Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - IX-0638
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Anordnung von Einbahnstraßen in gegensätzlicher Fahrtrichtung an der nördlich bzw. südlich des Heinz-Knobloch-Platz gelegenen Masurenstraße und Samländischen Straße zu prüfen und bei positivem Ergebnis zu veranlassen. BV Herbert Mohr Begründung:Sowohl die Masurenstraße als auch die Samländische Straße sind so eng, dass sich zwei entgegenkommende Fahrzeuge ohne großes Rangieren nur schwer ausweichen können. Bei Kleinbussen oder gar Lastkraftwagen sind beide Straßen sofort für den nachfolgenden Autoverkehr verstopft. Durch die Anordnung einer Einbahnstraßenregelung (siehe Abbildung 1) könnte der Verkehr in einer Fahrtrichtung fließen, wodurch sich das Risiko von Stauungen und gefährlichen Situationen insbesondere beim Abbiegevorgang verringern würde. Damit wäre auch der Verkehrssicherheit in der Umgebung des Heinz-Knobloch-Platzes, einem beliebten Park mit Sportmöglichkeiten und großem Kinderspielplatz, gedient. Zu beachten ist, dass die Parkmöglichkeiten für Anwohner auf beiden Straßenseiten weiterhin bestehen bleiben und unverändert genutzt werden können. Die Einbahnstraßenregelung würde lediglich die Fahrtrichtung betreffen und hätte keine Auswirkung auf den ruhenden Verkehr. Das berechtigte Interesse der Anwohner nach hinreichenden Parkmöglichkeiten darf nicht vernachlässigt werden.
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