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Drucksache - IX-0607
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
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Grünfläche in der Großen Seestraße nutzen, statt weiter verwildern lassen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 22. Sitzung am 17.04.2024 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0607
„Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob sich die Grünfläche auf dem Grundstück Große Seestraße 95 erstens für die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes oder zweitens für die Errichtung eines Pocket-Parks eignet. Sofern sich die Grünfläche für die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes eignet, wird das Bezirksamt ersucht, dort unter Berücksichtigung der Spielplatzentwicklungsplanung einen Spielplatz zu errichten. Sofern das nicht der Fall ist, ist auf der Grünfläche bei Eignung ein Pocket-Park einzurichten, der für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich und mit Sitzmöbeln zum Verweilen ausgestattet sein soll. Die Anwohnerinnen und Anwohner und die anliegenden Kindertagesstätten sind an dem Verfahren zu beteiligen.“
Gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:
Am 04. Mai 2023 erfolgte durch das Bezirksamt eine Vor-Ort-Begehung des Grundstücks Große Seestraße 95, mit dem Ziel zu untersuchen, ob sich das Grundstück zur Entwicklung eines Pocket-Parks oder einer öffentlichen Spielplatzfläche eignet.
Das Grundstück hat eine Größe von 631 m² und stellte sich zum Zeitpunkt der Begehung stark verwildert und ohne erkennbare Zugänge dar. Die Fläche ist durch einige größere Bäume (Spitz-Ahorn), zahlreiche Sträucher und Rasenflächen geprägt. Die vorhandenen Trampelpfade zeugen von einer Nutzung der Fläche. Des Weiteren steht im hinteren Bereich des Grundstücks ein Hochbeet aus Holz. An einigen Stellen konnten durch Efeu überwachsene versiegelte Bereiche nachgewiesen werden.
Das Grundstück befindet sich im für die Spielplatzplanung relevanten Planungsraum (PLR) Bühringstraße. Dort liegt ein Versorgungswert von 1,04 m² Nettospielfläche pro Einwohner vor, was einer guten Versorgung entspricht. Wenn man allerdings die Versorgungseinheit (VE) 03500932B betrachtet, in der die Fläche liegt, beträgt der Versorgungswert 0 m² Spielfläche pro Einwohner. Auch die umliegenden PLR bzw. VE weisen Defizite in der Spielplatzversorgung auf.
Aus den genannten Gründen ist aus Sicht des Bezirksamtes eine Entwicklung hin zu einem öffentlichen Spielplatz denkbar.
Die Betrachtung der Grünversorgung im Bereich des Grundstücks zeigt, dass der Bereich ebenfalls eine Unterversorgung mit wohnungsnahem Grün aufweist. Aus Sicht des Bezirksamtes eignet sich die Fläche somit ebenso für die Entwicklung als Pocket-Park.
Auf Grund der erläuterten defizitären Versorgungslage mit öffentlichen Spielplätzen und Grünanlagen ist die Umsetzung eines Pocket-Parks mit öffentlichem Spielplatz auf dieser Fläche anzustreben. Der Fachbedarf konnte für diese Fläche somit bestätigt werden.
In einem nächsten Schritt ist die Finanzierung und zeitliche Umsetzung dieses Vorhabens zu klären.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
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Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad | x |
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- Wasserverbrauch | x |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie | x |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen | x |
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- Verringerung des Individualverkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege | x |
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- Schadstoffe - Lärm | X |
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| x |
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