Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - V-0648
Vor dem Hintergrund der am 18. April 2004 in Kraft tretenden EU-Verordnung zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel wird das Bezirksamt aufgefordert,
Die biologischen Wirkungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und mithin ihre medizinisch relevanten Folgen (z.B. Allergien) sind bisher nur unzureichend bekannt, weil in der Europäischen Union noch nie eine statistisch relevante Zahl von Menschen diesen neuen biologischen Agentien ausgesetzt wurde, auf dem Weltmarkt hingegen keine Kennzeichnungspflicht besteht. Die neue europäische Kennzeichnungsverordnung stellt einen Kompromiss dar zwischen den Forderungen der Lebensmittelindustrie einerseits, billiger erzeugte Grundstoffe in den menschlichen Nahrungskreislauf einzubringen, und dem Verbraucherinteresse auf der anderen Seite, Nahrung selbstbestimmt auswählen zu können. Diese Wahlmöglichkeit hat in städtischen Ballungszentren wie Berlin jedoch nur theoretischen Charakter: die Mehrzahl der Bevölkerung des Bezirkes ist dazu entweder finanziell oder auf Grund ihrer Wohnverhältnisse schlicht nicht in der Lage. Ihre einzige Möglichkeit besteht in der Vermeidung derartiger Nahrungsmittel. Schon allein aus Gründen der Führsorge für die Volksgesundheit, die dem Bezirksamt ohnehin obliegt, steht das Bezirksamt in der Pflicht, durch geeignete Maßnahmen und Informationen das Wahlrecht der Bevölkerung bezüglich der von ihr verzehrten Lebensmittel nach allen Kräften zu fördern. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |