Drucksache - IX-0571  

 
 
Betreff: Lärmschutz für Buchholz und Blankenburg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDU für Bürger_innenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.01.2023 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.06.2023 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag 2. Ausfertigung Fraktion CDU für Bürger_innen + SPD 12. BVV am 25.01.2023
Antrag CDU für Bürger_innen 12. BVV
VzK §13 BezVG/SB BA 15.BVV am 14.06.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0571

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Lärmschutz für Buchholz und Blankenburg

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 02. Sitzung am 25.01.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0571

„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich an die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordost zu wenden und die Errichtung von Lärmschutzwänden auf der westlichen Seite der jüngst sanierten A114 gemäß bestehendem Beschlüssen der BVV Pankow einzufordern.
Dem Bezirksamt wird zudem empfohlen, sich an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zu wenden, um entweder die seitens der Senatsverwaltung zugesagten aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen (hier nach Abschluss der Arbeiten insbesondere die Einrichtung von Lärmschutzwänden) an der A114 einzufordern oder sie selbst in Auftrag zu geben.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat bezüglich des Ersuchens aus der BVV mit der r Verkehrswege zuständigen Senatsverwaltung r Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und der Autobahn GmbH Kontakt aufgenommen.

Die Autobahn GmbH antwortete am 27.03.2023 auf die Anfrage zusammenfassend wie folgt: Eine Untersuchung zu den Geräuschimmissionen sowie zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen an den bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen östlich und westlich an der A114 wurde beauftragt. Die Prüfung ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht abgeschlossen. Festlegungen zur Umsetzung von Lärmschutzwänden oder von passiven Lärmschutzmaßnahmen liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Die Untersuchungen der Autobahn GmbH beschränken sich dabei auf die bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen. Bauvorhaben, die an den Verkehrsweg heranrücken, wie die Wohnungsbauvorhaben im Rahmen des Bebauungsplans 3-59, prüfen die Anforderungen hinsichtlich des Schallschutzes im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans. Durch die Festsetzungen im Bebauungsplan bezüglich des Lärmschutzes ist die Errichtung einer Lärmschutzwand zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Verkehrsgeräusche im Planungsgebiet nicht notwendig.

Wir bitten die Drucksache als erledigt anzusehen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum

 

 
 

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