Drucksache - IX-0541  

 
 
Betreff: Wahl der Patientenfürsprecherin für das Krankenhaus des Maßregelvollzugs im Bezirk Pankow für die IX. Wahlperiode
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.01.2023 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA 12. BVV am 25.01.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.01.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 16 BezVG

1.            Gegenstand der Vorlage

Wahl der Patientenfürsprecherin für das Krankenhaus des Maßregelvollzugs im Bezirk Pankow für die IX. Wahlperiode

2.            Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Als Patientenfürsprecherin für das Krankenhaus des Maßregelvollzugs im Bezirk Pankow wird für die Dauer der IX. Wahlperiode nach § 30 Abs. 1 und 5 LKG in Verbindung mit §§ 12, 52 PsychKG Frau Heike Schmidt gewählt:

3.            Begründung

Jede Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 16 Absatz 1 Buchstabe e) Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 30 Absatz 1 Satz 1 Landeskrankenhausgesetz (LKG) bzw. § 12 Gesetz für psychisch Kranke PsychKG für die Dauer ihrer Wahlperiode für jedes Krankenhaus oder gemeinsam für mehrere Krankenhäuser des Bezirks nach Anhörung des Krankenhauses oder der Krankenhäuser eine Patientenfürsprecherin oder einen Patientenfürsprecher. Entsprechend der novellierten Fassung des LKG vom 18. September 2011 erfolgt die Besetzung dieses Ehrenamtes nach berlinweit einheitlichen Standards. Am 31.08.2022 (Drucksache IX-0318) hlte die Bezirksverordnetenversammlung die Patintenfürsprecher:innen für die Pankower Krankenhäuser - mit Ausnahme des Krankenhauses des Maßregelvollzugs.

Das Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin hat einen Standort in Reinickendorf und einen Standort in Buch im Lindenberger Weg 69, 13125 Berlin. In der Vergangenheit wählte die Reinickendorfer BVV eine:n Patientenfürsprecher:in für diese psychiatrische Klinik, der oder die auch den Standort Berlin-Buch bediente. Aus praktikablen Gründen bedient Reinickendorf in der aktuellen Legislaturperiode den Standort in Buch nicht mehr mit. So führte das Bezirksamt die erforderliche Interessenbekundung erstmalig auch für das Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin-Buch durch. Das Krankenhaus machte Einwände gegen den hier im Verfahren zunächst ausgewählten Patientenfürsprecher geltend. Daher erfolgten unter Nutzung diverser Medien mehrfach erneute Ausschreibungen. Einzige Interessentin/Bewerberin war Frau Heike Schmidt.

Im Ergebnis des gemeinsam mit Vertreter:innen des Krankenhauses des Maßregelvollzugs durchgeführten Verfahrens schlägt das Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung Frau Heike Schmidt als Patientenfürsprecherin für dieses psychiatrische Krankenhaus vor. Die Vertreter:innen des Krankenhauses signalisierten während des Auswahlgespräches und der zugleich erfolgten Anhörung ihre Zustimmung zu der Personalie. Frau Schmidt stellte sich am 08.12.2022 dem Ausschuss für Soziales, Senior:innen und Gesundheit vor.

4.            Rechtsgrundlage

§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG

§ 16 BezVG, Abs. 1e

§§ 12 und 52 PsychKG

§ 30 LKG, § 9 des Gesetztes über die Entschädigung der Mitglieder der BVV, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in Verbindung mit § 4 Abs. 6 der Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes

5.            Haushaltsmäßige Auswirkungen

Gemäß § 4 Abs. 6 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der BVV, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen erhalten sachkundige Personen Aufwandsentschädigungen, die in ihrer Höhe nach der Anzahl der Planbetten des zu betreuenden Krankenhauses gestaffelt sind. Für Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher, die im psychiatrischen Bereich arbeiten, wird zusätzlich ein Zuschlag in Höhe von 10 Prozent auf den jeweiligen Betrag gewährt. Die erforderlichen Mittel werden im Rahmen der Haushaltswirtschaft bei Kapitel 3350, Titel 41201 bereitgestellt.

 

Klinik

Anzahl

Planbetten

monatliche Aufwandsentschädigung für die Patientenfürsprecher:innen in €

Krankenhaus des Maßregelvollzugs

115

100,10

6.            Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Im Auswahlverfahren für die Besetzung der Ehrenämter wurden Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt.

7.            Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

8.            Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Dr. Cordelia Koch
Bezirksstadträtin für Soziales und Gesundheit

 

 
 

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