Drucksache - IX-0592  

 
 
Betreff: Rahmenplan „Alte Schäferei“ im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
26.04.2023 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA 14.BVV am 26.04.2023 Anlage 1
VzK §15 BezVG BA 14.BVV am 26.04.2023 Anlage 2
VzK §15 BezVG BA 14.BVV am 26.04.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Rahmenplan „Alte Schäferei“ im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 folgenden Beschluss gefasst:

Der Ergebnisbericht zum Rahmenplan Alte Schäferei“, einschließlich des erweiterten Betrachtungsraums, wird als bezirkliche Arbeitsgrundlage beschlossen. Der Rahmenplan „Alte Schäferei“ ist im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen.

Begründung

Anlass und Zielstellung der Planung

Nach dem Flächennutzungsplan, den Stadtentwicklungsplänen und bezirklichen Entwicklungsplänen dient die Planungsebene der Rahmenplanung der ersten Konkretisierung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und als Grundlage für die Entscheidung über die generellen Planungsziele. Der städtebauliche Rahmenplan dient den erforderlichen weiteren Planungen, Fachgutachten/Untersuchungen und der verbindlichen Bauleitplanung als Arbeitsgrundlage. In den nachfolgenden komplexen Bebauungsplanverfahren, einschließlich Vorarbeiten, sind die konkreten Maßnahmen zu ermitteln und festzusetzen.

Bezüglich der Wohnbaupotenzialfläche „Alte Schäferei“ sowie der benachbarten kleineren Flächen wurden im Zusammenhang mit der berlinweit stets hohen Nachfrage nach Wohnraum die grundlegenden Rahmenbedingungen für eine Entwicklungsmöglichkeit geprüft und beschrieben.
Die Wohnbaupotenziale befinden sich in einem komplexen stadtplanerischen Entwicklungskontext. Südlich, in unmittelbarer he, befindet sich das Ortszentrum Französisch Buchholz mit dem historischen Dorfanger und nördlich existieren bereits umfangreiche Gewerbeflächen. Hier wird auch noch eines der größten Gewerbegebiete Berlins („Buchholz Nord“) geplant. Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr des Landes Berlin sieht an der Bucher Straße und an der Schönerlinder Straße die Ergänzung von zwei
S-Bahn-Haltepunkten vor und zwischen Eisenbahn-Außenring und Autobahn A 114 wurde eine Fläche für eine neue S-Bahn-Werkstatt reserviert. Insgesamt zeichnet sich der Ortsteil Französisch Buchholz durch eine sehr heterogene Siedlungsstruktur aus.

Aufgabe und Ziel der Rahmenplanung war es, die räumlichen Zusammenhänge zu analysieren, Klärungsbedarfe zu ermitteln und für den Norden von Französisch Buchholz einen konzeptionellen Rahmen r die künftigen Entwicklungen zu erarbeiten. Dabei war es wichtig, ein nachhaltiges Gerüst aus Städtebau, Verkehrs- und Freiraumplanung zu entwickeln.


r die Erarbeitung der planerischen Grundlagen wurden zwei Untersuchungsräume bestimmt: das zentrale Rahmenplangebiet mit detaillierteren Analysen und planerischen Aussagen und der erweiterte Betrachtungsraum für übergreifende Fachaspekte und die Zusammenhänge mit der näheren Umgebung. Die Planung zum erweiterten Betrachtungsraum fasst die übergeordneten Entwicklungen zusammen und formuliert Empfehlungen und Handlungserfordernisse für laufende und künftige Planverfahren.

Im Rahmenplangebiet werden insbesondere die Wohnbaupotenzialflächen im Zusammenhang mit dem Ortskern untersucht. Es werden grundlegende Entwicklungszieler die sinnvolle Arrondierung des Siedlungsgefüges, für den sensiblen Umgang mit der gebauten und der grünen Umgebung sowie r die notwendige verkehrliche Erschließung definiert.

Im Fokus der Untersuchung lagen dabei Flächen, welche im Wohnbauflächeninformationssystem (WoFIS) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen als Wohnbaupotenziale dargestellt sind. Hierbei handelt es sich u. a. um die Fläche „Alte Schäferei“, westlich der Schönerlinder Stre und nördlich des Ortskerns.

