Drucksache - IX-0606  

 
 
Betreff: Benennungsabsicht für eine öffentliche Grünanlage im Ortsteil Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
26.04.2023 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA 14.BVV am 26.04.2023
VzK §15 BezVG BA 14.BVV am 26.04.2023 Anlage 1 und 2

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

28.03.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Benennungsabsicht für eine öffentliche Grünanlage im Ortsteil Pankow

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgenden Beschluss gefasst:

Es ist beabsichtigt, die unbenannte öffentliche Erholungsanlage, gelegen hinter der Hanns-Eisler-Straße 76, in „Platz an den Drei Grazien“ zu benennen. Die Lage ist auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) zu erkennen.


Begründung

Auf der 4034 m² großen Freizeitfläche des Flurstücks 256 wurde im Rahmen der Nachhaltigen Erneuerung des Fördergebiets Greifswalder Straße (Mühlenkiez) durch eine komplette Neugestaltung ein attraktiver Mehrgenerationenplatz hergestellt. Es entstand ein multifunktionaler grüner Platz mit verschiedenen Freizeitangeboten für ältere Kinder und Jugendliche sowie einem Treffpunkt für alle Generationen. Dazu gehören eine große Wiese, ein Sitzbereich mit Spiel- und Picknicktischen, ein Treffpunkt für Jugendliche mit Podesten in unterschiedlichen Höhen sowie eine kleine Sportfläche mit Tischtennisplatte, Callisthenics-Anlage und Slackline. Der Bolzplatz wurde nach aktuellen Standards komplett erneuert. Die sich auf dem Platz befindende Skulptur „Drei Grazien“ckt als identitätsgebendes Merkmal wieder mehr ins Blickfeld.

Die Benennung in „Platz an den Drei Grazien“ nimmt unmittelbaren Bezug auf die aus dem Jahr 1983 stammende Skulptur von Baldur Schönfelder.

Die Abfrage bei den übrigen Straßen- und Grünflächenämtern Berlins hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie keine gleichen oder ähnlichen Straßen-oder Platzbezeichnungen in Berlin vorhanden sind. Die statistische Schlüsselnummer lautet: 11346

Die Abfrage des Frauenbeirates ergab, dass der Benennung des Platzes zugestimmt wird.

Das Benennungsverfahren soll entsprechend BA-Beschluss V-873/2004 vom 18.01.2005 in Verbindung mit § 5 Berliner Straßengesetz und Ziffer 1 Absatz 2 c) und Absatz 3 AV-Benennung durchgeführt werden.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

G:\BA\OrdUmNatSGA\7_BzStR Intern\00_BzStR intern\01_BzStR\Unterschrift BzStRin blau.jpgManuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum

Anlage
Lageplan (Anlage 1)

Foto Skulptur „Drei Grazien (Anlage 2)

 

 

 

 
 

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