Drucksache - IX-0540  

 
 
Betreff: Erste und Zweite Fortschreibung der Globalsumme 2023 - Umsetzung in der Haushaltswirtschaft 2023 -
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.01.2023 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA 12.BVV am 25.01.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.Dezember 2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Erste und Zweite Fortschreibung der Globalsumme 2023 - Umsetzung in der Haushalts-wirtschaft 2023 -

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat den Entwurf des Haushaltsplans 2022/2023 (DS IX-0092) am 15.03.2022 und den Ergänzungsplan zum Haushalt 2022/2023 (DS IX-0361) am 31.08.2022 beschlossen.

Inzwischen liegen Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 19.08.2022Fortschreibung Globalsummen 2023“ und vom 30.09.20222. Fortschreibung Globalsummen 2023 (technische Fortschreibung)“ vor, deren Sachverhalte in der Haushaltswirtschaft 2023 umzusetzen sind.

Begründung

r 2023 wurde sowohl der Bezirksplafond fortgeschrieben, der den Finanzierungsrahmen für die Zuweisung an alle Bezirke bildet, als auch die Globalsumme mit den Produktsummenbudgets und die Einnahmevorgabe.  Der Plafonds stellt sich nun wie folgt dar:

 

Entwicklung Plafond
in Mio.€

2023
bisher

2023
neu

Differenz

Teilplafond Personal (HGr. 4)

1.415,1

1.433,2

+18,1

Teilplafond Transferausgaben (Hgr. 6)

7.374,4

7.363,9

-10,6

Teilplafond sonst. Sachausgaben (HGr. 5, 9) ohne kalk. Kosten

800,8

816,1

+15,3

Plafondanteil r kalkulatorische Kosten

429,9

411,9

-18,0

Vertikaler Finanzausgleich

6,9

6,9

0

Pauschale Minderausgabe

-78,1

0

+78,1

Summe Ausgaben

9.949,1

10.032,0

+82,9

Einnahmevorgabe (E03, E04, E05)

-2.210,2

-2.185,6

-+24,6

Bezirksplafond

7.738,9

7.846,3

+107,4

 

Im Rahmen dieser Plafonderhöhung erhöht sich die Globalsumme des Bezirks Pankow um rd. 28 Mio.€, zusammengesetzt aus einer Erhöhung des zugewiesenen Produktsummenbudgets (Personal-, Sachmittel sowie Transfers des T-Teils) um rd. 22,3 Mio.€, einer Reduzierung der Einnahmevorgabe bei E04 und E05 um rd. 1 Mio. € (in der Wirkung neutral, da 100 % Basiskorrektur), einer marginalen Erhöhung der Einnahmevorgabe bei E03 und einer Erhöhung der Zuweisung für den Z-Teil um rd. 6,8 Mio. € (in der Wirkung neutral, da 100 % Basiskorrektur). Die Finanzverwaltung hat im Zuge der Fortschreibung der Globalsumme das PSB neu normiert (Angleichung von PSB und Plafond). Für Pankow gehen im Rahmen der Normierung rd. 3 Mio. € verloren.

Die Fortschreibung hat insbesondere Auswirkungen auf den T-Teil und die Sonderkalkulationen außerhalb der Normierung. Teilweise können zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, bei anderen Sachverhalten können bisher im Haushaltsplan für 2023 vorgesehenen Ansätze nicht vollständig ausgeschöpft werden.

Die Erhöhung des Produktsummenbudgets (PSB) setzt sich bezüglich des T-Teils und der Sonderkalkulation wie folgt zusammen:

T-Teil (in €)

2023
bisher

2023
nach 2. FS

Differenz

HzE

46.393.529

45.399.633

-993.896

EGH nach SGB VIII

9.435.244

9.651.962

216.718

KraHi Jug

444.050

438.151

-5.899

sonst. betr. Wohnformern (Vater/Mutter/Kind)

3.733.199

3.651.030

-82.169

sonst.päd.H. i. Ausbildungsprojekten

2.017.289

2.155.447

138.158

Kita

297.396.756

289.373.084

-8.023.672

Tagespflege

4.722.396

4.065.286

-657.110

HbL o. KraHi

140.057.781

161.715.259

21.657.478

KraHi Soz

3.829.399

3.875.565

46.166

reg. Verwaltungstransferprodukte

39.131.000

38.000.000

-1.131.000

HbL Asyl

49.721

70.232

20.511

KFA/GruSi (ohne KFA Sonderkalk.i.N./s. Nachschau !!)

6.629.011

6.788.597

159.586

BuT

893.352

894.029

677

Beköstigung

21.091.339

20.942.205

-149.134

Summe T-Teil:

 

 

11.196.414

 

 

Sonderkalkulation:

Sonderkalkulationen außerhalb Normierung  (in €)

2023
bisher

2023
nach 2. FS

Differenz

Aufteilung zusätzlicher VZÄ

Richtlinien der Regierungspolitik

203.810

1.540.000

1.336.190

Pauschalbetrag weitere Schwerpunkte der Regierungspolitik

0

334.391

334.391

Festanstellungen in Musikschulen, insbesondere für Funktionsstellen

0

100.000

100.000

Landesgleichberechtigungsgesetz / Maßnahmeplan "Berlin Inklusiv"

0

166.667

166.667

Coachingmittel
Jugendberufsagenturen

-250.000

0

250.000

Summe Sonderkalkulation:

 

 

2.187.248

 

Neben dem PSB wurden die kalkulatorischen Verrechnungen um rd. 1,8 Mio. € reduziert. Mit der Fortschreibung der Globalsumme 2023 wurden dem Bezirk zusätzliche Mittel für den nicht schulischen Hochbauunterhalt in Höhe von 911.000 € und für die zusätzliche Tagesreinigung an den Schulen in Höhe von 887.000 € zugewiesen. Diese Mittel wurden für 2023 vorweg bereits in den Haushaltsplan aufgenommen und sind somit in den jeweiligen Ansätzen schon berücksichtigt worden.