Der überlieferte Name, der von 1958 bis in die 1990er Jahre für Schaf-, Rinder- und Schweinestallhaltung genutzten Fläche, ist in Französisch Buchholz etabliert und deshalb Namensgeber der Rahmenplanung. Die Fläche liegt seit der Nutzungsaufgabe brach. Es besteht ein Entwicklungsinteresse des Eigentümers, bestehend aus einem privater Bauträger und einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft, bezüglich eines Wohnquartiers.

Diese Potenzialfläche war eine der Flächen, die im Rahmen der Stadtentwicklungspläne Wohnen, StEP Wohnen 2025 und StEP Wohnen 2030, im Dissens zwischen dem Bezirk Pankow und der Senatsverwaltung r Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen diskutiert wurden.

Im Rahmen der Erarbeitung des StEP Wohnen 2025 wurden ab 2012 eine Vielzahl an Potenzialflächen für den Wohnungsbau auf dem Gebiet des Bezirks Pankow geprüft. Dazu gerte auch die Fläche „Alte Schäferei“ (Französisch-Buchholz-Nord, nordöstlich der Hans-Schumacher-Straße). Das Bezirksamt Pankow von Berlin hatte zum damaligen Zeitpunkt entschieden, diese Fläche nicht als Wohnbaupotenzial zu präferieren und die Bezirksverordnetenversammlung darüber in Kenntnis gesetzt. Grundlage war der Bezirksamtsbeschluss Nr.: VII-0420/2013 vom 05.03.2013 mit Kenntnisnahme der BVV
(Drs. Nr. VII-0365) am 06.03.2013.

In der Folge wurde die Fläche 2014 im „StEP Wohnen 2025“ als nachrangige Potenzialfläche dargestellt und im Wohnbauflächeninformationssystem (WoFIS) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) als „Fläche mit perspektivisch gesamtstädtischer Bedeutung“ geführt. Inzwischen ist die Fläche im nachfolgenden StEP Wohnen 2030 (August 2019) als langfristige (realisierbar binnen 12 Jahren) Potenzialfläche dargestellt. Zurzeit befindet sich der StEP Wohnen erneut in der Fortschreibung durch die SenSBW. Auf Grund des prognostizierten Bevölkerungsanstieges, des großen Wohnraumbedarfes und der integrierten Lage des Gebietes in Nachbarschaft zu anderen Entwicklungsräumen im Nordosten (Verkehrsinfrastruktur und Gewerbeflächen) wurde im Februar 2020 begonnen, eine städtebauliche Rahmenplanung für das Gebiet zu erarbeiten, die auch die angrenzenden Bereiche einbezieht.

Die Erarbeitung einer städtebaulichen Rahmenplanung wurde 2020 ausgeschrieben und beauftragt.

Die BVV wurde über den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigungen regelmäßig über den Planungsstand informiert, zuletzt über den inhaltlich fertiggestellten Entwurfsstand im Mai 2022. Der Planungsstand wurde von den Ausschussmitgliedern überwiegend grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen.

Daher wurde davon ausgegangen, dass die 2013 vertretene ablehnende Auffassung zur Entwickelbarkeit des Areals „Alte Schäferei“ kommunalpolitisch auf der Bezirksebene nicht weiterverfolgt wird und somit ein grundsätzlicher Dissens bezüglich eines Wohnungsneubaustandortes nicht mehr besteht.Der komplette Bericht zum Rahmenplan ist als Anlage beigefügt.
Weiteres Vorgehen

r die Realisierung eines neuen Wohnquartiers auf dem Areal „Alte Schäferei“, einschließlich der sozialen und grünen Infrastruktur (u. a. Schule und Kita), der landschaftsplanerischen Belange (u. a. Kompensationsflächen) und der verkehrlichen Infrastruktur, werden weitere qualifizierende Fachplanungen erforderlich sein. Dieses würde vorbereitend bzw. begleitend zu einem notwendigen Bebauungsplanverfahren erfolgen.

