Drucksache - IX-0631  

 
 
Betreff: Festsetzung der Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 des Bezirks Pankow von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.06.2023 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt     
28.06.2023 
Fortsetzung der 15. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA 15.BVV am 14.06.2023
VzK §15 BezVG BA 15.BVV am 14.06.2023 Anlage
VzK §15 BezVG BA Fortsetzung 15. BVV am 28.06.2023
VzK §15 BezVG BA Fortsetzung 15. BVV am 28.06.2023 Anlage

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

05.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

 

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Festsetzung der Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 des Bezirks Pankow von Berlin

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 16.05.2023 folgenden Beschluss gefasst:

  1.         Die Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 des Bezirks Pankow zu den Einnahmen und Ausgaben (konsumtive Sachausgaben, Personalausgaben und Transferausgaben) werden als Arbeitsgrundlage für das Aufstellungsverfahren für die Geschäftsbereiche wie folgt festgesetzt:


 

2024

Einnahmen

Ausgaben

darunter

in T€

in T€

in T€

 PSB

Z-Teil

BVV

5,0

1.894,3

1.124,3

770,0

GB 0 - BVV

5,0

1.894,3

1.124,3

770,0

Steuerungsdienst, Finanzen und Personal

90,0

9.063,5

9.063,5

 

BzBm/Rechtsamt

6,0

5.161,0

5.161,0

 

Geschäftsstelle Pk u. GPM

 

534,8

534,8

 

Sozialr. Planungs-Koordination (SPK)

 

379,0

379,0

 

Wirtschaftsförderung

 

610,0

610,0

 

Amt für Weiterbildung und Kultur

3.800,0

18.467,6

18.467,6

 

GB 1 - FinPersKultWi

3.896,0

34.215,9

34.215,9

0,0

Schul- u. Sportamt

4.789,0

41.841,1

41.841,1

 

SE Facility Management

4.996,0

68.760,1

68.760,1

 

Stab Kapitel 3320

 

495,0

495,0

 

GB 2 - SchulSportFM

9.785,0

111.096,2

111.096,2

0,0

Ordnungsamt

5.907,0

7.039,1

7.039,1

0,0

Straßen- u. Grünflächenamt

8.934,0

34.906,9

34.906,9

 

Umwelt- u. Naturschutzamt

109,0

2.400,0

2.400,0

 

Stab Kapitel 3330

0,0

731,0

731,0

 

GB 3 - OrdUmNatSGA

14.950,0

45.077,0

45.077,0

0,0

Stadtentwicklungsamt

3.710,0

12.623,0

12.623,0

 

Amt f. Bürgerdienste

15.443,0

33.761,9

11.707,9

22.054,0

Stab Kapitel 3340

0,0

598,0

598,0

 

GB 4 - StadtBü

19.153,0

46.982,9

24.928,9

22.054,0

Amt f. Soziales

58.961,0

322.297,0

248.859,0

73.438,0

SGB II kommunal

76.150,7

117.005,0

7.197,0

109.808,0

Gesundheitsamt

242,0

9.896,2

9.896,2

 

QPK Ges

0,0

1.597,0

1.597,0

 

Stab 3350

16,0

1.360,1

1.360,1

 

GB 5 - SozGes

135.369,7

452.155,3

268.909,3

183.246,0

Jugendamt

10.181,0

406.525,7

400.443,7

6.082,0

Stab 3360

0,0

625,3

625,3

 

GB 6 - JugFam

10.181,0

407.151,0

401.069,0

6.082,0

 

 

0,0

 

 

Bezirk gesamt (ohne Jobcenter)

193.339,7

1.098.572,6

886.420,6

212.152,0

 

 

 

 

2025

Einnahmen

Ausgaben

darunter

in T€

in T€

in T€

 PSB

Z-Teil

BVV

5,0

1.920,5

1.150,5

770,0

GB 0 - BVV

5,0

1.920,5

1.150,5

770,0

Steuerungsdienst, Finanzen und Personal

90,0

9.363,5

9.363,5

 

BzBm/Rechtsamt

6,0

5.303,8

5.303,8

 

Geschäftsstelle Pk u. GPM

 

555,2

555,2

 

Sozialr. Planungs-Koordination (SPK)

