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Drucksache - IX-0614
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Entsprechend § 2 Absatz 4 der Geschäftsordnung der BVV Pankow von Berlin können Mitglieder der Gruppe der FDP mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht an bis zu drei Ausschüssen teilnehmen.
BV Dr. Thomas Enge, BV Oliver Simon Begründung:Gemäß der Geschäftsordnung legt die BVV die Ausgestaltung der Regelung durch Beschluss mit einfacher Mehrheit fest. Angesichts der Anzahl von Ausschüssen sollte den Bezirksverordneten zumindest die Mitarbeit entsprechend ihrer Arbeitsschwerpunkte innerhalb der Gruppe ermöglicht werden. Eine Auswirkung auf die Stimmverteilung bzw. sonstige Zusammensetzung der Ausschüsse besteht nicht. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA) ist davon ausgenommen. |
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