: Nachweis der im Haushaltsjahr 2022 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.06.2023 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen     
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
11.07.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA 15.BVV am 14.06.2023
VzB BA Anlage 15.BVV am 14.06.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.06.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

1.           Gegenstand der Vorlage

Nachweis der im Haushaltsjahr 2022 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (VE)

2.               Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die im Haushaltsjahr 2022 ab einer Betragsgrenze von 50.000 € zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 61.866,24 sowie die überplanmäßige VE in Höhe von 364.215,28 werden genehmigt.

3.           Begründung

Im Steuerungsdienst mussten aufgrund der Neubesetzung einer bisherigen Beamtenstelle mit einem Tarifbeschäftigten, die aus der Anlage ersichtlichen außerplanmäßigen Ausgaben zugelassen werden. Diesen außerplanmäßigen Ausgaben standen zum Ausgleich Mittel in gleicher Höhe gegenüber. Überplanmäßige Ausgaben konnten im Rahmen der Basiskorrektur ausgeglichen werden.

Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung war für die Anmietung des Ausweichobjektes Landsberger Allee 117 im Zusammenhang mit der Auslagerung des Gymnasiums am Europasportpark notwendig.

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Einzelheiten den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

4.           Rechtsgrundlage

§ 37 LHO und § 38 LHO, § 36 Abs. 2 b i.V.m. Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

5.           Haushaltsmäßige Auswirkungen

Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2022 und damit auf den Haushaltsplan 2023

6.           Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

7.           Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

8. Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin

 

 

 
 

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