 

393,0

393,0

 

Wirtschaftsförderung

0,0

629,5

629,5

 

Amt für Weiterbildung und Kultur

3.800,0

19.126,2

19.126,2

 

GB 1 - FinPersKultWi

3.896,0

35.371,2

35.371,2

0,0

Schul- u. Sportamt

4.810,0

41.653,2

41.653,2

 

SE Facility Management

4.996,0

69.236,2

69.236,2

 

Stab Kapitel 3320

0,0

514,0

514,0

 

GB 2 - SchulSportFM

9.806,0

111.403,4

111.403,4

0,0

Ordnungsamt

5.907,0

7.305,2

7.305,2

0,0

Straßen- u. Grünflächenamt

8.934,0

35.808,2

35.808,2

 

Umwelt- u. Naturschutzamt

109,0

2.487,4

2.487,4

0,0

Stab Kapitel 3330

0,0

758,0

758,0

 

GB 3 - OrdUmNatSGA

14.950,0

46.358,8

46.358,8

0,0

Stadtentwicklungsamt

3.710,0

13.095,0

13.095,0

 

Amt f. Bürgerdienste

15.443,0

34.146,1

12.076,1

22.070,0

Stab Kapitel 3340

0,0

621,0

621,0

 

GB 4 - StadtBü

19.153,0

47.862,1

25.792,1

22.070,0

Amt f. Soziales

61.477,0

324.950,0

249.299,0

75.651,0

SGB II kommunal

76.216,2

117.259,0

7.421,0

109.838,0

Gesundheitsamt

242,0

10.261,4

10.261,4

 

QPK Ges

0,0

1.597,0

1.597,0

 

Stab 3350

16,0

1.413,3

1.413,3

 

GB 5 - SozGes

137.951,2

455.480,7

269.991,7

185.489,0

Jugendamt

10.233,0

409.479,4

403.296,4

6.183,0

Stab 3360

0,0

648,7

648,7

 

GB 6 - JugFam

10.233,0

410.128,1

403.945,1

6.183,0

 

 

0,0

 

 

Bezirk gesamt (ohne Jobcenter)

195.994,2

1.108.524,8

894.012,8

214.512,0

Die weitere Untersetzung der Eckwerte ist den Anlagen A bis E zu entnehmen. Abweichungen sind ggf. rundungsbedingt.

 

II. Die SE Finanzen und Personal wird beauftragt, die Aufstellung des Bezirkshaushalts-plans 2024/2025 vorzunehmen. Alle Geschäftsbereiche werden gebeten, die Ansätze für die einzelnen Titel (Einnahmen sowie Ausgaben des A-, T-, Z-Teils und für Personal) bis zum 31.05.2023 zu bilden und die Erläuterungen bis zum 13.06.2023 bei der SE Finanzen und Personal einzureichen.

 

Begründung

Gemäß § 26a LHO erhalten die Bezirke für die Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne eine Globalsumme zugewiesen, die für konsumtive Sachausgaben (A- Teil) Transferausgaben (T-Teil) und Personalausgaben zu verwenden ist. Darüber hinaus wird eine Einnahmevorgabe angerechnet und es erfolgt eine separate Zuweisung für Investitionsausgaben. Auf dieser Grundlage wurden die Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 für den Bezirk Pankow erstellt.

Übersicht zu den Anlagen:

  • Anlage A beinhaltet eine Übersicht über die Aufteilung des sogenannten Produktsummenbudgets (A-Teil, T-Teil, Personalausgaben) auf die Geschäftsbereiche bzw. Organisationseinheiten unter Berücksichtigung aller Vorgaben und Leitlinien.
  • Anlage B gibt einen Überblick über die von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Leitlinien für den A-Teil (Sachausgaben), die interne Vorgabe für die Grünunterhaltung (A04) und die Ausgaben für Beköstigung (A07)
  • Anlage C beinhaltet die Zuweisungen für die Transferausgaben innerhalb des Produktsummenbudgets (T-Teil)
  • Anlage D beinhaltet die Zuweisungen außerhalb des PSB für die sonstigen Transferausgaben (Z-Teil).
  • Anlage E stellt die Vorgaben für die Einnahmen der Einnahmefelder E 01 und E 03 bis E 05 dar.