Zusätzliches Personal aufgrund der geflüchteten Menschen aus der Ukraine

Durch den Zustrom geflüchteter Menschen aus der Ukraine nach Berlin waren die bezirklichen Sozialämter seit März 2022 sehr großen Belastungen ausgesetzt. Im Zuge der Bewältigung dieser Mehraufgaben hat Pankow für insgesamt 42,67 VZÄ Beschäftigungspositionen (BePos) eingerichtet. Die Einrichtung der BePos ist in den Bezirken in unterschiedlichem Maße erfolgt. Die Senatsverwaltung für Finanzen geht davon aus, dass die BePos in 2023 nur noch zur Unterstützung zur Bearbeitung des Rückstaus eingesetzt werden müssen und hat eine gleichmäßige Personalausstattung aller Bezirke berechnet. Danach erhält Pankow nur noch eine Finanzierungszusage für 22,28 VZÄ bis zum 30.09.2023. Das in Pankow eingestellte Personal hat jedoch Verträge bis zum 31.12.2023 und wird voraussichtlich auch bis dahin benötigt. Von den eingerichteten 42,67 VZÄ sind derzeit 31,82 VZÄ besetzt, so dass die Differenz zu den zugesagten 22,28 VZÄ sowie die zeitliche Absicherung vom 01.10. bis 31.12.2023 vom Bezirk zu finanzieren ist. Der hierfür errechnete Mehrbedarf beträgt rd. 800.000 € und ist gesondert zu berücksichtigen.

Besonderheiten beim Jugendamt

Das Jugendamt erhält folgende Mittel als Sonderkalkulationen innerhalb der Normierung, die sich im Zuge der 1. und 2. Fortschreibung der Globalsumme wie folgt verändern:

Sonderkalkulationen innerhalb
Normierung  (in €)

2023
bisher

2023
nach 2. FS

Differenz

Jugendfördergesetz AF 4

137.500

188.768

51.268

Familienfördergesetz (einschl. Mehrmittel und Abschichtung)

1.028.296

809.920

-218.376

 

Da es sich um Änderungen handelt, die im PSB berücksichtigt sind, sind diese nicht gesondert auszuweisen, sondern nur haushaltswirtschaftlich umzusetzen. Darüber hinaus benötigt das Jugendamt als einmaligen Sondertatbestand zur Sicherung des Familienzentrums Weißensee einen Betrag von 18.000 €, um den Fortbestand des Angebots nicht zu gefährden.

 

Dem danach verbleibenden Überschuss sind die veranschlagten pauschalen Minderausgaben gegenüber zu stellen. Es ergibt sich folgende Berechnung:

Erhöhung des  PSB (in €)

22.035.466

abzgl. T-Teil

-11.196.414

abzgl. Sonderkalkulationen

-2.187.248

zzgl. kalk. Verrechnungen

1.824.000

Erhöhung LL nicht schulischer Hochbauunterhalt

-911.000 

Mehrbedarf Tagesreinigung Schulen

-887.000

Personalkosten Sozialamt (Ukraine-Krise)

-800.000

Sondertatbestand Jug (Familienzentrum Weißensee)

-18.000

Überschuss

7.859.804 

Pauschale Minderausgaben (PMA) 4500/97203*)

-14.408.000

 davon PMA Personal

-2.728.000

davon Pauschale Mehreinnahmen

-1.591.000

davon restl. PMA

-10.089.000

Verbleibendes Defizit

-6.548.196

*) Die PMA wurde auf der Grundlage der Nachschau durch Sen Fin im Rahmen des Ergänzungsplanes teilweise auf eine PMA für Personal und auf pauschale Mehreinnahmen „umverteilt“.

Die verbleibende PMA beträgt damit rd. 6,6 Mio. €, die zum Ausgleich des Haushaltsplans in 2023 aufgelöst werden müssten. Darin enthalten sind noch nicht die Risiken, die sich aus den Energiekostensteigerungen ergeben (A08). Die Senatsverwaltung für Finanzen erstellt derzeit Berechnungsmodelle für eine Basiskorrektur, wobei die Energiesparmaßnahmen der Bezirke angerechnet werden sollen. Die Bezirke werden danach in jedem Fall einen Eigenanteil übernehmen müssen, dessen Höhe bisher ungewiss ist. Auch die möglichen Überschreitungen bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen sind als Risiko zu bewerten. Bei den Baumaßnahmen führen die steigenden Kosten für das Material ebenfalls zu einem Risiko, das nicht nur Auswirkungen bei den Baumaßnahmen, sondern auch auf die baulichen Unterhaltungsmaßnahmen sowie Bauvorbereitungsmittel haben kann.

Da ein beschlossener Haushalt für die Planjahre 2022 und 2023 vorliegt, wird die Umsetzung der geschilderten Sachverhalte nicht durch eine Veränderung der Ansätze vorgenommen, sondern muss im Zuge der Haushaltwirtschaft über die Zulassung von Mehrausgaben und die Einrichtung von Sperren erfolgen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

s. Begründung

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn

 

 

 
 

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