Geltungsbereich Bebauungsplanverfahren „Alte Schäferei“

Aufgrund der homogenen Eigentumsverhältnisse auf dem Gelände „Alte Schäferei“ und dem Entwicklungsinteresse der Eigentümergemeinschaft wird, auf Grundlage des Rahmenplans und mit aktiver Beteiligung des Eigentümers und Bauträgers, die Aufstellung eines Bebauungsplans empfohlen. Der Bauträger beteiligt sich an der Erstellung vertiefender städtebaulicher Planungen und erforderlicher fachspezifischer Gutachten und Untersuchungen.

Die aus dem städtebaulichen Entwurf abzuleitenden Kennzahlen für den Wohnungsbau fließen in die Aktualisierung des Wohnbauflächeninformationssystems (WoFIS) wie folgt ein: für das Teilquartier „Alte Schäferei“ mit ca. 2.000 WE und für die Teilquartiere östliche der Schönerlinder Straße und nördlich und südlich der Bucher Straße mit der Summe von 1.900 WE als mittelfristige Potenzialflächen (ca. 4 — 7 Jahre).
Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Zeitraum vom 05. bis 30.11.2021 hatten die Bürgerinnen und rger die Möglichkeit, die Planunterlagen des Rahmenplans „Alte Schäferei“ einzusehen und ihre Gedanken, Hinweise oder auch Bedenken mitzuteilen. Das Beteiligungsverfahren fand über die Onlineplattform zur Bürgerinnenbeteiligung des Landes Berlin "meinBerlin", die Internetseite des Bezirksamtes Pankow von Berlin und zwei Bürgerinnen- und rgersprechstunden als Vorortveranstaltungen statt. Es gab natürlich auch die Option, dem Stadtentwicklungsamt Pankow von Berlin Anmerkungen per Mail oder postalisch zu senden. Auf den Vorortveranstaltungen erläuterten Vertreterinnen und Vertreter des Bezirksamtes Pankow von Berlin u. a. die Systematik einer Rahmenplanung, den Planungsprozess bis zum Start eines konkreten Bauvorhabens, die Notwendigkeit konkretisierender Fachgutachten (z. B. Verkehr, technische Ver- und Entsorgung, Landschaftsplanung und Umweltbelange) und Bebauungsplänen. Die eingegangenen Kommentare wurden zur Kenntnis genommen und in der weiteren Bearbeitung, soweit sie diese Planungsebene betrafen, berücksichtigt. Alle zurzeit für die Planungsphase noch nicht relevanten Anmerkungen werden in den weiteren Planungsprozess einbezogen.

Ämterbeteiligung

Die Beteiligung der Senatsverwaltungen und bezirklichen Ämter fand im
Februar/März 2022 statt. Eine Übersicht in Tabellenform ist als Anlage beigefügt. Das bezirkliche Umwelt-und Naturschutzamt erhielt zusätzlich einen späten Stand der Entwurfsfassung (30.06.2022) zur Stellungnahme.

Folgende Senatsverwaltungen und bezirklichen Ämter waren am Planungsprozess beteiligt: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Abt. Stadtplanung, Referate IA, IB, Wohnbauleitstelle (WBL), Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Sen UMVK IV B W, Bezirksamt Pankow von Berlin: Stadtentwicklungsamt, Umwelt- und Naturschutzamt, Schul- und Sportamt, Wirtschaftsförderung, sozialraumorientierte Planungskoordination, untere Denkmalschutzbehörde, Amt für Soziales, Seniorenservice und soziale Angebote, Jugendamt, Straßen- und Grünflächenamt, Sozialraumorientierte Planungskoordination/Beteiligungsbüro.

Die zusammengefassten Hinweise der Beteiligungen und der Umgang damit sind in Tabellenform als Anlage beigefügt.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Die Rahmenplanung stellt eine erforderliche Grundlage zur Sicherung von Flächen r gemeinwohlorientiertem Wohnraum und zur Entspannung des Wohnungsmarktes in Berlin unter Beachtung einer integrierten Stadtentwicklung dar.

Kinder- und Familienverträglichkeit

Entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und
rgerdienste

Anlagen

 

Auswertung Beteiligung Öffentlichkeit und Ämter

Bericht Rahmenplan “Alte Schäferei“

 

 
 

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