Die Ermittlung der Eckwerte als Basis für die Haushaltsplanaufstellung 2024/2025 erfolgt auf folgende Grundlagen:

1)     Produktsummenbudget (PSB)

Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) vom 28.04.2023 erhielt der Bezirk auf der Grundlage des Bezirksplafonds für 2024 bzw. 2025 (Schreiben der SenFin vom 03.04.2023) im Rahmen seiner Globalsumme ein normiertes Produktsummenbudget (PSB) in Höhe von rund 892.979 T€r 2024 zugewiesen, das auf den Daten aus der Kostenrechnung des Jahres 2022 basiert sowie ein normiertes PSB in Höhe von rund 900.714 T€r 2025.

Ausgehend von dieser Zuweisung wurde durch die folgenden Auf- und Abschläge das als Eckwert tatsächlich zu verteilende Volumen für die Personal-, Sach- und die Transferausgaben (T-Teil) hergeleitet:

 

 

 

 

 Berechnung Volumen:

2024

2025

Normiertes Produktsummenbudget (Stand 28.04.2023)

892.979.000

900.714.000

./. Kalkulatorische Verrechnungen

-34.926.000

-34.926.000

+ Einnahmen E01 nur aus Mieten und Pachten (3306 bzw. 3810/12401 + 12404)

6.500.000

6.500.000

+ Einnahmen E01 aus Gestellungsvertr. (4011/26101)

170.000

170.000

+ Einnahmen WiPl PRB (3400/26101)

1.450.000

1.450.000

+ Einnahmen E02 (Erlösbeteiligung. Grundstücke)

297.000

297.000

+ Einnahmen E03

26.000.000

26.000.000

./. Einnahmevorgabe E03

-24.663.000

-24.663.000

+ Überschuss aus WiPl PRB (3400/12109)

2.600.000

2.700.000

Verteilbares Budget (Volumen)

870.407.000

878.242.000

 

2)     Kamerale Planung des PSB

Ausgangspunkt für die kamerale Planung sind nach Berücksichtigung aller Leitlinien und Vorgaben die fortgeschriebenen, um Basiskorrektur und Einmaltatbestände bereinigten Ansätze 2022 sowie das Ist 2022. Die konservative Planung verfolgt das Ziel, den status quo zu sichern und Haushaltsrisiken zu minimieren. Dabei wird die Bodensatzgrenze beachtet, weil die Planung in der Nachschau von SenFin entsprechend überprüft wird.

Die Ermittlung und Veranschlagung der Personalausgaben erfolgte gemäß den Grundsätzen des Aufstellungsrundschreibens der SenFin (AR 24/25 vom 22.12.2022) sowie des Schreibens der SenFin zur Globalsummenzuweisung vom 28.04.2023. Dabei wurden die Personalansätze unter Berücksichtigung des Richtwertes der SenFin gebildet. Allerdings wurde der Richtwert im zulässigen Rahmen um 1 % unterschritten. Die Leitlinie für Ausbildungsmittel wurde berücksichtigt.

Entsprechend der Dienstvereinbarung zur dienstlichen Fort- und Weiterbildung (1. Fortschreibung vom 04.02.2015) sind in den jeweiligen Kopfkapiteln insgesamt Ansätze über 75 % von 0,2 % der veranschlagten Personalausgaben (OG 42 ohne fremdfinanziertes Personal und Honorarkräfte) für kostenpflichtige Fortbildungsangebote zu bilden. Dies ist in den Ämtern und Serviceeinheiten bei der Aufstellung des Haushalts zu beachten. Für die restlichen 25 % der anteiligen Personalausgaben wird zentral im Kapitel 3307 ein Ansatz gebildet.

chstgrenze für die Ansatzbildung ist grundsätzlich der je Organisationseinheit festgesetzte Eckwert. Abweichungen sind intern auszugleichen. Über ämterübergreifende haushaltsneutrale Umschichtungen beschließt ggf. das Bezirksamt.

Die Aufteilung des Eckwertes in Personal-, Sach- und Transferausgaben (T-Teil) ist unter der Maßgabe höchster Sparsamkeit und unter Einhaltung der Leitlinien und Veranschlagungsvorgaben von den Haushaltsbeauftragten eigenverantwortlich im Zuge der Aufstellung des titelscharfen Haushaltsplans vorzunehmen.

