Drucksache - IX-0550  

 
 
Betreff: Parkpflegewerk Schlosspark Schönhausen für Stadtnatur und Klimagesundheit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss für Stadtentwicklung, Bebauungspläne und Genehmigungen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.01.2023 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur mitberatender Ausschuss
07.02.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur vertagt   
18.04.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur vertagt   
06.06.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigungen federführender Ausschuss
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungspläne und Genehmigungen federführender Ausschuss
30.08.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bebauungspläne und Genehmigungen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.02.2024 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü90/Grüne 12. BVV am 25.01.2023
Stellungnahme KliUmNat
Beschlussempfehlung StaBauGe 21. BVV am 28.02.2024

Das Bezirksamt wird ersucht, r den Schlosspark Schönhausen ein Parkpflegewerk zu erstellen und sich neben dem Denkmalschutz des Gartendenkmals auch an den Zielen Naturschutz, Klimaanpassung und Erholungswert zu orientieren.

 

Das Parkpflegewerk soll Konzepte beinhalten für

- eine klimaangepasste und zugleich die heimische Fauna unterstützende Pflege und Neupflanzung von Bäumen und Sträuchern für Biodiversität/Biotopverbund und ein hohes Grünvolumen,

- die Durchwegung, d.h. die Abgrenzung und Gestaltung der Wege mit Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes, aber auch der gleichzeitigen Nutzung zur Erholung und für Alltagswege im Sinne der Ziele des Mobilitätsgesetzes Berlin.

 

Das Parkpflegewerk soll als Schwerpunkt die öffentliche Grünanlage in Verwaltung des Bezirks betrachten und mit Konzepten der anderen im Bereich des Gartendenkmals liegenden Flächen abgestimmt werden bzw. entsprechende Konzepte befördern.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, für die Finanzierung eines Parkpflegewerks Fördermittel aus den Bereichen der Ziele des Parkpflegewerks einzuwerben und/oder sich beim Senat für die Finanzierung einzusetzen.


Begründung der Beschlussempfehlung Ausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungspläne und Genehmigungen (federführend):

Die einreichende Fraktion stellte den Antrag in der Ausschusssitzung am 30.08.2023 vor. Im mitberatenden Ausschuss wurde die Drucksache unverändert angenommen. In der Vorstellung wies der Einreicher darauf hin, dass ein solches Parkpflegewerk seit langem fehle, insbesondere um Konflikte zwischen weiterer Verdichtung und Stadtnatur zu vermeiden. Der Antrag wolle das ändern, und setze dabei Schwerpunkte. Die Kosten betragen 300.000 €, aber die Biotopverbundplanung finde sich im aktuellen Entwurf des Haushalts wieder, es brauche jetzt die Bekundung des politischen Willens.

Eine Aussprache wurde nicht gewünscht der Antrag mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung angenommen.

 

Stellungnahme Ausschuss für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur (mitberatend):

Die Drucksache wurde am 06.06.2023 abschließend im Ausschuss behandelt.

Seitens des Ausschusses wird der Bedarf einer Abstimmung zwischen Land und Bezirk über die Ausrichtung des Gartendenkmals betont. Das Bezirksamt merkt an, dass auch eine Abstimmung mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten tig sei.

Seitens des Ausschusses wird die Zielrichtung des Antrags begrüßt.

Dem Antrag wird zugestimmt.

Begründung Ursprungsantrag Fraktion ndnis90/ Die Grünen:

Der Schlosspark Schönhausen ist ein Gartendenkmal (Objekt-Nr. 09046059, Denkmaldatenbank und Karte [7]), der neben dem inneren Schlosspark in Verwaltung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) u.a. eine große öffentliche Grünanlage in Verwaltung des Bezirks Pankow umfasst. Darüber hinaus ist der Weg von der Ossietzkystraße bis zur Schlossallee Teil des Radverkehrsnetzes gemäß Radverkehrsplan Berlin sowie Bestandteil des Radfernwegs Berlin-Usedom [1]. Außerdem ist ein Teil davon wegen der Nutzung als Schulweg zu den Schulen nördlich des Schlossparks beleuchtet und für die Nutzung bei allen Wetterbedingungen befestigt.

Mit der zunehmenden Nutzung von Gnanlagen muss im Sinne der doppelten Innenentwicklung eine Aufwertung auch der grünen Infrastruktur stattfinden - grundlegend für den Erfolg ist die Einbindung der maßgeblichen Akteure [2]. Bei den vom Bezirksamt Anfang 2023 vorgenommen Fällungen und Rodungen wurde erneut deutlich, dass eine zusammenhängende Planung für die Pflege und Entwicklung des Gartendenkmals fehlt. Das Landschaftsprogramm legt fest, dass es bei Gartendenkmalen erforderlich ist, historische Belange, kulturelle Nutzung, Erholungsanspruch und Naturschutz konzeptionell zu verbinden [3]. Dieses Konzept soll ein verbindliches Parkpflegewerk darstellen, das auf der Grundlage einer Beteiligung von Ämtern (u.a. den Denkmalbehörden, Straßen- und Grünflächenamt, Amt für Umwelt- und Naturschutz), BVV, Verbänden und Anwohnenden erstellt wird.

Der Schlosspark ist eine Kernfläche der naturnahen Park-und Grünanlagen im Biptopverbund Pankow [4], der entsprechend der VzK VIII-0889 von den Fachämtern in allen anstehenden Planungsprozessen zu berücksichtigen ist. Die Artikel 2 und 20a des Grundgesetzes geben die Ziele Klimagesundheit und Klimaanpassung vor [5]. Zuletzt hebt das Abschlussdokument der internationalen Biodiversitätskonferenz „COP 15“ vom Dezember 2022 die Wichtigkeit von Ökosystemleistungen und naturbasierten Lösungen hervor. In urbanen und dicht besiedelten Gebieten soll die blaugrüne Infrastruktur ausgebaut und verbunden werden und die Planung Biodiversität für die Wohlfahrt und Gesundheit der Menschen einbeziehen (vgl. Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework, Ziele 11 und 12 [7]). Ein Denkmal darf in seinem Erscheinungsbild geändert werden, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt (§ 11 DSchG Bln) dieses öffentliche Interesse Interesse kann der Naturschutz sein (vgl. Rechtsgutachten „Naturschutz und Denkmalpflege in historischen Parkanlagen“ [7]).

Der BVV-Beschluss VIII-0503 zu einem Nutzungskonzept für Park und Wege enthielt einige Aspekte, bezieht aber die Verknüpfung mit dem Denmalschutz und das Instrument eines Parkpflegewerks nicht explizit ein. Daher ist nun erneut notwendig, über die BVV das Verwaltungshandeln des Bezirksamtes anzuregen.

[1] https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/radverkehrsnetz/karte/

[2] https://www.bfn.de/publikationen/broschuere/doppelte-innenentwicklung-perspektiven-fuer-das-urbane-gruen

[3] https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/natur-gruen/landschaftsplanung/landschaftsprogramm/lapro_begruendung_2016.pdf

[4] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/naturschutz/artikel.231385.php

[5] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

[6] https://www.cbd.int/conferences/2021-2022/cop-15/documents

[7] http://naturschutz-und-denkmalpflege.projekte.tu-berlin.de/media/pdf/Hilsberg_Verkehrssicherungsgutachten_2011.pdf

[8] https://denkmaldatenbank.berlin.de/daobj.php?obj_dok_nr=09046059

 

 
 

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