Drucksache - IX-0627  

 
 
Betreff: Festlegung der Beauftragten für den Haushalt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.06.2023 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA 15.BVV am 14.06.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.04.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Festlegung der Beauftragten für den Haushalt

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:

Die Aufgaben der Beauftragten für den Haushalt gemäß § 9 LHO werden zur einheitlichen Auslegung in der gesamten Bezirksverwaltung entsprechend der Geschäftsverteilung für das Bezirksamt Pankow von Berlin gemäß Bezirksamtsbeschluss Nr. IX-0522/2023 vom 27.04.2023 von den Bezirksamtsmitgliedern jeweils für ihren Verwaltungszweig wahrgenommen.

r die Vertretung der Beauftragten für den Haushalt gilt die Vertretungsregelung der Bezirksamtsmitglieder untereinander gemäß Bezirksamtsbeschluss IX-0522/2023.

 

Geschäftsbereich Beauftragte/r für den Haushalt Vertreter/in  Kapitel

 

0

BVV   Bezirksverordnetenvorsteher stellv. Vorsteher 31 00

Bezirksverordneten- Herr Dr. Oliver Jütting  Herr David Paul

versammlung

   (Der Vorsteher der Bezirksverordneten-

   versammlung ist kraft seines Amtes Be-

   auftragter für den Haushalt für den Epl. 31).

 


 

1

GB 1   Bezirksbürgermeisterin Stellv. BzBm   33 00

   Frau Dr. Koch   Frau Anders-   33 01

       Granitzki   33 02

           33 03

           33 05

           33 07

           33 08

           33 09

           33 10

           33 81

           33 90

           36 00

           36 10

           36 20

           36 30

           36 40

           45 00

 

2

GB 2   Bezirksstadtrat   Bezirksstadträtin  3306

   Herr Pasternack  Frau Krössin   33 20

37 00

           37 01

           37 02

           37 03

           37 04

           37 05

           37 15

           45 10

 

3

GB 3   Bezirksstadträtin  Bezirksbürgermeisterin 33 30

   Frau Anders-Granitzki Frau Dr. Koch   34 00

           38 00

           38 10

           38 20

           43 00

 

4

GB 4   Bezirksstadtrat  Bezirksstadträtin  33 40

   Herr Bechtler   Frau Tietje   35 00

           35 01

           35 02

           42 00

           42 01

           42 02

 

5

GB 5   Bezirksstadträtin  Bezirksstadtrat  33 50

   Frau Krössin   Herr Pasternack  39 10

           39 11

           39 12

           39 15

           39 30

           39 60

           39 81

           39 82

           39 95

           41 00

 

6

GB 6   Bezirksstadträtin  Bezirksstadt   33 60

   Frau Tietje   Herrn Bechtler  40 00

           40 10

           40 11

           40 15

           40 21

           40 40

           40 42

           40 43

           40 44

           40 45

 

Den Beauftragten für den Haushalt steht es frei, die ihnen nach § 9 LHO und den dazu anzuwendenden Ausführungsvorschriften zustehenden Rechte oder obliegenden Pflichten anderen Dienstkräften zu übertragen.

 

Die Bestellung der Beauftragten für den Haushalt ist der SE Steuerungsdienst/Finanzen/Personal mit einer Unterschriftenprobe zweifach (davon einmal für die Bezirkskasse) mitzuteilen.

 

Die SE Steuerungsdienst/Finanzen/Personal wird als diejenige Organisationseinheit bestimmt, die das Bezirksamt in der Wahrnehmung seiner Leitungsbefugnisse bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplans unterstützt.

 

 

Begründung

Die Haushalts- und Wirtschaftsführung gehört zu den Leitungsbefugnissen der Mitglieder des Bezirksamtes nach deren Geschäftsverteilung und des Bezirksverordnetenvorstehers (Leiter der Verwaltungszweige).

Das Bezirksamt hat nach § 9 LHO festzulegen, welche Organisationseinheit das Bezirksamt in der Wahrnehmung seiner Leitungsbefugnisse bei der Aufstellung und der Ausführung des Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes unterstützt.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin

 

 

1

 
 

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