3)     Folgende Leitlinien der Sen Fin sind einzuhalten:

 Lehr- und Lernmittel (A01)

 Baulicher Unterhalt (A02) getrennt nach Schulbauunterhalt und nichtschulischer Hochbauunterhalt

 Tiefbauunterhaltung (A03)

 Schülerbeköstigung (A07)

r folgende Fallgruppen des T-Teils gibt es ebenfalls vorgegebene Teilbudgets von SenFin, die bei der Verteilung zu berücksichtigen sind, weil sie bei der Nachschau überprüft werden:

-                 Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL) u.a. mit Hilfe zur Pflege

-                 Kindertagesbetreuung und Tagespflege

-                 Hilfe zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfen (EGH) nach SGB VIII

-                 Sozialpädagogische Hilfen in Ausbildungsprojekten/ Unterstützung der Familien

-                 Kommunaler Finanzierungsanteil (KFA)

-                 Krankenhilfe Jug und Soz

-                 Beförderung von Kindern mit Behinderung

-                 Bildung und Teilhabe (ohne Beköstigung)

-                 Bezirkliche Nachbarschaftsprogramme (Integrationsfonds)

-                 Psychiatrieentwicklungsprogramm (PEP)

-                 Schuldner- u. Insolvenzberatung

Die Einhaltung der in unterschiedlicher Form vorgegebenen Veranschlagungsvorgaben ist die Voraussetzung für die Zustimmung von SenFin im Rahmen der Nachschau. Aufgrund der knappen Ressourcen wird und kann keine Höherveranschlagung erfolgen, obwohl insbesondere bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen (Eingliederungshilfe) und bei den Bewirtschaftungsausgaben (A08) absehbar ist, dass die Ansätze nicht ausreichen werden und somit reale Haushaltsrisiken bestehen.

Im Ergebnis ergibt sich folgende Gegenüberstellung des fortgeschriebenen kameralen Bedarfes mit dem für das PSB verfügbaren Volumen:

Berechnung Defizit:

2024

2025

Verteilbares Budget (Volumen)

870.407.000

878.242.000

Bedarf Personal

153.631.000

159.500.000

Bedarf T-Teil

624.876.009

626.924.726

Bedarf A-Teil

107.906.008

107.564.434

Bedarf gesamt (ohne Jobcenter)

886.413.017

893.989.160

Überschuss (+)/Fehlbedarf (-)

-16.006.017

-15.747.160

 

In 2024 verbleibt nach gegenwärtigem Stand bereits bei der Planung eine Deckungslücke von rund 16,006 Mio. € (geschätztes Defizit in 2025: 15,747 Mio. €), die zunächst als Pauschale Minderausgabe eingestellt werden muss.

Zweifelsfrei gilt, dass das zugewiesene Produktsummenbudget einschließlich der Verstärkung durch eigene Einnahmen in beiden Jahren nicht annähernd ausreicht, um die notwendigen Ausgaben zu decken. Die Bodengrenze von 1 % der Ausgaben der Hauptgruppen 4, 5,6 und 9 ohne Pauschalen, die bei der letzten Haushaltsplanaufstellung rd. 10 Mio. € betrug kann somit nicht eingehalten werden.

4)     Gründe dafür, dass das zugewiesene PSB zu gering ist:
 

                Eine Finanzierung aus Überschüssen ist für Pankow als ehemaligen Konsolidierungsbezirk nicht möglich, weil der Überschuss aus 2022 in Höhe von rd. 2,7 Mio. € zwar der Erfolgsrücklage zugeführt wurde, aber dieser Überschuss im Wesentlichen nur entstanden ist, weil bei der baulichen Unterhaltung (A02) rd. 5 Mio. € nicht ausgegeben wurden. Dieser Betrag ist verteilt auf die Jahre 2023 bis 2025 aus eigenen Mitteln nachzuholen.

                In der Sonderkalkulation innerhalb des PSB werden die im Rahmen der Basiskorrektur 2022 gewährten Mittel für die Energiekostensteigerungen bei den Bewirtschaftungskosten wieder abgezogen (rd. -4,4 Mio. €), weil sie bisher nicht im Plafond berücksichtigt sind. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Energiekosten wieder signifikant sinken. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass dieser Bedarf auch in 2024 besteht. Es gibt zwar eine Zusage zur Basiskorrektur, aber der erhöhte Bedarf kann in der Planung nicht berücksichtigt werden.

                Durch die Normierung (Angleichung des PSB an den Plafond) gehen dem Bezirk Pankow 6 Mio. € verloren.

                Der im Teilplafond Transfer für freiwillige soziale Leistungen berücksichtigte Betrag für alle Bezirke für 2024 beträgt rd. 76,6 Mio. € (einschl. Verstetigung der Tarifmittel aus der Basiskorrektur 2022). Dem stehen entsprechende Ist-Ausgaben aller Bezirke in Höhe von 115,76 Mio. € in 2022 gegenüber.

                Im Teilplafonds Personal wird eine geringere Tarifsteigerung für 2024 und 2025 angesetzt als bei der Übermittlung des Richtwertes für Personal.  Es ist von einer Abweichung von rd. 2 % auszugehen.

                Auch führt der steigende Anteil von Vorgaben und Leitlinien und die Umsetzung der geplanten Zielvereinbarungen dazu, dass die meisten Mittelzuwächse ungemindert für feststehende Sachverhalte zu veranschlagen sind und somit für bestehende Unterfinanzierungen in anderen Bereichen gar nicht eingesetzt werden können.

 

 

 

5)     Einnahmen

Bei der Planung der Antze für das Einnahmefeld E 03 wurde als Grundlage das Ist 2022 herangezogen. Die entsprechende Einnahmevorgabe von SenFin fand dabei Berücksichtigung Auch die Einnahmen werden im Rahmen der Nachschau von SenFin überprüft. Bei der letzten Haushaltsplanaufstellung führte die zu hohe Veranschlagung der Einnahmen bei E 03 zu Sanktionen, indem von SenFin pauschale Mindereinnahmen verhängt wurden, die zu einer Überschreitung des Bodensatzes führten.

Einnahmen der Einnahmefelder E 04 und E 05 sind in Höhe der Vorgaben der SenFin zu veranschlagen.

Die Einnahmen aus Mieten, Erbbauzinsen und Pachten stehen nicht für Mehrausgaben zur Verfügung, da sie in die Berechnung des verfügbaren Budgets eingeflossen sind und damit der Gesamtdeckung dienen. Das betrifft vor allem die Einnahmen bei der SE Facility Management, dem Schul- und Sportamt und dem Straßen- und Grünflächenamt. Gleiches gilt für die Einnahmen aus dem Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung für die Gewinnablieferung und für die Inanspruchnahme bezirklicher Infrastruktur. Die Einnahmen (E02) aus Verkaufserlösen müssen entsprechend den Planungen der BIM GmbH veranschlagt werden, waren also nicht frei planbar und können daher auch nicht zur Gegenfinanzierung von Mehrbedarfen höher veranschlagt werden.

6)     Ausgaben außerhalb des PSB

Die Ausgaben des Z-Teils sind entsprechend den Vorgaben bzw. Berechnungen der SenFin zu veranschlagen. Jegliche Abweichung wird zu 100 % basiskorrigiert.

Die Untersetzung der Investitionsausgaben wurde im Rahmen der Anmeldung zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027 vorgenommen. Die Aufnahme der einzelnen Maßnahmen in den Haushaltsplan erfolgt jedoch nur, wenn die Bauplanungsunterlagen spätestens bis zur Verabschiedung des Doppelhaushalts durch die Bezirksverordnetenversammlung vorliegen.

Die Mittel der Pauschalen Zuweisung für Investitionen wurden in voller Höhe veranschlagt unter Beachtung der Dringlichkeit der jeweiligen Bedarfsträger für 2024 und 2025 eingehalten. Die Mittel werden vorrangig zur Fortführung bereits begonnenen Bauvorhaben eingesetzt. Eine Herausnahme von Maßnahmen zur Gegenfinanzierung von Defiziten oder Mehrbedarfen ist daher nicht möglich.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

s. Begründung

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin

 

 

 
 

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