Drucksache - IX-0542  

 
 
Betreff: Ausstattung der Büroarbeitsplätze
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.01.2023 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA 12.BVV am 25.01.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.01.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

 

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Ausstattung der Büroarbeitsplätze

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.01.2023 folgenden Beschluss gefasst:

Alle Büroarbeitsplätze werden zukünftig mit elektrisch höhenverstellbaren Steh-Sitz-Tisch-en ausgestattet. Bestehende Arbeitsplätze werden sukzessive damit ausgestattet und nachgerüstet. Die Ausstattungsfarbe für alle Büromöbel wird als grauweiß festgelegt.

Begründung

Mit dem aktuellen Berliner Koalitionsvertrag der Legislaturperiode 2021-2026 wird allgemein mehrfach im Rahmen des Personalmanagements, des präventiven Gesundheitsschutzes und mit Blick auf zukünftige Desk-Sharing Arbeitsplätze die Verbesserung der Arbeitsplatzausstattung gefordert.

Konkret kann für das Bezirksamt Pankow festgestellt werden, dass neuen Mitarbeiter:innen auf die bei anderen Arbeitgebern weitverbreitetet Ausstattung mit elektrisch höhenverstellbaren Bildschirmarbeitsplätzen, Steh-Sitz-Tische genannt, hingewiesen wird. Um als attraktiver Arbeitgeber um die Ressource Mensch konkurrenzfähig zu bleiben, müssen derart Steh-Sitz-Tische zur Standardausstattung werden. Bestehende Arbeitsplätze sind umgehend nachzurüsten.

Über das Argument der Mitarbeiterbindung hinaus beugen Steh-Sitz-Tische durch die Reduzierung der Sitzzeit am Arbeitsplatz Rückenkrankheiten vor, steigern die Leistung, Konzentrationsfähigkeit, sowie Motivation und minimieren die Ausfallzeiten.

Um zukunftsfähig zu werden muss im Rahmen der mittelfristigen Umorganisation der Berliner Verwaltung hin zu digitalen, flexiblen Arbeitsplätzen, inklusive Desk-Sharing, eine einheitliche Ausstattung der Büromöblierung umgesetzt werden.

Die derzeit bestehende Regelung zur personengebundenen Ausstattung mit einem Steh-Sitz-Tisch im Falle von alters- oder leidensgerechten Arbeitsplätzen (BA-Beschluss Nr. VIII-0069/2017) führt zu einem enormen organisatorischen und logistischen Aufwand, der sich aus Sicht des präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes r alle Beschäftigten als unbefriedigend herausstellt. Umzüge von Kolleginnen und Kollegen sind, im Besonderen in Bezug auf bel, derzeit mit einem sehr hohen logistischen Aufwand verbunden. Daher ist eine einheitliche Ausstattung der Büroarbeitsplätze auch ein Schritt in Richtung Flexibilität innerhalb der Verwaltung Pankows.

Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, dass ein moderner Arbeitsplatz einen Steh-Sitz-Tisch beinhaltet, der an jedem Büroarbeitsplatz zur Verfügung stehen muss.

Der Fachbereich Innere Dienste ist im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Beschaffung und Ausstattung von derzeit ca. 1.750 Büroarbeitsplätzen in den Bürodienstgebäuden zuständig und plant daher, beginnend mit dem HHJ 2023, Steh-Sitz-Tische als Standardausstattung anzubieten. Aufgrund der schlechten finanziellen Ausstattung bei dem Beschaffungstitel bestand die bisherige Standardausstattung lediglich aus einem manuell henverstellbaren Schreibtisch, der auf maximal 80cm Höhe ausgefahren werden konnte.

Durch die Beschaffung von 350 leidensgerechten Arbeitsplätzen, 174 altersbedingten und 311 aus anderen Bereichen finanzierten Steh-Sitz-Tischen ist derzeit bereits von einer Deckung des Bedarfes von ca. 50% auszugehen. Der durch das Bezirksamt zu leistende Finanzierungsanteil lag dabei bereits bei ca. 550.000 € brutto.

Der weiterhin verbleibende Bedarf umfasst ca. 900 Bildschirmarbeitsplätze. Dieser kann innerhalb von 3 Jahren bis Ende 2025 vollständig auflöst werden. Dafür können hrlich jeweils 300 Steh-Sitz-Tische beschafft werden. Die in Kapitel 3306, Titel 51140hrlichen Festlegungen dafür betragen 200.000 € brutto, sodass mit einem gesamten Finanzierungsbedarf von ca. 600.000 € brutto zu rechnen ist.

Anzumerken ist gleichfalls, dass der Mehrkostenanteil eines elektrisch höhenverstellbaren Steh-Sitz-Tisches gegenüber dem Grundmodel um 200 € brutto höher liegt und damit mittelfristig gerechnet lediglich einen gesamten Mehrkostenanteil von 180.000 € brutto verursacht.

Beginnend mit dem HHJ 2023 werden weiterhin alle romöbel in der Farbe grauweiß beschafft. Bisher waren bei der Beschaffung auf der Grundlage des Rundschreibens „romobiliar“ Nr. 34/2022 des Landesverwaltungsamtes zwei unterschiedliche Farbvarianten bei den Möbeln wählbar (senatseiche und hellgrau).

Dies vereinfacht die Beschaffungsprozesse, das persönliche Interesse der Mitarbeitenden rückt zugunsten eines einheitlichen optischen Eindrucks in den Hintergrund. Das Ziel, bei personellen Umzügen im Bereich der Möbel nur noch den persönlichen Stuhl und den Container umzuziehen, wird damit realistischer.

Individuelle Beschaffungen und Sonderregelungen (Farbe/Sondergrößen etc.) gibt es lediglich für repräsentative Büros auf der Ebene der Amts- und Abteilungsleitungen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn

 

 

 
 

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