Drucksache - IX-0603  

 
 
Betreff: Abberufung eines stellvertretenden Mitglieds der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
26.04.2023 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA 14.BVV am 26.04.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

28.03.3023

An die
Bezirksverordnetenversammlung


Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Abberufung eines stellvertretenden Mitglieds der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgenden Beschluss gefasst:

Das Bezirksamt stimmt der vorzeitigen Abberufung der Inhaberin der Funktion der für Jugend zuständigen Amtsleitung als stellvertretendes Mitglied der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Pankow durch die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung zum 31.03.2023 zu.

Begründung

Die vorzeitige Abberufung erfolgt wegen der Beendigung des Dienstverhältnisses der Stelleninhaberin im Bezirksamt Pankow von Berlin zum 31.03.2023.

Am 14.12.2021 beschloss das Bezirksamt, der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung die Inhaber:innen der Funktionen Bezirksstadträtin für Gesundheit und Soziales sowie Bezirksstadtrat für Jugend und Familie als ordentliche Mitglieder sowie die Inhaber:innen der Funktionen der für Soziales und für Jugend zuständigen Amtsleitungen, der Leitung des Steuerungsdienstes, SE Finanzen und Personal, und die Koordinierungsstelle SGB II bei der für Soziales und Gesundheit zuständigen Bezirksstadträtin als stellvertretende Mitglieder der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Pankow zu benennen. Der Beschluss wurde der BVV am 13.01.2022 (IX-0040) zur Kenntnis gegeben.

Nach neuer Besetzung der ab 01.04.2023 vakanten Stellen der für Jugend zuständigen Amtsleitung wird das Bezirksamt den/die Inhaber:innen dieses Dienstpostens der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung als stellvertretendes Mitglied der Trägerversammlung mit der Bitte um Bestellung und Entsendung vorschlagen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
r die Leiterin der Abteilung Soziales und Gesundheit

 

 

 
 

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