Drucksache - IX-0605  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 3-84 „Georgen-Parochial-Friedhof III, Weißensee“ — Einschränkung des Geltungsbereichs
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
26.04.2023 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA 14.BVV am 26.04.2023 Anlage 1
VzK §15 BezVG BA 14.BVV am 26.04.2023 Anlage 2
VzK §15 BezVG BA 14.BVV am 26.04.2023 Anlage 3
VzK §15 BezVG BA 14.BVV am 26.04.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

28.3.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Bebauungsplan 3-84 „Georgen-Parochial-Friedhof III, Weißensee“ Einschränkung des Geltungsbereichs

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am  28.3.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplan 3-84 „Georgen-Parochial-Friedhof III, Weißensee“ (ABl. v. 07.08.2020, S. 4335) südlich der Gustav-Adolf-Straße, westlich der Kleingartenanlage „Frieden“ und nördlich der Roelckestraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee, wird um eine Teilfläche des Flurstücks 13, Flur 256, Gemarkung Weißensee verkleinert.
  2. Für den Bebauungsplan 3-84 „Georgen-Parochial-Friedhof III, Weißensee“ sollen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden der Planentwurf und die Begründung auf mein.berlin.de und auf der Homepage des Stadtentwicklungsamtes Pankow von Berlin veröffentlicht.


Begründung

Zu I:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 28.3.2023 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-84 um eine ca. 13.000 m² große westliche Teilfläche des bisherigen Geltungsbereichs (Flurstück 13, Flur 256, Gemarkung Weißensee) im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee einzuschränken. Der Geltungsbereich reduziert sich von ca. 6,3 ha auf ca. 4,9 ha.

Durch die Reduzierung des Geltungsbereichs bleibt das Planungsziel des Bebauungsplans 3-84 unberührt, da der Bebauungsplanentwurf für diesen Bereich bisher eine nicht überbaubare Fläche vorsah.

Ziel und Zweck der Planung bleibt die Entwicklung eines Wohnquartiers (ca. 615 — 625 Wohneinheiten) und die planungsrechtliche Sicherung eines neuen Grundschulstandortes auf einer zu entwidmenden Friedhofsfläche zur Deckung des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum sowie an sozialer Infrastruktur. Änderungen zum Aufstellungsbeschluss vom 23.06.2020 hinsichtlich des geltenden Planungsrechts und der Entwickelbarkeit aus dem Flächennutzungsplan ergeben sich daraus nicht. Der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich wurde mit BA-Beschluss vom 30.04.2019 (BA-Beschlussnummer VIII–0865/2019) bestätigt. Planungsabsicht bleibt eine Änderung der FNP-Darstellung zu einer Wohnbaufläche W2.

Die Veranlassung und Erforderlichkeit zur Reduzierung des Geltungsbereichs resultiert aus dem Schreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK III C) vom 31.01.2020. Darin wurde mitgeteilt, dass sich im Plangebiet auf der westlich gelegenen Teilfläche Grabstätten mit laufenden Nutzungsrechten befinden.

Die betreffende Fläche soll weiter für Beisetzungen (Nachbeisetzungen) genutzt werden. Die auf der Fläche bestehenden Nutzungsfristen, die teilweise bis zum Jahr 2040 reichen, gleichen einem dauerhaften Hindernis bzw. einer Bausperre. Da sich hieraus ein Vollzugshemmnis des aufzustellenden Bebauungsplans ergeben würde, wird der Geltungsbereich um die betreffende Teilfläche (Anlage 1, Ausweis grün umrandete Fläche B mit den Teilflächen 21a, 20a, 17a, 16a, 2a) verkleinert.

Die übrigen Flächen des Plangebiets sind zum größten Teil bereits jetzt frei von Nutzungsrechten Hinterbliebener sowie Ruhe- und Pietätsfristen. In den entsprechenden Abteilungen des Friedhofs (Abteilungen 25R, 26R, 28R, 29R, 33R, 34R, UH14) wurde zuletzt vor mehr als 30 Jahren bestattet bzw. handelt es sich um Abraum- und Wirtschaftsflächen. Die letzte Pietätsfrist in der Abteilung 32R lief am 17.12.2020 aus. In der Abteilung 24 R bestanden noch wenige Pietätsfristen, deren letzte im Jahr 2022 ausgelaufen sind. Derzeit noch laufende Nutzungsrechte bzw. anschließende Pietätsfristen betreffen die Urnenabteilungen UH02 (bis 2035, in Randlage) sowie die Erdreihenfelder 31 R (bis 2028).

r die Flächen mit kurzfristig auslaufenden Ruhe- und Pietätsfristen wird hinsichtlich der baulichen und sonstigen Nutzung eine aufschiebend bedingte Festsetzung getroffen.

hrend die friedhofsrechtlichen Fristen der Abteilung 31R innerhalb der kommenden fünf Jahre auslaufen und anschließend entwidmet werden können, kann die Abteilung UH02 aufgrund der letzten Beisetzung im Dezember 2005 erst frühestens im Januar 2036 entwidmet werden.

Da es sich bei der Abteilung UH02 um einen verhältnismäßig kleinen Teilbereich des Geltungsbereichs (ca. 2 % der Fläche des Plangebiets) bzw. der geplanten Gemeinbedarfsfläche (ca. 8 % dieser Fläche) handelt, stellt die mögliche Umsetzung der Planung auf dieser Fläche erst in ca. 13 Jahren, das Planerfordernis nicht gänzlich in Frage. Daher ist es in diesem Fall nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Abteilung I C vertretbar, dass die aufschiebend bedingte Festsetzung trotz des längeren Zeitraums bis zur Entwidmung Anwendung findet und die Abteilung UH02 als Folgenutzung in die Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule integriert wird.

Die Absicht, den Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-84 „Georgen-Parochial-Friedhof III, Weißensee“ zu ändern, wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg mit Schreiben vom 28.01.22 gemäß § 5 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches
(AGBauGB) mitgeteilt. Grundsätzliche Bedenken zur Absicht, den Geltungsbereich zu ändern, bestehen nicht. Hinweise aus den Stellungnahmen wurden in die Begründung zum Bebauungsplanentwurf und den Vorentwurf eingearbeitet.

Zu II:

r den Bebauungsplan 3-84 soll als nächster Verfahrensschritt gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben werden, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und sich an der Planung zu beteiligen. Die Planunterlagen (1. Planentwurf - Stand: 17.02.23, 2. Beiplan Bäume -Stand: 02.02.23 und 3. Begndung) werden im Stadtentwicklungsamt Pankow von Berlin in der Storkower Straße 97, 10407 Berlin im Ausstellungsraum im Erdgeschoss und auf mein.berlin.de sowie der Homepage präsentiert.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sollen die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, unterrichtet und zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert werden.

Zum gegenwärtigen Verfahrensstand beinhaltet der Umweltbericht neben einer Darstellung der in Fachgesetzen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die im Rahmen der Umweltprüfung berücksichtigt werden, schutzgutbezogen eine erste Gebietscharakteristik und zeigt beabsichtigte Untersuchsuchungsinhalte auf. Der Umweltbericht ist Teil der Begründung und wird im weiteren Verfahren inhaltlich fortgeschrieben.

Friedhofsflächen mit ihren alten Baumbeständen haben oftmals in vielerlei Hinsicht eine hohe Wertigkeit. Sie haben eine große Bedeutung für den Naturschutz/Artenschutz, den Biotopverbund, das Stadtklima und teilweise eine hohe Wertigkeit bei den Böden. Auch sind die Flächen hinsichtlich des Landschaftsbilds und der Erholungsfunktion als hoch einzuschätzen. Entsprechend hoch werden die Eingriffe bei der Entwicklung der Flächen zum Wohnungs-und Schulneubau ausfallen.

