Drucksache - IX-0626  

 
 
Betreff: Nachberufung beratender Mitglieder für den Kinder- und Jugendhilfeausschusses (KJHA) der Bezirksverordnetenversammlung für die IX. Wahlperiode
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.06.2023 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA 15.BVV am 14.06.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.04.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 16 BezVG

Gegenstand der Vorlage

Nachberufung beratender Mitglieder für den Kinder- und Jugendhilfeausschusses (KJHA) der Bezirksverordnetenversammlung für die IX. Wahlperiode

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Für die IX. Wahlperiode werden als beratende Mitglieder r den Kinder- und Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG Herr Steffen Schimmler und für ihn stellvertretend Herr Jan Losinski r den Bezirkselternausschuss Kita (BEAK) berufen.

Begründung

Das Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) fixiert in seinem § 71 die einmalige Sonderstellung des Jugendamtes als zweigliedrige Behörde, bestehend aus dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA) und der Verwaltung (Jugendamt). Das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) beschreibt darüber hinaus die Zusammensetzung der Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses.

Nach § 35 AG KJHG beruft die Bezirksverordnetenversammlung die in § 35 Abs. 7 Nr. 5 und AG KJHG genannten Personen, die zuvor durch den Bezirkselternausschuss r Kindertagesstätten für jeweils eine Amtsperiode benannt worden sind, in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss der IX. Wahlperiode.

Die gemäß § 35 Abs. 7 zugehörigen beratenden und stellvertretend beratenden Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses werden auf Vorschlag der darin aufgezählten Vertretungen der im Bezirk des jeweiligen Jugendamtes von der Bezirksverordnetenversammlung berufen. Demnach gehört dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied je eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten an. r jedes Mitglied ist gemäß § 35 Abs. 7 und Abs. 9, Satz 2 AG KJHA sowohl ein beratendes als auch ein stellvertretend beratendes Mitglied zu benennen.

Rechtsgrundlage

§ 71 SGB VIII und § 35 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 13 BezVG, § 16 Abs. 1c BezVG und § 36 Abs. 2 b und 3 BezVG

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Cornelius Bechtler
Bezirksstadtrat der Abteilung
Jugend und Familie

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen