Drucksache - V-0648  

 
 
Betreff: Gen-Food
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDS 
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.03.2004 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antr. PDS, 21. Tagung, 03.03.2004

Vor dem Hintergrund der am 18

 

Vor dem Hintergrund der am 18. April 2004 in Kraft tretenden EU-Verordnung zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel wird das Bezirksamt aufgefordert,

 

1.

mit Vertretern der im Bezirk ansässigen Lebensmittelfilialisten und dem Berliner Einzelhandelsverband Gespräche mit dem Ziel zu führen, eine schriftliche Verpflichtung dieser Handelskonzerne bzw. des Verbandes zu erhalten, in ihren Filialen im Bezirk keine gentechnisch veränderten Nahrungs- und Genussmittel anzubieten;

 

2.

unverzüglich und in für die Bevölkerung des Bezirkes geeigneter Weise jene Lebensmittelgroßhändler bzw. -einzelhändler öffentlich bekannt zu machen, die sich einer solchen Selbstverpflichtung verweigern;

 

3.

das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt zu beauftragen, im Rahmen seiner routinemäßigen Kontrollen von Lebensmittelgroßmärkten und -einzelhandels­ge­schäf­ten zu überprüfen, ob sich die Lebensmittelgroßhändler bzw. die Einzelhändler, die eine Selbstverpflichtung abgegeben haben, auch daran halten. Im negativen Falle ist die Öffentlichkeit umgehend zu informieren. 

 

 

Die biologischen Wirkungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und mithin ihre medizinisch relevanten Folgen (z

Die biologischen Wirkungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und mithin ihre medizinisch relevanten Folgen (z.B. Allergien) sind bisher nur unzureichend bekannt, weil in der Europäischen Union noch nie eine statistisch relevante Zahl von Menschen diesen neuen biologischen Agentien ausgesetzt wurde, auf dem Weltmarkt hingegen keine Kennzeichnungspflicht besteht.

Die neue europäische Kennzeichnungsverordnung stellt einen Kompromiss dar zwischen den Forderungen der Lebensmittelindustrie einerseits, billiger erzeugte Grundstoffe in den menschlichen Nahrungskreislauf einzubringen, und dem Verbraucherinteresse auf der anderen Seite, Nahrung selbstbestimmt auswählen zu können. Diese Wahlmöglichkeit hat in städtischen Ballungszentren wie Berlin jedoch nur theoretischen Charakter: die Mehrzahl der Bevölkerung des Bezirkes ist dazu entweder finanziell oder auf Grund ihrer Wohnverhältnisse schlicht nicht in der Lage. Ihre einzige Möglichkeit besteht in der Vermeidung derartiger Nahrungsmittel.

Schon allein aus Gründen der Führsorge für die Volksgesundheit, die dem Bezirksamt ohnehin obliegt, steht das Bezirksamt in der Pflicht, durch geeignete Maßnahmen und Informationen das Wahlrecht der Bevölkerung bezüglich der von ihr verzehrten Lebensmittel nach allen Kräften zu fördern.

 

 
 

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