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Drucksache - IX-0596
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Die BVV bestätigt die Bildung der in Drs. IX-0033 genannten Ausschüsse für die IX. Wahlperiode. Der in Drs. IX-0307 fortgeführte Terminplan der BVV gilt weiter. Die weiteren Regelungen der Drs. IX-0033 gelten ebenfalls weiter, insbesondere bleiben die Zugriffe auf Ausschussvorsitze, stellvertretende Ausschussvorsitze und Schriftführungen unangetastet. Die Sitzverteilung in den Ausschüssen ändert sich wie folgt:
PartInt (3 Bü90/Grüne, 2 CDU, 2 Linke, 1 SPD, 1 AfD) EB (2 Bü90/Grüne, 2 CDU, 2 Linke, 1 SPD, 1 AfD, 1 BD FDP) BüGO (2 Bü90/Grüne, 2 CDU, 2 Linke, 1 SPD, 1 AfD, 1 BD FDP) KJHA (3 Bü90/Grüne, 2 CDU, 2 Linke, 1 SPD, 1 AfD)
WiDiVerw (4 Bü90/Grüne, 4 CDU, 3 Linke, 2 SPD, 1 AfD) SchuSpo (4 Bü90/Grüne, 4 CDU, 3 Linke, 2 SPD, 1 AfD) WeiKu (4 Bü90/Grüne, 3 CDU, 3 Linke, 2 SPD, 1 AfD, 1 BD FDP)
FiImPerE (5 Bü90/Grüne, 4 CDU, 3 Linke, 3 SPD, 2 AfD) GleiBü (5 Bü90/Grüne, 4 CDU, 3 Linke, 3 SPD, 1 AfD, 1 BD FDP) MobiOrd (5 Bü90/Grüne, 4 CDU, 3 Linke, 3 SPD, 2 AfD) Klima (5 Bü90/Grüne, 4 CDU, 3 Linke, 3 SPD, 2 AfD) Stadt (5 Bü90/Grüne, 4 CDU, 3 Linke, 3 SPD, 1 AfD, 1 BD FDP) SoSeGes (5 Bü90/Grüne, 4 CDU, 3 Linke, 3 SPD, 2 AfD)
Die Ausschüsse der BVV Pankow tagen in oben genannter Sitzverteilung bis zur Neuwahl des Bezirksamtes und werden danach unverzüglich unter Wahrung der neuen Mehrheits- und Stärkeverhältnisse durch die Wiederholungswahl vom 12.02.2023 neu gebildet. Die Neuwahl des Bezirksamtes unterliegt der Verabschiedung und Wirksamkeit des „Gesetz zur Abbildung der Stärkeverhältnisse in der Bezirksverordnetenversammlung im Bezirksamt infolge der Wiederholungswahl des Abgeordnetenhauses am 12.03.2023“ und erfolgt nach den dort festgelegten Prinzipien. In dieser kurzen Übergangszeit sollen in den Ausschüssen pragmatische und möglichst einvernehmliche Lösungen gefunden werden, mit denen ausgeschiedene Bezirksverordnete vorübergehend in den Ausschussvorständen oder bei der Schriftführung vertreten werden, um die Arbeitsfähigkeit der Ausschüsse sicherzustellen. Begründung:Die Wiederholung der Wahl der BVV Pankow von Berlin am 12.02.2023 führt zu veränderten Mehrheits- und Stärkeverhältnissen und macht eine „Neukonstituierung“ der BVV nötig. Nach § 9 (2) BezVG müssen die Mehrheits- und Stärkeverhältnisse in den Ausschüssen abgebildet werden. Diesem Ziel kommt vorliegender Antrag nach. |
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