Gemäß Ziel und Zweck der Planung sollen im Bebauungsplan (Anlage 2) Allgemeine Wohngebiete sowie für eine Grundschule eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ festgesetzt werden. Der zulässige Ausnutzungsgrad der Grundstücke wird über Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung definiert. Diesbezüglich sind in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis WA 6 erweiterte Baukörperausweisungen vorgesehen. Die Höhe der baulichen Anlagen soll durch die Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse als Höchstmaß und der zulässigen Oberkante beschränkt werden. Zudem soll die Geschossfläche als Höchstmaß festgesetzt werden. Für die Gemeinbedarfsfläche soll eine flächenhafte Ausweisung eines Baufensters mit Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse, der Grundfläche und der Geschossfläche, jeweils als Höchstmaß, erfolgen.

Die bestehenden öffentlichen Straßen im Geltungsbereich sollen als Straßenverkehrsflächen gesichert werden. Zur inneren Erschließung des neuen Wohngebiets soll eine öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Zudem soll die Festsetzung von zwei Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, darunter ein „Quartiersplatz“ im zentralen Bereich des Plangebiets, sowie ein Geh- und Radweg, der den geplanten Quartiersplatz mit der Gustav-Adolf-Straße verbindet, erfolgen. Darüber hinaus sollen Flächen mit Gehrechten zugunsten der Allgemeinheit sowie für den ruhenden Verkehr Flächen für zwei jeweils eingeschossige Tiefgaragen festgesetzt werden.

Außerdem sind Grünfestsetzungen zum Baumerhalt, Pflanzfestsetzungen sowie Festsetzungen zur Niederschlagsentwässerung und zur Befestigung von Wegen, Plätzen und Zufahrten vorgesehen.

Hinsichtlich der noch laufenden friedhofsrechtlichen Fristen wurde zudem eine aufschiebend bedingte Festsetzung aufgenommen, welche die Nutzung der Flächen mit bestehenden Grabnutzungs- und Pietätsfristen erst nach der Entwidmung sicherstellt. Hinzu kommt eine befristete Festsetzung r die Erschließung der noch bis Ende 2025 laufenden Grabnutzungsrechte.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die Aufstellung des Bebauungsplans 3-84 „Georgen-Parochial-Friedhoff III, Weißensee“ erfolgt nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung. Die Kosten der Planung sowie die Folgekosten für soziale Infrastruktur u. a. werden durch den Vorhabenträger getragen.

r die Planung und den Bau einer Grundschule ist in die Finanzplanung des Landes Berlin (Investitionsprogramm 2022 2026) unter Kapitel 2710,
Titel 70900 Neubau von Schulen durch noch nicht bestimmte Umsetzungseinheiten,
die Maßnahme 03Gn21, Grundschule evang. Georgen-Parochial-Friedhof III: Neubau Grundschule mit Sporthalle einschl. Sportaußenflächen- und Freiflächengestaltung; 13086 Berlin, Gustav-Adolf-Str., mit erwarteten Gesamtkosten von 32.500 T€ aufgenommen worden, ohne dass eine Finanzierung gesichert ist.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine Auswirkungen

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

Mit der Entwicklung eines neuen Wohngebiets mit Geschosswohnungsbau auf Grundlage des erarbeiteten städtebaulichen Konzepts wird insbesondere den Wohnbedürfnissen von Familien, aber auch für Studenten sowie r pflegebedürftige und an Demenz erkrankte Personen durch betreutes Wohnen und Pflegeeinrichtungen entsprochen. Dies entlastet zusätzlich Familien und ermöglicht es zeitgleich eine Unterbringung nahe der Angehörigen.

Durch die geplanten Festsetzungen von Gemeinbedarfsflächen „Schule“ wird dem Anspruch sozialverantwortlicher Wohngebietsversorgung mit sozialer Infrastruktur im Ortsteil Weißensee Rechnung getragen. Dies wird sich insbesondere auf die Lebensqualität von Familien mit Kindern positiv auswirken.

 

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und
rgerdienste

Anlagen

  1.          Übersicht - Darstellung der Grabstätten mit Nutzungsrechten, Ruhe- und Pietätsfristen
  2.          Vorentwurf zum Bebauungsplan 3-84 „Georgen-Parochial-Friedhof III, Weißensee“ (Stand 17.02.2023)
  3. Beiplan Bäume zum Vorentwurf Bebauungsplan 3-84 „Georgen-Parochial-Friedhof III, Weißensee“ (Stand 02.02.2023)

 

 
 

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