Drucksache - IX-0554  

 
 
Betreff: Kommunale Wärmeplanung für Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.01.2023 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigungen mitberatender Ausschuss
09.02.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigungen vertagt   
11.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigungen vertagt   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungspläne und Genehmigungen mitberatender Ausschuss
Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement federführender Ausschuss
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
09.01.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü 90/Grüne 12.BVV am 25.01.2023

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob für die Gebäude im Bezirk eine kommunale Wärmeplanung als Teil des Fokus- oder Klimaschutzteilkonzepts für das Handlungsfeld Wärmeplanung erstellt werden kann und hierfür Fördermittel im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gemäß der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) beantragt werden können. Bei positivem Prüfergebnis wird das Bezirksamt gebeten, das Antragsverfahren einschließlich der Vorhabenbeschreibung zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Pankow durch fachkundige externe Dienstleister*innen vor dem 31.12.2023 zu durchlaufen und hierfür eventuell nötige ergänzende Eigenmittel bereitzustellen.

gez. BV Almuth Tharan, BV Hannah Wettig, BV Reemt Heuke


Begründung:

Mithilfe des kommunalen Wärmeplans wird der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteur*innen geschaffen. Die kommunale Bauleitplanung erhält wichtige Erkenntnisse über zu sichernde Flächenbedarfe für die künftige Wärmeversorgung. Wärmepläne bestehen in der Regel aus einer Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und Treibhausgas-Bilanz des Ist-Zustands beinhaltet, und einer Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen. Anhand der Analysen werden Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll. Auf Basis dieser Szenarien wird eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90%.

 
 

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