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Drucksache - IX-0603
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Abberufung eines stellvertretenden Mitglieds der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Pankow |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt stimmt der vorzeitigen Abberufung der Inhaberin der Funktion der für Jugend zuständigen Amtsleitung als stellvertretendes Mitglied der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Pankow durch die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung zum 31.03.2023 zu.
Begründung
Die vorzeitige Abberufung erfolgt wegen der Beendigung des Dienstverhältnisses der Stelleninhaberin im Bezirksamt Pankow von Berlin zum 31.03.2023.
Am 14.12.2021 beschloss das Bezirksamt, der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung die Inhaber:innen der Funktionen Bezirksstadträtin für Gesundheit und Soziales sowie Bezirksstadtrat für Jugend und Familie als ordentliche Mitglieder sowie die Inhaber:innen der Funktionen der für Soziales und für Jugend zuständigen Amtsleitungen, der Leitung des Steuerungsdienstes, SE Finanzen und Personal, und die Koordinierungsstelle SGB II bei der für Soziales und Gesundheit zuständigen Bezirksstadträtin als stellvertretende Mitglieder der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Pankow zu benennen. Der Beschluss wurde der BVV am 13.01.2022 (IX-0040) zur Kenntnis gegeben.
Nach neuer Besetzung der ab 01.04.2023 vakanten Stellen der für Jugend zuständigen Amtsleitung wird das Bezirksamt den/die Inhaber:innen dieses Dienstpostens der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung als stellvertretendes Mitglied der Trägerversammlung mit der Bitte um Bestellung und Entsendung vorschlagen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn |
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